Hauptwohnsitzbefreiung – Verfügungsgewalt muss laut BFG in zeitlichem Zusammenhang mit dem Kaufvertrag stehen

Eine Ausnahme von der bei privaten Grundstücksveräußerungen regelmäßig anfallenden Immobilienertragsteuer (ImmoESt) liegt dann vor, wenn die Voraussetzungen für die Hauptwohnsitzbefreiung erfüllt sind. Einerseits sind die Einkünfte aus der Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden (bis zu 1.000 m2) von der Besteuerung ausgenommen, wenn sie dem Veräußerer ab […]

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