Willkommen bei KRW Dr. Klinger & Rieger Steuerberatung in Salzburg

Services

Wir sind Steuerberater des Jahres 2022

in der Kategorie Allrounder Salzburg

Unsere Leistungen

Als Full-Service-Steuerberatungskanzlei bieten wir Ihnen das volle Programm der Wirtschaftstreuhänder-Dienstleistungen. Darunter fallen beispielsweise die steuerliche Beratung, Personalverrechnung, Finanzbuchhaltung, Bilanzierung, die Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und Einnahmen-Ausgabenrechnungen. Wir betreuen eine Vielzahl von Branchen, insbesondere Freiberufler sowie Klein- und Mittelbetriebe.

Als Familienbetrieb vereinen wir die Vorteile von jungem frischen Wind und unsere jahrelang gewachsene Erfahrung aus den unterschiedlichsten Tätigkeiten in der Steuer- und Wirtschaftsberatung.

Sie möchten uns zuerst Kennenlernen? Vereinbaren Sie mit uns einen kostenlosen Erstberatungstermin, wo wir uns kennenlernen, mit Ihnen den gewünschten bzw. benötigten Rahmen abstecken und Ihre Sachlage einschätzen. Bitte beachten Sie, dass eine qualifizierte steuerliche Beratung immer kostenpflichtig ist.

Unser Team in Zahlen

35

Mitarbeitende

22

Frauenanteil

11

Nationen

8

Sprachen

Warum es sich lohnt Klient bei KRW Dr. Klinger & Rieger Steuerberatung zu sein:

Wenn Sie aufgrund der kontinuierlich ändernden Gesetzesnormen im Steuerrecht, Arbeitsrecht und Unternehmensrecht keinen Überblick mehr haben, beraten wir Sie hierzu und geben Ihnen Rechtssicherheit.

Mit uns können Sie sich voll und ganz Ihrem Unternehmen widmen, da wir Sie auch im Hintergrund laufend betreuen.

Sie sparen Geld, indem sichergestellt wird, dass alle Wahl- und Steuermöglichkeiten optimal ausgenutzt werden.

Außerdem sparen Sie Zeit, da wir Ihnen die Alternativen aufbereiten, die Konsequenzen aufzeigen und Sie dadurch eine fundierte Entscheidungsgrundlage erhalten.

Ihre Vorteile

  • Viel Engagement, persönliche Betreuung und eine vertrauensvolle Klientenbeziehung
  • Schnell und leicht erreichbarer Telefon-Service
  • Mitarbeitende mit langjähriger Erfahrung und kontinuierlicher Weiterbildung
  • Kompetent, pünktlich und freundlich

Steuer-News

  • Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2024 veröffentlicht

    Die Höhe der Unterhaltsleistungen für Kinder als Folge einer Trennung der Eltern basiert regelmäßig auf einem gerichtlichen Urteil oder Vergleich bzw. einer behördlichen Festsetzung. In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. Jänner angepasst. Die neuen […]

    mehr lesen

  • Badezimmerumbau als außergewöhnliche Belastung?

    Für die Geltendmachung von Kosten bzw. Ausgaben als außergewöhnliche Belastung wird naturgemäß vorausgesetzt, dass die Belastung außergewöhnlich ist, zwangsläufig entstanden ist und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigt. Überdies darf die Belastung weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. Ausgangspunkt für die vorliegende Entscheidung des BFG (GZ RV/5101015/2021 vom 30.9.2023) […]

    mehr lesen

  • ORF-Beitragspflicht für Unternehmen seit Jahresbeginn

    Mit 1.1.2024 ist die neue ORF-Beitragspflicht in Kraft getreten, welche die bis dahin gültige GIS-Gebühr ersetzt. Da es nunmehr keine Voraussetzung für die Gebührenpflicht ist, dass eine Rundfunkempfangseinrichtung vorhanden ist, wird die Anzahl der Beitragspflichtigen gerade im Bereich der Unternehmen deutlich steigen. Die ORF-Beitragspflicht ist eng mit der Kommunalsteuerpflicht verknüpft […]

    mehr lesen