Für den Gruppenantrag müssen die amtlichen Formulare verwendet werden

Für die Aufnahme eines Gruppenmitglieds in die steuerliche Unternehmensgruppe wird § 9 KStG folgend vorausgesetzt, dass der Gruppenantrag nachweislich vor Ablauf jenes Wirtschaftsjahres jeder einzubeziehenden inländischen Körperschaft unterfertigt wird, für das die Zurechnung des steuerlich maßgebenden Ergebnisses erstmals wirksam sein soll. Das BFG hatte sich (GZ RV/7102169/2022 vom 3. Februar […]

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