Corona: Alles was Sie in der Krise von uns benötigen auf einen Blick
Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der aktuellen Entwicklungen möchten wir Sie informieren, dass wir natürlich immer für Sie da sind. Wenn wir auch zur Zeit auf E-Mails und Telefonate beschränkt sind. Gerne beraten wir Sie beispielsweise im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Fragen oder stellen Herabsetzungsanträge beim Finanzamt und der Sozialversicherung. Laufend aktualisierte Unternehmer-Infos finden Sie übrigens hier –> Infos vom Steuerberater , Infos vom BMF und Infos der WKO.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
(Zur Kurzarbeit, siehe etwas weiter unten im Text)
Herzliche Grüße, Ihr Dr. Klinger & Rieger Team
Updates
- Bilanzierung von EnergiekostenzuschüssenBekanntermaßen wurde letzten Herbst vor dem Hintergrund massiver Energieverteuerungen mit dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) eine Fördermöglichkeit für energieintensive Unternehmen geschaffen. Gefördert werden unter gewissen Voraussetzungen die Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe im Zeitraum von 1.2.2022 bis 30.9.2022. Ende Dezember 2022 hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass die Förderung auch für […]
- Update – Maßnahmen gegen die COVID-19-PandemieMit der 4. Corona-Welle und dem damit zusammenhängenden Lockdown in Österreich kommen die bereits bewährten Hilfsmaßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie wieder zum Einsatz bzw. werden verlängert. Nachfolgend ein kurzer Überblick. Ausfallsbonus Der Ausfallsbonus III wird für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 wieder eingeführt und kann ab 16.12.2021 beantragt werden. […]
- Kurzarbeitsbeihilfe seit 1. Juli nur mehr „ausnahmsweise“Die Kurzarbeitsbeihilfe hat sich als wichtige Maßnahme im Rahmen der COVID-19-Pandemie bewährt. Mit 1.7. ist es zur Verlängerung der ursprünglich bis Ende Juni gültigen Kurzarbeitsbeihilfe gekommen. Seit Anfang Juli 2022 können jedoch die für die Inanspruchnahme notwendigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht mehr automatisch mit der COVID-19-Situation (d.h. wirtschaftliche Schwierigkeiten i.Z.m. der […]
- Verlängerung der Erleichterungen bei der Offenlegung des JahresabschlussesUnlängst wurde vom Nationalrat beschlossen, die bestehenden Erleichterungen des gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes bzgl. Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für Unterlagen der Rechnungslegung um weitere drei Monate zu verlängern. Folglich verlängert sich die Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2021 von 9 auf 12 Monate – die Aufstellungsfrist wird von 5 auf 9 Monate erstreckt. […]
- Richtwertmieten werden um ca. 6 % erhöhtDie Richtwertmiete bestimmt jenen Betrag, der bei einem bestimmten Wohnungssegment maximal pro Quadratmeter verlangt werden darf. Betroffen sind Mietverträge für Altbauwohnungen unter 130 m2, welche ab 1. März 1994 abgeschlossen wurden und die dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen. Die Richtwertmieten müssen per Gesetz bei einer Inflation von über 3 % alle zwei […]
- Kurz-Info: Aufbewahrungsfristen für COVID-19-FörderungenGrundsätzlich sind für steuerliche Zwecke Bücher, Aufzeichnungen, die dazugehörigen Belege sowie die für die Abgabenerhebung bedeutsamen Geschäftspapiere und sonstigen Unterlagen im Original gemäß BAO sieben Jahre hindurch aufzubewahren. Auch bisher gab es von dieser Grundregel schon einige Ausnahmen, v.a. im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuergesetz, wo teilweise längere Fristen beachtet werden […]
Steuern, Abgaben und Sozialversicherung
Um die Steuern, Abgaben und Sozialversicherung an eventuelle Umsatzeinbußen anpassen zu können bzw. Zahlungen aufschieben zu können, würden wir Sie bitten uns zu kontaktieren damit wir alle erforderlichen Anträge für Finanzamt und SVS für Sie korrekt erledigen können.
Kurzarbeit
Hier finden Sie diverse Infoblätter und Downloads zum Thema Kurzarbeit:
Faktenübersicht zur Corona-Kurzarbeit
Infos zur Steuerliche Behandlung der Corona-Kurzarbeit
Anleitung Sozialpartnervereinbarung für Corona-Kurzarbeit (Wirtschaftskammermitglieder):
Achtung: Nicht für Ärzte, Rechtsanwälte, Notare und sonstige Freiberufler, die nicht Mitglied der Wirtschaftskammer sind. Für diese Berufsgruppen gibt es eigene Sozialpartnervereinbarungen.
Der Arbeitgeber hat hierbei die Sozialpartnervereinbarung und das AMS-Antragsformular auszufüllen (Berechnungshilfe). Die Vereinbarung ist vom Arbeitgeber und sämtlichen betroffenen Arbeitnehmern (oder dem Betriebsrat) zu unterzeichnen. Das Formular und die Vereinbarung sind vom Arbeitgeber mit einer Begründung über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten auf Grund von Corona und den Folgemaßnahmen per Mail unter kua.salzburg@ams.at an das AMS zu senden. Die Originale sind postalisch an die jeweilige AMS-Landesstelle zu senden.
Am besten Sie beantragen gleichzeitig die Zugangsdaten für das eAMS-Konto Ihres Unternehmens. Dieses werden Sie für die Abrechnung der Kurzarbeit benötigen. Für das eAMS Konto benötigen Sie einen (1) Firmenbuchauszug oder einen GISA-Auszug (zB bei Einzelunternehmer), (2) eine Ausweiskopie des Hauptanwenders (=die Person, die das eAMS Konto verwalten soll) und (3) das Formular eAMS Vertretungsbefugnis. Die zweite Seite (Vollmacht zur Nutzung des eAMS Kontos) ist nur auszufüllen wenn jemand anderes als die Geschäftsführung die Verwaltung übernehmen soll. Die Zugangsdaten werden per RSa-Brief zugesandt.
Das weitere Verfahren können Sie in der Anleitung zur Sozialpartnervereinbarung nachlesen.