Mitarbeiterrabatte gelten auch für ehemalige Arbeitnehmer in Pension
Unter gewissen Voraussetzungen können an Mitarbeiter gewährte Rabatte steuerfrei behandelt werden. So muss der Arbeitgeber den Mitarbeiterrabatt allen Mitarbeitern oder zumindest bestimmten Gruppen von Mitarbeitern einräumen. Überdies dürfen die verbilligt erworbenen Waren oder Leistungen von den Mitarbeitern nicht zur Einkünfteerzielung verwendet werden. Die Wertgrenzen für die Steuerfreiheit (unbegrenzt) liegen bei […]
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