A-5020 Salzburg, Alpenstraße 107, Shoppingarena
e-mail: office@klinger-rieger.at +43 (0) 662 621317

Dr. Klinger & Rieger

Steuerberatung - Buchhaltung - Lohnverrechnung

  • CoronaNews
  • Steuernews
    • ÖSV Steuer-Portal
  • Home
  • English

05/08/2020

Temporäre Senkung der Umsatzsteuer auf 5%

Die Einführung des befristeten 5% Umsatzsteuersatzes zur Unterstützung von Gastronomie und Kultur hat naturgemäß zu vielen Detailfragen geführt. Einige davon werden in Erläuterungen/FAQs und etwa i.Z.m. den Auswirkungen auf Registrierkassen behandelt und laufend aktualisiert. Darüber hinaus wurde vom BMF Mitte/Ende Juli zu Einzelfragen Stellung genommen.

Beispielsweise gelten die 5% Umsatzsteuer auch für den Gastgewerbebereich von Bäckereien, Fleischereien und
Konditoren. Der Grundgedanke dabei ist, dass die Speisen und Getränke, welche für den sofortigen Verzehr an Ort und Stelle gedacht sind, mit 5% ermäßigt werden. Umfasst sind auch die Zustellung oder Bereitstellung zur Abholung (inklusive Gassenverkauf) von warmen Speisen inklusive Salate und offenen Getränken.

Im Bereich Hotellerie und Beherbergung wird etwa klargestellt, dass die Umsätze aus Minibars nicht dem 5%igen Steuersatz unterliegen, das Servieren von Speisen und Getränken beim Roomservice hingegen schon. Die Beherbergung des Gastes sowie das Entgelt für Speisen und Getränke im Rahmen von Frühstück und Halbpension (auch in Form eines Pauschalentgelts für den Hotelaufenthalt) unterliegen dem begünstigten Steuersatz von 5%.

Article by klingerrieger / Corona / Corona, Umsatzsteuer

SteuerBlog

  • Steuerliche Einkünfte eines nicht wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters
  • Registrierkassen-Jahresbeleg bis spätestens 15. Februar prüfen
  • Bilanzierung von Investitionsprämien und Fixkostenzuschüssen nach UGB

KANZLEI

  • Home
  • CoronaNews
  • Unser Team
  • Standort
  • Impressum
  • Kontakt

SERVICES

  • Steuerberatung
  • Buchhaltung
  • Lohnverrechnung
  • Weitere Leistungen

DIVERSES

  • Finanzamt Salzburg
  • Behörden Salzburg
  • Partnerkanzleien in Österreich
  • Shopping Arena
  • Fotogalerie
  • Presse Artikel
  • Stellenangebote

SteuerBlog: die neusten Beiträge

  • Steuerliche Einkünfte eines nicht wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters 07/01/2021
  • Registrierkassen-Jahresbeleg bis spätestens 15. Februar prüfen 07/01/2021
  • Bilanzierung von Investitionsprämien und Fixkostenzuschüssen nach UGB 07/01/2021

Mit uns gegen-steuern...

Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis 13h

oder jederzeit nach Vereinbarung

KRW Dr. Klinger & Rieger Steuerberatung, FN 334t,

Shopping Arena, Alpenstraße 107, 5020 Salzburg (Lageplan)

Tel: +43 662 621317-0, Fax:+43 662 621317-9

office@klinger-rieger.at

Impressum