Willkommen bei KRW Dr. Klinger & Rieger Steuerberatung in Salzburg

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Salzburger Nachrichten: Kommentar von Herrn KR Dr. Klinger

Steuerfreie Prämie für Mitarbeiter? Der Staat kassiert bis zu 400 Euro mit

Wir sind Steuerberater des Jahres 2022

in der Kategorie Allrounder Salzburg

Unsere Leistungen

Als Full-Service-Steuerberatungskanzlei bieten wir Ihnen das volle Programm der Wirtschaftstreuhänder-Dienstleistungen. Darunter fallen beispielsweise die steuerliche Beratung, Personalverrechnung, Finanzbuchhaltung, Bilanzierung, die Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und Einnahmen-Ausgabenrechnungen. Wir betreuen eine Vielzahl von Branchen, insbesondere Freiberufler sowie Klein- und Mittelbetriebe.

Als Familienbetrieb vereinen wir die Vorteile von jungem frischen Wind und unsere jahrelang gewachsene Erfahrung aus den unterschiedlichsten Tätigkeiten in der Steuer- und Wirtschaftsberatung.

Sie möchten uns zuerst Kennenlernen? Vereinbaren Sie mit uns einen kostenlosen Erstberatungstermin, wo wir uns kennenlernen, mit Ihnen den gewünschten bzw. benötigten Rahmen abstecken und Ihre Sachlage einschätzen. Bitte beachten Sie, dass eine qualifizierte steuerliche Beratung immer kostenpflichtig ist.

Unser Team in Zahlen

35

Mitarbeitende

22

Frauenanteil

11

Nationen

8

Sprachen

Warum es sich lohnt Klient bei KRW Dr. Klinger & Rieger Steuerberatung zu sein:

Wenn Sie aufgrund der kontinuierlich ändernden Gesetzesnormen im Steuerrecht, Arbeitsrecht und Unternehmensrecht keinen Überblick mehr haben, beraten wir Sie hierzu und geben Ihnen Rechtssicherheit.

Mit uns können Sie sich voll und ganz Ihrem Unternehmen widmen, da wir Sie auch im Hintergrund laufend betreuen.

Sie sparen Geld, indem sichergestellt wird, dass alle Wahl- und Steuermöglichkeiten optimal ausgenutzt werden.

Außerdem sparen Sie Zeit, da wir Ihnen die Alternativen aufbereiten, die Konsequenzen aufzeigen und Sie dadurch eine fundierte Entscheidungsgrundlage erhalten.

Ihre Vorteile

  • Viel Engagement, persönliche Betreuung und eine vertrauensvolle Klientenbeziehung
  • Schnell und leicht erreichbarer Telefon-Service
  • Mitarbeitende mit langjähriger Erfahrung und kontinuierlicher Weiterbildung
  • Kompetent, pünktlich und freundlich

Steuer-News

  • Zinsen sinken weiter – Änderungen bei Stundungszinsen & Co

    Der Basiszinssatz dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Durch die jüngste, erneute Senkung des Leitzinses durch die EZB um 0,25 Prozentpunkte wurde im Juni 2025 auch der Basiszinssatz von 2,03 % auf 1,53% gesenkt. Bei den Stundungszinsen ist zu beachten, dass die Stundungszinsen gem. § 212 Abs. 2 BAO seit 1. Juli […]

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  • Der VwGH zum Abflusszeitpunkt bei Kreditkartenzahlungen

    Das Zufluss-Abfluss-Prinzip regelt die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben im österreichischen Einkommensteuerrecht. Einnahmen gelten als zugeflossen, wenn der Steuerpflichtige tatsächlich und rechtlich über sie verfügen kann. Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie tatsächlich geleistet wurden. Dieses Prinzip ist insbesondere für die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung relevant, aber […]

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  • Keine vorweggenommenen Werbungskosten bei „ewiger Sanierung“

    Kosten und Aufwendungen, welche schon vor der Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen geleistet werden, können dennoch Werbungskosten darstellen. Voraussetzung für das Vorliegen solcher vorweggenommenen Werbungskosten ist, dass Umstände gegeben sind, welche über die bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen und klar und deutlich nach außen in Erscheinung treten. Die ernsthafte Absicht zur […]

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