A-5020 Salzburg, Alpenstraße 107, Shoppingarena
e-mail: office@klinger-rieger.at +43 (0) 662 621317

Dr. Klinger & Rieger

Steuerberatung - Buchhaltung - Lohnverrechnung

  • CoronaNews
  • Steuernews
    • ÖSV Steuer-Portal
  • Home
  • English

07/01/2021

Registrierkassen-Jahresbeleg bis spätestens 15. Februar prüfen

Bei der Verwendung von Registrierkassen sind bekanntermaßen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, die den Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten sicherstellen sollen. Start-, Monats- und Jahresbeleg unterstützen die vollständige Erfassung der Umsätze in der Registrierkasse. Dabei müssen Jahresbelege zum Abschluss eines jeden Jahres (unabhängig vom gewählten Wirtschaftsjahr) erstellt, überprüft und für 7 Jahre (gesetzliche Aufbewahrungsfrist) aufbewahrt werden. Für das Jahr 2020 ist demnach – trotz Corona-Krise – bis spätestens 15. Februar 2021 für jede Registrierkasse separat ein Jahresbeleg zu erstellen und zu überprüfen.

Der Monatsbeleg für Dezember ist zugleich der Jahresbeleg und kann wie jeder andere Nullbeleg durch Eingabe des Wertes 0 erstellt werden. Eine Überprüfung kann manuell mithilfe der BMF Belegcheck App vorgenommen werden. Sofern die Registrierkasse über die entsprechende technische Ausstattung verfügt, kann der Jahresbeleg elektronisch erstellt und über den Registrierkassen-Webservice zur Prüfung an FinanzOnline übermittelt werden. In diesem Fall sind Ausdruck und Aufbewahrung des Belegs nicht notwendig. In Ausnahmefällen – kein Internetzugang und kein Smartphone – ist auch eine manuelle Übermittlung des Jahresbelegs (Formular RK 1) möglich. Das Versäumen der Frist (15. Februar 2021) kann eine Finanzordnungswidrigkeit darstellen.

Article by kk2user / Steuernewsletter 2021 / 2021, Jahresbeleg, Registrierkassen

SteuerBlog

  • Die Umsetzung der Zinsschranke in Österreich
  • Update – Ausfallsbonus für März wird erhöht
  • Automatische Verlängerung von Abgabenstundungen bis Ende Juni

KANZLEI

  • Home
  • CoronaNews
  • Unser Team
  • Standort
  • Impressum
  • Kontakt

SERVICES

  • Steuerberatung
  • Buchhaltung
  • Lohnverrechnung
  • Weitere Leistungen

DIVERSES

  • Finanzamt Salzburg
  • Behörden Salzburg
  • Partnerkanzleien in Österreich
  • Shopping Arena
  • Fotogalerie
  • Presse Artikel
  • Stellenangebote

SteuerBlog: die neusten Beiträge

  • Die Umsetzung der Zinsschranke in Österreich 15/04/2021
  • Update – Ausfallsbonus für März wird erhöht 15/04/2021
  • Automatische Verlängerung von Abgabenstundungen bis Ende Juni 15/04/2021

Mit uns gegen-steuern...

Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis 13h

oder jederzeit nach Vereinbarung

KRW Dr. Klinger & Rieger Steuerberatung, FN 334t,

Shopping Arena, Alpenstraße 107, 5020 Salzburg (Lageplan)

Tel: +43 662 621317-0, Fax:+43 662 621317-9

office@klinger-rieger.at

Impressum