Energiekostenzuschuss – Voranmeldung ab 7. Nov 2022

Die AWS hat nun – vorbehaltlich der finalen Genehmigung der Förderrichtlinie durch die EU-Kommission – ein Info-Paket zum Energiekostenzuschuss mit weiteren Details zu den Förderbedingungen und der geplanten Abwicklung des Energiekostenzuschusses veröffentlicht.
Die AWS hat uns informiert, dass eine Voranmeldung für Unternehmen über die AWS-Homepage/ den AWS-Fördermanager ab Montag, 7.11.2022 (Uhrzeit des Beginnes noch offen von der AWS) bis 21. November 2022 möglich sein wird.
Laut AWS sind bei der Voranmeldung folgende Daten erforderlich:
Information zum Förderungswerber (Firmenname, Rechtsform, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000 überschritten hat, wenn ja, dann Angabe, ob es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt (mit Erklärung dazu)
Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person im antragstellenden Unternehmen
die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse (hier können auch zwei Kontaktpersonen bekanntgegeben werden)
In der Folge erhält der Antragsteller eine Absendebestätigung und Informationen über den Zeitraum (voraussichtlich eine Woche) für die formale Antragseinreichung im ASW-Fördermanager.
Weiters ist von der AWS auch geplant, eine Berechnungshilfe für eine erste Ermittlung der voraussichtlichen Zuschusshöhe zur Verfügung zu stellen.