Grenzüberschreitendes Pendeln: Was Sie mitführen sollten

Ein grenzüberschreitendes Pendeln ist zwar möglich, jedoch kann es an der Grenze zu Problemen kommen, wenn Sie bzw. Ihre Arbeitnehmer nicht die erforderlichen Bestätigungen dabei haben. Aus diesem Grund wird empfohlen den Vordruck der Bundespolizei für die Pendlerbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen zu lassen und diesen an der Grenze vorzuweisen. Die Bescheinigung kann in die Windschutzscheibe des Fahrzeugs gelegt werden, was mittelfristig zu einer beschleunigten Abfertigung an der Grenze führen soll. Der Güterverkehr sowie grenzüberschreitende Reisen aus berufsbedingten Gründen (Berufspendler, Dienstleistungsverkehr, Durchführung von Vertragsleistungen) bleiben zulässig. Hier sind zusätzlich Auftragsunterlagen mitzuführen.

Für deutsche Staatsbürger, die Geschäftsführer eines österreichischen Unternehmens sind, können wir von KRW Dr. Klinger & Rieger für unsere Klienten gerne eine Bestätigung ausstellen.

Für Fahrten über das „kleine deutsche Eck“ sind nur für bestimmte Berufsgruppen (Blaulichtorganisation, Ärzte, Pflegepersonal, Infrastruktur…)möglich.

Stand 23.3.20, 13:10, Quelle: https://news.wko.at/news/salzburg/update-berufspendler-und-warenverkehr-oesterreich-deutschla.html