Willkommen bei KRW Dr. Klinger & Rieger Steuerberatung in Salzburg
Services
Salzburger Nachrichten: Kommentar von Herrn KR Dr. Klinger
Steuerfreie Prämie für Mitarbeiter? Der Staat kassiert bis zu 400 Euro mit
Wir sind Steuerberater des Jahres 2022
in der Kategorie Allrounder Salzburg
Unsere Leistungen
Als Full-Service-Steuerberatungskanzlei bieten wir Ihnen das volle Programm der Wirtschaftstreuhänder-Dienstleistungen. Darunter fallen beispielsweise die steuerliche Beratung, Personalverrechnung, Finanzbuchhaltung, Bilanzierung, die Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und Einnahmen-Ausgabenrechnungen. Wir betreuen eine Vielzahl von Branchen, insbesondere Freiberufler sowie Klein- und Mittelbetriebe.
Als Familienbetrieb vereinen wir die Vorteile von jungem frischen Wind und unsere jahrelang gewachsene Erfahrung aus den unterschiedlichsten Tätigkeiten in der Steuer- und Wirtschaftsberatung.
Sie möchten uns zuerst Kennenlernen? Vereinbaren Sie mit uns einen kostenlosen Erstberatungstermin, wo wir uns kennenlernen, mit Ihnen den gewünschten bzw. benötigten Rahmen abstecken und Ihre Sachlage einschätzen. Bitte beachten Sie, dass eine qualifizierte steuerliche Beratung immer kostenpflichtig ist.
Unser Team in Zahlen
Mitarbeitende
Frauenanteil
Nationen
Sprachen
Warum es sich lohnt Klient bei KRW Dr. Klinger & Rieger Steuerberatung zu sein:
Wenn Sie aufgrund der kontinuierlich ändernden Gesetzesnormen im Steuerrecht, Arbeitsrecht und Unternehmensrecht keinen Überblick mehr haben, beraten wir Sie hierzu und geben Ihnen Rechtssicherheit.
Mit uns können Sie sich voll und ganz Ihrem Unternehmen widmen, da wir Sie auch im Hintergrund laufend betreuen.
Sie sparen Geld, indem sichergestellt wird, dass alle Wahl- und Steuermöglichkeiten optimal ausgenutzt werden.
Außerdem sparen Sie Zeit, da wir Ihnen die Alternativen aufbereiten, die Konsequenzen aufzeigen und Sie dadurch eine fundierte Entscheidungsgrundlage erhalten.
Ihre Vorteile
- Viel Engagement, persönliche Betreuung und eine vertrauensvolle Klientenbeziehung
- Schnell und leicht erreichbarer Telefon-Service
- Mitarbeitende mit langjähriger Erfahrung und kontinuierlicher Weiterbildung
- Kompetent, pünktlich und freundlich
Steuer-News
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Fahrtkosten für Besuch des Kindes laut VwGH keine außergewöhnliche Belastung
Die Anforderungen an die steuerliche Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung sind bekanntermaßen Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit und die Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der VwGH hatte sich (GZ Ro 2021/13/0018 vom 26.3.2025) mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen, dass ein Vater die (sehr hohen) Fahrtkosten für die Abholung seines im Ausland bei der Mutter lebenden Kindes […]
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Prüfungsmaßstab für die 25 %-Grenze bei der Abgrenzung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen bei der Vermietung und Verpachtung
Die Abgrenzung zwischen Herstellungsaufwand (Aktivierung der Kosten und Verteilung über die AfA), Instandsetzung (keine Änderung der Wesensart des Gebäudes, aber wesentliche Erhöhung des Nutzwertes mit der Folge einer Verteilung der Aufwendungen über 15 Jahre) und laufende Instandhaltung (sofort steuerlich abzugsfähig) ist bei der Vermietung von Immobilien immer schon ein steuerlich […]
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Drohender Verlust des Arbeitsplatzes ist nicht zwangsläufig i.S. einer außergewöhnlichen Belastung
Eine Steuerpflichtige wollte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung die Kosten für eine Schulteroperation in einer Privatklinik als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Gründe für die Inanspruchnahme der schneller verfügbaren Operation in einer Privatklinik waren die schon seit Jahrzehnten bestehende Erkrankung an Diabetes und die damit einhergehenden medizinischen Eingriffe und damit verbundenen Ausfälle […]