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SteuerNews tagesaktuell ...
Aus unserem SteuerNews-Service für den österreichischen Steuerverein. In Kooperation mit dem Linde-Verlag. Die SteuerNews stammen insbesondere aus folgenden Quellen:
PV-Info,
SWKOnline,
SWI, ASok,
UFSjournal,
BMF u.v.a.m.
Mittwoch, 28. Juli 2010 - ASoK
- Novelle zum Schauspielgesetz soll Modernisierung bringen
Das Sozialministerium hat den Entwurf zu einer Änderung des Schauspielergesetzes zur Begutachtung verschickt, welche mit Jahresanfang 2011 in Kraft treten soll. Das bislang geltende Gesetz war – wie berichtet – ob anstößiger, sexistischer sowie absurder Regelungsinhalte zuletzt heftiger Kritik ausgesetzt (vgl. Marhold, ASoK 2009, 7). Die Neuregelung soll nach dem Willen des Ministeriums einen wichtigen Schritt zur sozialen Absicherung von Künstlern in Österreich bringen und für die notwendige Modernisierung veralteter Bestimmungen sorgen. So soll es etwa das Kündigungsrecht einer Arbeitnehmerin auf Verlangen ihres Ehemanns nicht mehr geben. Bei befristeten Bühnenverträgen musste bisher der Arbeitnehmer einen Antrag auf Verlängerung des befristeten Vertrages stellen, nach der Neuregelung ist der Arbeitgeber verpflichtet, zu melden, dass er den Vertrag nicht verlängert. Die Novelle sieht außerdem eine Anpassung an das allgemeine Urlaubsrecht vor. So soll klargestellt werden, dass der Urlaub in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres aliquot und nach sechs Monaten in voller Höhe entsteht. Bisher gebührt Urlaub erst nach einem halben Jahr Dauer des Dienstverhältnisses.
Dienstag, 27. Juli 2010 - SWI
- Schwedisches Verbot für Glücksspiele im Internet unionsrechtskonform
Kulturelle, sittliche oder religiöse Erwägungen können Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit von Glücksspielveranstaltern rechtfertigen, da es insbesondere als inakzeptabel angesehen werden könnte, zuzulassen, dass durch die Ausnutzung eines sozialen Übels oder der Schwäche und des Unglücks der Spieler private Gewinne erzielt werden. Nach der jedem Mitgliedstaat eigenen Wertordnung und im Hinblick auf den Ermessensspielraum, über den die Mitgliedstaaten verfügen, steht es einem Mitgliedstaat frei, die Veranstaltung von Glücksspielen zu beschränken und sie öffentlichen oder karitativen Einrichtungen anzuvertrauen. Da es sich bei den Veranstaltern, die die Anzeigen schalten ließen, die zu den in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden Strafverfolgungen geführt haben, um private Unternehmen handelt, die Erwerbszwecke verfolgen und nach schwedischem Recht niemals eine Genehmigung für die Veranstaltung von Glücksspielen hätten erhalten können, gelangt der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass die schwedische Regelung dem Ziel gerecht wird, private Erwerbsinteressen vom Glücksspielsektor auszuschließen, und dass sie als zur Erreichung dieses Ziels erforderlich angesehen werden kann. Das Unionsrecht steht dieser Regelung daher nicht entgegen (EuGH 8. 7. 2010, verb. Rs. C-447/08 und C-448/08, Sjöberg und Gerdin).
Dienstag, 27. Juli 2010 - SWK
- Aktualisierte Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Klein-LKW
Das BMF hat die Liste der Kleinlastkraftwagen gemäß § 3 der Verordnung aus dem Jahr 2002 aktualisiert und um das Fahrzeug Dacia Duster Van (4 Seitentüren) erweitert.
Dienstag, 27. Juli 2010 - PV-Info
- OGH: Nachträglicher Wechsel der Kindergeldvariante ist unzulässig
Wie schon das Berufungsgericht dargelegt hat, führt § 26a KBGG zu keiner willkürlichen Ungleichbehandlung, zumal es auch nicht Ziel gewesen ist, Eltern ein maximales Kinderbetreuungsgeld zu ermöglichen. Es ist ganz allgemein nicht in Zweifel zu ziehen, dass die Möglichkeit eines Hin-und-Her-Schwenkens zwischen verschiedenen Varianten, je nachdem, wie es momentan für den Betroffenen günstig ist („Rosinentheorie“), schon aus administrativen Gründen nicht sinnvoll ist. Durch verschiedene Ausnahmeregelungen ließe sich aber nicht nur das gesetzgeberische Konzept, den Wechsel zwischen Varianten aus administrativen Gründen zumindest zu erschweren, nicht mehr verwirklichen, sondern es würde auch der in aller Regel faktisch bestehende Zusammenhang mit dem aufrechten Arbeitsverhältnis aufgelöst. Nach der Rechtsprechung des VfGH ist es im Allgemeinen zulässig, dass der einfache Gesetzgeber von einer Durchschnittsbetrachtung, bezogen auf den Regelfall, ausgeht. Aus diesem Grund führen sog. Härtefälle, die durch eine derartige Regelung bedingt werden, noch nicht per se zu ihrer Gleichheitswidrigkeit. Gerade die von der Klägerin gewählte Variante (20 + 4 Monate) hat aber aus arbeitsrechtlicher Sicht wegen der Abstimmung mit der Dauer der Karenz nach § 15 Abs. 1 MSchG durchaus auch Vorteile und ist nicht von vornherein besonders „härtefallgefährdet“ (OGH 1. 6. 2010, 10 ObS 38/10a).
Dienstag, 27. Juli 2010 - UFSjournal
- Steuersparmodell Arztpraxis?
Ein Mietvertrag auf 25 Jahre mit dem Vater über ein Superädifikat auf eigenem Grundstück zur Umgehung der unechten Umsatzsteuerbefreiung für Ärzte war nicht anzuerkennen, weil u. a. der Vater bei Vertragsabschluss 66 Jahre und bei Ende der Laufzeit 91 Jahre alt wäre, was außerhalb der statistisch ermittelbaren ferneren Lebenserwartung liegt, die vom Vater für die Grundstücksfläche zu zahlende Miete nicht fremdüblich war, der Vater das einseitige jederzeitige Kündigungsrecht hatte und für diesen Fall keine Regelung über das Schicksal und die finanzielle Abgeltung betreffend das Gebäude existiert, die Berufungswerberin das Gebäude hätte selbst finanzieren können und daher die Anmietung eines Superädifikats den Grund nur in der Einsparung der Umsatzsteuer (Vorsteuerabzug beim Vater) hatte (UFS 29. 6. 2010, RV/0698-W/09). Lesen Sie mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Wolfgang Nemec, UFS Wien, in der Doppelausgabe Juli/August des UFSjournals.
Montag, 26. Juli 2010 - SWK
- Begutachtungsentwurf zum Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2010 – KSchÄG 2010
Das Justizministerium hat kürzlich den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geändert wird (Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2010 – KSchÄG 2010), zur Begutachtung verschickt. Mit diesem Entwurf soll die für Verbraucher äußerst lästige und des Öfteren auch mit sehr unangenehmen Konsequenzen verbundene Vertriebsmethode des „Cold Calling“ eingedämmt werden. Der Entwurf räumt Verbrauchern bei Verträgen, die während eines unerwünschten Telefonanrufs im Sinne des § 107 TKG 2003 geschlossen worden sind, ein besonderes Rücktrittsrecht ein, welches über das bereits bestehende Fernabsatz-Rücktrittsrecht (§§ 5e ff. KSchG) hinausreicht. Die Begutachtungsfrist endet am 27. 8. 2010.
Montag, 26. Juli 2010 - ASoK
- Auslandsentsendung heute und in der Zukunft
„Up in the air“ – das internationale Geschäftsleben spielt sich heute zwischen Flughafen, Hotel und Meetings in Wien, London, New York, Shanghai und Sydney ab. Vielflieger, Pendler, Kurzzeitentsandte, neue Formen des globalen Einsatzes von Mitarbeitern haben sich durchgesetzt. Trotz aller Widrigkeiten ist die Bereitschaft höher, global mobil zu sein und ständig rund um den Erdball unterwegs zu sein, als sich für längere Zeit im Ausland niederzulassen. Die klassische längerfristige Auslandsentsendung ist, wie neueste Studien beweisen, vom Aussterben bedroht – und das trotz stetig wachsender Nachfrage nach international tätigem Personal. Ein in der Juli-Ausgabe der ASoK veröffentlichter Beitrag von Priv.-Doz. Dr. Iris C. Fischlmayr erörtert die Gründe für die mangelnde Bereitschaft zu langfristigen Auslandsentsendungen, die tatsächliche Ausgestaltung alternativer Formen von internationaler Tätigkeit sowie deren oft noch unerkannte Schattenseiten.
Freitag, 23. Juli 2010 - SWI
- In Österreich ansässige US-Staatsbürger
Es ist wohl richtig, dass ausländische Staatsbürger, die in Österreich ansässig geworden sind und keine Auslandseinkünfte beziehen, nach den auf der Grundlage des
OECD-sMusterabkommens abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in ihrem Herkunftsland auch dann keiner Besteuerung unterzogen werden dürfen, wenn das Herkunftsland den Bestand einer unbeschränkten Steuerpflicht mit der Staatsbürgerschaft verknüpft. Im österreichisch-amerikanischen DBA findet sich hingegen in Artikel 1 Abs. 4 eine Sonderregelung, derzufolge sich die USA das Recht vorbehalten, in Österreich ansässig gewordene US-Staatsbürger nicht nur mit US-Einkünften, sondern auch mit den aus Österreich (oder aus Drittstaaten) stammenden Einkünften (hier: Gewinne aus einem österreichischen Gewerbebetrieb sowie inländische und aus Drittstaaten stammende Zinsen und Dividenden) zu besteuern. Die solcherart in Österreich und in den USA besteuerten Einkünfte werden nach den Regelungen des Artikels 22 Abs. 2 von der Doppelbesteuerung entlastet. Hierbei wird das primäre Besteuerungsrecht Österreichs an diesen Einkünften bestätigt und es wird daher bei der Besteuerung in den USA die gesamte österreichische Steuer auf die auf diese Einkünfte entfallende US-Steuer angerechnet. Diese abkommensrechtliche Anrechnungsverpflichtung erfasst sowohl eine im Veranlagungsweg als auch eine mit Endbesteuerungswirkung im Abzugsweg erhobene österreichische Steuer (EAS 3170 vom 19. 7. 2010).
Freitag, 23. Juli 2010 - SWK
- Gemischt veranlasste Fortbildungs- und Reiseaufwendungen
Der Große Senat des deutschen Bundesfinanzhofs hat im Vorjahr eine Kehrtwendung in der deutschen Steuerrechtsjudikatur hinsichtlich der Abzugsfähigkeit gemischt veranlasster (Reise-)Aufwendungen eingeleitet. In zwei aktuellen Urteilen (BFH 21. 4. 2010, VI R 66/04; BFH 21. 4. 2010, VI R 5/07) hat der BFH bei Fortbildungs- und Reiseaufwendungen diese Grundsätze in die Praxis umgesetzt und weitere Details zur Abgrenzung zwischen Aufteilungsverbot und -gebot entwickelt. Da die seinerzeitige Entscheidung des Großen Senats auch in Österreich fachliche Diskussionen ausgelöst und zu Neuaussagen der Judikatur geführt hat, können auch die nunmehrigen Urteile Auswirkungen auf das österreichische Steuerrecht zeitigen. Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Bernhard Renner in SWK-Heft 20/21/2010.
Donnerstag, 22. Juli 2010 - UFSjournal
- Tätigkeitsbericht des UFS für 2009
Zum Stichtag 31. 12. 2009 gehörten dem UFS neben der Präsidentin 226 hauptberufliche Mitglieder an, davon 28 Senatsvorsitzende. Die Liegedauer der Akten, die vom Eingang der Akten im UFS (bzw. zuvor in den FLD) bis zum Tag der Auswertung der offenen Fälle am 31. 12. des jeweiligen Jahres berechnet wird, hat sich bei einem Vergleich der Jahre 2003 bis 2009 deutlich verkürzt. Die Liegedauer ist von 22,43 Monaten im Jahr 2003 auf 18,54 Monate im Jahr 2009 gesunken. Auch die Erledigungsdauer der Akten ist im Vergleich der Jahre 2003 bis 2008 von 22,68 Monaten 2003 auf 18,26 Monate 2009 gesunken. Zum 1. 1. 2009 waren 15.555 Rechtssachen anhängig. Im Laufe des Berichtsjahres wurden 11.324 Rechtssachen neu protokolliert und 10.037 erledigt. Zum 31. 12. 2009 waren 16.842 Rechtssachen offen. Von den 10.037 Erledigungen betrafen 8.944 den Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen, 453 den Geschäftsbereich Finanzstrafrecht und 640 den Geschäftsbereich Zoll. Die Erledigungen im Bereich Steuern und Beihilfen betrafen zu 22,2 % Einkommensteuerbescheide von Unternehmern, zu 20,5 % Umsatzsteuerbescheide, zu 6,2 % nach einer Lohnsteuerprüfung ergangene Bescheide, zu 9,1 % Einkommensteuerbescheide von Arbeitnehmern, zu 6,2 % Gebühren-, Grunderwerbsteuer-, Kapitalverkehrsteuer-, Erbschafts- und Schenkungssteuerbescheide und zu 5,4 % Körperschaftsteuerbescheide. In nur durchschnittlich 1,39 % aller erledigten Rechtsmittelverfahren werden Entscheidungen des UFS durch den VfGH oder den VwGH aufgehoben. Zum Tätigkeitsbericht des UFS für das Jahr 2009.
Donnerstag, 22. Juli 2010 - SWK
-Zuständigkeit der Finanzämter für die Erhebung der Umsatzsteuer
Im AVOG 2010 (BGBl. I Nr. 9/2009 i. d. F. AbgÄG 2010, BGBl. I Nr. 34/2010) werden Zuständigkeitsbestimmungen des AVOG und der BAO zusammengefasst (und teilweise inhaltlich geändert). Dies betrifft auch mit 1. 7. 2010 in Kraft tretende Regelungen über die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Finanzämter für die Erhebung der Umsatzsteuer. In einem Beitrag in SWK-Heft 20/21/2010 erläutert Dr. Christoph Ritz die neuen Regelungen.
Mittwoch, 21. Juli 2010 - SWI
- Genussrechtsveräußerung in Teilbeträgen und Ansässigkeitswechsel
Veräußert ein österreichischer Staatsbürger, der aus beruflichen Gründen mit seiner Familie in London ansässig geworden ist, eine (2008 erworbene und im Privatvermögen gehaltene) obligationenartige Genussrechtsbeteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, wobei der Kaufpreis in Teilbeträgen abzustatten ist, und wird nach dem Veräußerungsvorgang die Ansässigkeit wieder nach Österreich verlegt, so dürfte sich die Frage nach einer eventuellen Steuerpflicht der nach Ansässigkeitsverlegung nach Österreich zufließenden Kaufpreisteilbeträge als gegenstandslos erweisen. Denn die Veräußerung erfolgt offensichtlich nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist, sodass der Vorgang zu keiner inländischen Besteuerung führen kann. Es wird davon ausgegangen, dass die vertraglichen Abmachungen (insbesondere die sogenannten „Anpassungsregelungen“) nicht dazu führen, dass die in der EAS als „Kaufpreisteilbeträge„“ bezeichneten Zahlungen in wirtschaftlicher Betrachtung Kapitalerträge im Sinn des § 27 EStG oder wiederkehrende Bezüge im Sinn des § 29 EStG darstellen (EAS 3160 vom 19. 7. 2010).
Mittwoch, 21. Juli 2010 - ASoK
- Neue Sozialversicherungsrechtliche Normen online
Lindeonline wurde um weitere sozialversicherungsrechtliche Rechtgrundlagen erweitert. Verfügbar sind nun (neben B-KUVG, EUB-SVG, K-SVFG und NVG) das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und das Sozialversicherungsgesetz der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen (FSVG). Die Normen sind wie in Lindeonline üblich mit allen anderen Inhalten verknüpft und wie gewohnt einfach durchsuchbar.
Dienstag, 20. Juli 2010 - PV-Info
- Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2011
Nach Berechnung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger ergeben sich für das Jahr 2011 voraussichtlich – die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten – folgende Sozialversicherungswerte:
•Aufwertungszahl: 1,021.
•Geringfügigkeitsgrenze täglich: 28,72 Euro.
•Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 374,02 Euro.
•Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe: 561,03 Euro.
•Höchstbeitragsgrundlage täglich: 140 Euro.
•Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 4.200 Euro.
•Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer): 8.400 Euro.
•Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung: 4.900 Euro.
Dienstag, 20. Juli 2010 - UFSjournal
- Keine Abgabennachsicht aufgrund unrechtmäßigen und treuwidrigen Verhaltens von Dienstnehmern
Nach der Rechtsprechung des VwGH ist der Umstand, dass ein Dienstnehmer dem Unternehmen Teile der aus dem Warenverkauf erzielten Einnahmen widerrechtlich entzieht, ein vom umsatzsteuerlich relevanten Verkaufsvorgang getrennter Vorgang, der keine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der hierauf entfallenden Umsatzsteuer begründet. Ein solcherart zugefügter Vermögensschaden ist dem Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses zuzuordnen. Ein unrechtmäßiges Verhalten eines Dienstnehmers könnte im Nachsichtsverfahren nur dann (und insoweit) von Bedeutung sein, wenn dadurch das Unternehmen in eine derart bedrohliche wirtschaftliche Lage geraten wäre, dass eine persönlich bedingte Unbilligkeit der Abgabeneinhebung in Form einer Gefährdung der Unternehmensexistenz indiziert würde (UFS 19. 5. 2010, RV/0272-I/09).
Dienstag, 20. Juli 2010 - SWK
- Finanzstrafnovelle und Missbrauchsbekämpfungsgesetz nicht im Ministerrat
Die Novelle zum Finanzstrafgesetz und das Missbrauchbekämpfungsgesetz sollten in der heutigen (20. 7. 2010) Ministerratssitzung beschlossen werden; allerdings konnte in der Sitzung der Koalitionskoordinatoren gestern Nachmittag doch keine Einigung erzielt werden. Grund dafür dürfte die Verknüpfung mit anderen Gesetzesentwürfen sowie die umfangreichen Änderungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf sein. Einige Maßnahmen wurden gegenüber dem ursprünglichen Entwurf wieder entschärft. So sollen die Geldstrafen bei den Finanzstrafen doch nicht erhöht werden. Auch das „Beraterprivileg", wonach Anwälte, Notare und Steuerberater sich bei leichter Fahrlässigkeit nicht strafbar machen, soll nun entgegen dem ursprünglichen Plan doch nicht aufgeweicht werden. Die beiden Gesetzesentwürfe könnten in einer der Sommerministerratssitzungen im August beschlossen werden.
Montag, 19. Juli 2010 - SWI
- Steigende Steuereinnahmen in Deutschland
Die Erholung der deutschen Wirtschaft macht sich weiter in den Staatskassen bemerkbar. Wie das „Handelsblatt“ kürzlich berichtete, stiegen die Steuereinnahmen im zweiten Quartal 2010 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,75 %. Die Wirtschaftszeitung berief sich dabei auf Angaben des deutschen Finanzministeriums. Dies sei der erste Quartalszuwachs seit Ende 2008. Der Fiskus habe allein im Juni 2,4 % mehr eingenommen als im Vorjahresmonat – ein Plus von knapp 1,2 Mrd. Euro. Nachdem das Steueraufkommen wegen des Wirtschaftseinbruchs 14 Monate in Folge gesunken war, ist es damit im Juni bereits den dritten Monat nacheinander wieder gestiegen. Die Steuerschätzer waren Anfang Mai für 2010 von einem Minus von 2,6 % ausgegangen. Ein wesentlicher Grund für die Erholung sei die Körperschaftssteuer, deren Aufkommen im Juni um 58,2 % gestiegen sei. – (APA/dpa)
Montag, 19. Juli 2010 - SWK
- E-Geldgesetz 2010 in Begutachtung
Die Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 9. 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG muss bis spätestens 30. 4. 2011 in österreichisches Recht umgesetzt werden. Es soll ein neues E-Geldgesetz 2010 erlassen werden, in dem Konzessions- und Aufsichtsvorschriften für E-Geld-Institute und Rechte und Pflichten für sämtliche E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe von E-Geld geregelt werden. Das E-Geldgesetz aus dem Jahre 2002 wird aufgehoben. Die Konzessionierung und Beaufsichtigung über die E-Geld-Institute wird in Anlehnung an die Zahlungsinstitute geregelt. E-Geld-Institute dürfen E-Geld ausgeben und Zahlungsdienste erbringen, allerdings – im Gegensatz zu Kreditinstituten – kein Einlagengeschäft betreiben. Zahlungsinstituten ist die Ausgabe von E-Geld weiterhin verwehrt. Die FMA überwacht die Einhaltung der Aufsichtsanforderungen durch E-Geld-Institute. Die zivilrechtlichen und konsumentenschutzrechtlichen Bedingungen für die Ausgabe (und den Rücktausch) von E-Geld im Inland sowie grenzüberschreitend werden einem neuen zivilrechtlichen Regime betreffend Informationspflichten, Rücktauschbedingungen, Entgelte unterworfen. Dieses Regime gilt für alle E-Geld-Emittenten, auch Banken. Der Begutachtungsentwurf für ein E-Geldgesetz 2010 wurde am 19. 7. 2010 in Begutachtung versandt, Ende der Begutachtungsfrist ist der 30. 8. 2010.
Montag, 19. Juli 2010 - ASoK
- WGKK und Ärztekammer einigen sich auf neue Gruppenpraxen
Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) und Wiener Ärztekammer haben vergangene Woche eine Einigung zur Umsetzung neuer Gruppenpraxen erzielt. Konkret haben die Vertragspartner am 13. 7. 2010 grünes Licht für 22 solcher Projekte gegeben, die bis Mitte nächsten Jahres Realität werden sollen. Dabei werden Ärzte der Fachrichtungen Chirurgie, Haut, Gynäkologie, Innere Medizin, Kinder, HNO, Orthopädie, Radiologie und Augen zusammenarbeiten. Die jetzt fixierten Ordinationszusammenschlüsse werden noch nicht nach dem kommenden Modell der Ärzte-GmbH umgesetzt, sondern basieren auf den bisher geltenden Regelungen. Für die Patienten bedeutet dies nach Auskunft der WGKK jedoch keinen Unterschied. Sie können in jedem Fall mit einer Reihe von Vorteilen rechnen: So haben Gruppenpraxen ab zwei Ärzten mindestens 30 Stunden pro Woche geöffnet, ab drei Ärzten sind 40 Stunden vorgesehen – und zwar fünf Tage die Woche. Dazu kommt, dass diese Praxen keine Urlaubssperre haben, die Kunden im Krankheitsfall also nicht nach einer ärztlichen Vertretung suchen müssen.
Freitag, 16. Juli 2010 - SWI
- EuGH-Generalanwalt: Keine Eigenverbrauchsbesteuerung für verschenkte CDs
In einem interessanten Fall hat der Generalanwalt Jääskinen in seinen Schlussanträgen vom 15. 4. 2010 in der Rs. C-581/08, EMI Group Ltd, zu der umsatzsteuerlichen Behandlung von verschenkten CDs Stellung genommen. Obwohl die Empfänger Journalisten, DJs etc. sind, vertritt er die Ansicht, dass es sich bei den Geschenken um Warenmuster handelt, die indirekt den Verkauf fördern sollen. Daher unterliegen diese nicht der Eigenverbrauchsbesteuerung. Weiters vertritt er die Ansicht, dass eine Jahres-Wertgrenze für solche Wertabgaben richtlinienwidrig ist. Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Rupert Wiesinger und Georg Friedrich in der Juli-Ausgabe der SWI.
Freitag, 16. Juli 2010 - SWK
- Mietkostenobergrenze bei doppelter Haushaltsführung
(A. S.) – Zur steuerlichen Abzugsfähigkeit der beruflich veranlassten Kosten der doppelten Haushaltsführung sehen die Lohnsteuerrichtlinien (Rz. 349 der LStR 2002) vor, dass Kosten für die Miete einer Wohnung (Miete, Betriebskosten und Einrichtungskosten) nur bezogen auf eine Kleinwohnung (maximal 55 Quadratmeter) als Werbungskosten geltend gemacht werden können. In einer vor dem VwGH angefochtenen Berufungsentscheidung hatte der UFS die Vorgangsweise des Finanzamtes, die abziehbaren Werbungskosten durch eine aliquote Kürzung der tatsächlichen Kosten für eine größere Wohnung (rund 95 Quadratmeter) auf eine 40-Quadratmeter-Kleinwohnung zu ermitteln, für rechtmäßig erkannt (UFS 3. 8. 2007, RV/1803-W/07). Der VwGH hob diese Entscheidung nunmehr aber mit der Begründung auf, dass die Kosten für eine zweckentsprechende (Zweit-)Wohnung am Beschäftigungsort nur nach den jeweiligen konkreten Verhältnissen des Einzelfalles – und nicht in der dargestellten Weise (Kürzung nur unter Bezugnahme auf die Wohnungsgröße) – ermittelt werden können (VwGH 26. 5. 2010, 2007/13/0095) .
Freitag, 16. Juli 2010 - ASoK
- Gesetzliches Maßnahmenpaket gegen Lohn- und Sozialdumping
Das BMASK hat den Entwurf zu einem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz zur Begutachtung versandt. Lohn- und Sozialdumping ist eine sozialpolitisch unerwünschte Erscheinung, die nicht nur Arbeitnehmern das ihnen zustehende Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung vorenthält, sondern auch den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen untergräbt. Gerade im Zuge der anstehenden Öffnung des Arbeitsmarktes für osteuropäische EU-Bürger kann es zu einer Verstärkung dieses negativen Phänomens kommen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden dementsprechend Maßnahmen gesetzt, wie etwa die Kontrolle des kollektivvertraglichen Mindestentgelts und die Sanktionierung der Unterentlohnung durch den Arbeitgeber mit einer Verwaltungsstrafe von 5.000 bis 50.000 Euro (im Wiederholungsfall 10.000 bis 100.000 Euro). Handelt es sich um entsandte Arbeitnehmer ist weiter die KIAB als Kontrollbehörde vorgesehen. Die Kontrollmaßnahmen sollen sofort mit dem Auslaufen der für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Staaten bestehenden Übergangsfrist mit 30. 4. 2011 wirksam sein. In Summe kann nach Berechnungen des BMASK durch die geplanten Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping ein volkswirtschaftlicher Schaden von rund 445 Mio. Euro vermieden werden.
Donnerstag, 15. Juli 2010 - SWK
- Leichter Anstieg der Inflation im Juni 2010 auf 2,0 %
Die Inflationsrate für Juni 2010 betrug nach Berechnungen der Statistik Austria 2,0 % und war damit etwas höher als im Vormonat (Mai 1,9 %, April und März jeweils 2,0 %). Sie wurde, wie schon in den vergangenen Monaten, vor allem durch Teuerungen bei Mineralölprodukten (+14 %) geprägt. Ohne diese hätte die Juni-Inflationsrate 1,4 % betragen. Der Indexstand des Verbraucherpreisindex 2005 (VPI 2005) für den Monat Juni 2010 betrug 109,7 (Basisjahr 2005). Gegenüber dem Vormonat (Mai 2010) blieb das durchschnittliche Preisniveau gleich. Zur Pressemitteilung der Statistik Austria
Donnerstag, 15. Juli 2010 - UFSjournal
- Keine Abgabennachsicht bei unrechtmäßigem und treuwidrigem Dienstnehmerverhalten
Nach der Rechtsprechung des VwGH ist der Umstand, dass ein Dienstnehmer dem Unternehmen Teile der aus dem Warenverkauf erzielten Einnahmen widerrechtlich entzieht, ein vom umsatzsteuerlich relevanten Verkaufsvorgang getrennter Vorgang, der keine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der hierauf entfallenden Umsatzsteuer begründet. Ein solcherart zugefügter Vermögensschaden ist dem Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses zuzuordnen. Ein unrechtmäßiges Verhalten eines Dienstnehmers könnte im Nachsichtsverfahren nach § 236 BAO nur dann (und insoweit) von Bedeutung sein, wenn dadurch das Unternehmen in eine derart bedrohliche wirtschaftliche Lage geraten wäre, dass eine persönlich bedingte Unbilligkeit der Abgabeneinhebung in Form einer Gefährdung der Unternehmensexistenz indiziert würde (UFS 19. 5. 2010, RV/0272-I/09).
Mittwoch, 14. Juli 2010 - SWK - Vermietungen von historischen Gebäuden durch KöR
Rz. 265 der UStR 2000 in der durch den UStR 2000-Wartungserlass 2009 geänderten Fassung sieht vor, dass die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch Körperschaften des öffentlichen Rechts dann als Bestandsverhältnis und somit als unternehmerische Tätigkeit anerkannt werden, wenn neben den Betriebskosten ein Entgelt für den Gebrauch des Grundstückes in Form einer jährlichen oder zeitlich anteiligen AfA-Komponente angesetzt wird. Als AfA-Komponente pro Jahr sind mindestens 1,5 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten inklusive Grund und Boden einschließlich aktivierungspflichtiger Aufwendungen und Kosten von Großreparaturen anzusetzen. Sind historische Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder Aufwendungen für Großreparaturen nicht mehr bekannt, so ist der Wert des Grundstückes im Schätzungswege zu ermitteln, wobei als AfA-Bemessungsgrundlage der gemeine Wert herangezogen werden kann. Bei historischen (z. B. kirchlichen) Gebäuden wird oftmals der Fall auftreten, dass die historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder Aufwendungen für Großreparaturen nicht mehr bekannt sind. Um in jenen Fällen, bei denen mangels verlässlicher bzw. vollständiger Daten die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht belegt werden können, die Erstellung von Bewertungsgutachten bzw. die trotz eines Gutachtens verbleibende Rechtsunsicherheit der in UStR 2000, Rz. 265, vorgesehenen Schätzung zu vermeiden, kann die sich aus dem gemeinen Wert ergebende relevante Mindestmiete auch durch Vergleichsrechnung ermittelt werden (BMF-Info vom 1. 7. 2010, BMF-010219/0156-VI/4/2010).
Mittwoch, 14. Juli 2010 - ASoK - Keine Arbeitslosigkeit bei Studium als ordentlicher Hörer an einer Fachhochschule
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH i. Z. m. der Einstellung der Notstandshilfe begründet die Ausbildung in einer Schule oder in einem schulähnlichen geregelten Lehrgang kraft Gesetzes die unwiderlegliche Vermutung, dass der Betreffende so lange nicht an einer neuen Beschäftigung, sondern an der Erreichung seines Ausbildungszieles interessiert (und daher nicht arbeitslos) ist, als er in der Schule oder in einem geregelten Lehrgang ausgebildet wird bzw. sich der praktischen Ausbildung unterzieht. Seine allfällige bestehende Arbeitswilligkeit kann ein solcher Anspruchswerber daher nicht durch die bloße Erklärung, arbeitswillig zu sein, sondern nur durch die Beendigung der Ausbildung wirksam dokumentieren. Soweit die Vermutung nach § 12 Abs. 3 lit. f AlVG sich auf den Besuch einer „Hochschule“ bezieht, gilt sie nach dem Wortlauf des Gesetzes nur für „ordentliche Hörer“. Für diese Fälle hat der VwGH ausgesprochen, dass schon die Immatrikulation die Vermutung bewirke, dass eine Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt nicht gegeben sei (VwGH 26. 1. 2010, 2008/08/0011).
Dienstag, 13. Juli 2010 - SWI
- Doppelbesteuerung und Unionsrecht: letzter Akt einer (un)endlichen Geschichte?
Inwieweit eine juristische Doppelbesteuerung mit dem Unionsrecht vereinbar ist, gilt als umstritten, zumal sich der EuGH einer Beantwortung dieser Frage bislang erfolgreich entziehen konnte. In der Vergangenheit wurde von ihm jeweils nur eine einseitige Vermeidungspflicht abgelehnt. Kürzlich hatte der Gerichtshof über die Zulässigkeit einer ungarischen Berufsausbildungsabgabe zu befinden und traf darin unerwartet folgenschwere Aussagen zu dieser Problematik (EuGH 15. 4. 2010, Rs. C-96/08, CIBA Specialty Chemicals Central and Eastern Europe). Demnach entsteht eine juristische Doppelbesteuerung durch die parallele Ausübung gleichwertiger Besteuerungsrechte und stellt mangels eines unionsrechtlich vorgegebenen Besteuerungsvorrangs als solche keine Beschränkung im Sinne der Grundfreiheiten dar. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Thomas Kühbacher in der Juli-Ausgabe der SWI.
Dienstag, 13. Juli 2010 - SWK - Pflegeheimkosten als außergewöhnliche Belastung
Unterbringungskosten in einem Alters- oder Pflegeheim sind so lange nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, als mit ihnen nicht auch besondere Aufwendungen abzudecken sind, die durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Betreuungsbedürftigkeit verursacht werden. Eine rechtliche Verknüpfung der Anerkennung der Heimkosten als außergewöhnliche Belastung mit einem Bezug von Pflegegeld ergibt sich daraus aber nicht (VwGH 26. 5. 2010, 2007/13/0051).
Dienstag, 13. Juli 2010 - PV-Info - Dienstnehmereigenschaft von Regalschlichtern
Das für ein Dienstverhältnis i. S. d. § 47 Abs. 2 EStG 1988 sprechende persönliche Weisungsrecht fordert einen Zustand wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit und ist durch eine weit reichende Ausschaltung der eigenen Bestimmungsfreiheit gekennzeichnet. Ist schon aufgrund der Art der vereinbarten Tätigkeit (einfache körperliche Arbeiten wie Einschlichten von Regalen) kein Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers gegeben, erübrigen sich weitere Weisungen. Weisungsfreiheit ist daher in einem solchen Fall nicht anzunehmen (UFS 24. 5. 2010, RV/0574-W/09).
Montag, 12. Juli 2010 - SWK - Haftung des mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befassten Vertreters
Sind mehrere potenziell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Der von den finanziellen, insbesondere steuerlichen Angelegenheiten ausgeschlossene Geschäftsführer ist in der Regel nicht in Anspruch zu nehmen. Verletzt jedoch der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befasste Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob, dass er trotz Unregelmäßigkeiten des zur Wahrnehmung abgabenrechtlicher Angelegenheiten Bestellten nichts unternimmt, um Abhilfe zu schaffen, so ist er auch haftbar, es sei denn, dass ihm triftige Gründe die Erfüllung dieser wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich machen. Allerdings kommt eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hierfür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu zweifeln (VwGH 20. 1. 2010, 2005/13/0086).
Montag, 12. Juli 2010 - ASoK
- Kauf von Medikamenten im Internet wird verboten
Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am 9. 7. 2010 das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 (AWEG 2010) beschlossen, wodurch der Bezug von Medikamenten über das Internet ausdrücklich verboten wird. Durch die Schaffung vollzugstauglicher und praxisnaher Vorschriften soll mit diesem Gesetz vor allem eine effiziente Überwachung der Einfuhr und des Verbringens von in Österreich nicht zugelassenen Arzneimitteln gewährleistet werden, um das hohe Risiko zu reduzieren, das mit dem illegalen Bezug von minderwertigen, gefälschten oder gesundheitsschädlichen Produkten einhergeht. Das AWEG 2010 enthält daher eine ausdrückliche Verbotsregelung für den grenzüberschreitenden Bezug von Arzneiwaren und Blutprodukten, die im Fernabsatz – etwa über das Internet – bestellt wurden. Werden solche Produkte entgegen dieser Bestimmung nach Österreich eingeführt oder verbracht, können sie von Zollorganen oder Organen des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen an den Absender zurückgesandt oder – falls dies nicht möglich ist – vernichtet werden. Die Kosten dafür hat der jeweilige Besteller zu tragen.
Freitag, 9. Juli 2010 - SWK - National- und Bundesrat erhalten verstärkte Mitspracherechte in EU-Materien
Der Nationalrat hat die sog. Lissabon-Begleitnovelle beschlossen, die das Recht des Nationalrates und des Bundesrates, legistische Vorhaben der EU-Kommission zu beeinspruchen, im B-VG verankert. Der diesbezügliche Gesetzesvorschlag des Bundesrates erhielt in der Fassung eines gesamtändernden Abänderungsantrages die notwendige Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten. Durch den Vertrag von Lissabon wurde die Rolle der nationalen Parlamente gestärkt. Dementsprechend sind in Hinkunft alle Entwürfe von Gesetzgebungsakten im Rahmen der Europäischen Union dem Nationalrat und dem Bundesrat von der Europäischen Kommission zuzuleiten. Beide Kammern haben das Recht, innerhalb von acht Wochen nach Einlangen eines solchen Entwurfes eine sog. Subsidiaritätsrüge abzugeben. Gegen einen bereits erlassenen Gesetzgebungsakt der Europäischen Union können Nationalrat und Bundesrat innerhalb von zwei Monaten eine Subsidiaritätsklage an den EuGH erheben. Detailausführungen über das Verfahren werden jeweils in der Geschäftsordnung des Nationalrates und des Bundesrates getroffen.
Freitag, 9. Juli 2010 - PV-Info - Besonderheiten bei der Lohnabrechnung von Hausbesorgern
Aufgrund der vielen und unterschiedlich zu behandelnden Entgeltansprüche gestaltet sich die Lohnverrechnung bei Hausbesorgern, für die noch die alte Rechtslage gilt, besonders kompliziert. Fehler finden nicht nur beim Dienstgeber und Dienstnehmer, sondern auch in der Weiterverrechnung an Mieter und Wohnungseigentümer ihren Niederschlag. Das Hausbesorgergesetz ist zwar auf Dienstverhältnisse, die nach dem 30. 6. 2000 neu abgeschlossen werden, nicht mehr anzuwenden, es ist jedoch noch für rund 10.000 „alte“ Hausbesorgerverhältnisse relevant. Ein Gastbeitrag von Ilse Forstner in der Juli-Ausgabe der PV-Info liefert anhand von Beispielen – mit Schwerpunkt Urlaubszahlungen – wertvolle Hinweise, die lohnverrechnungstechnisch die laufenden Arbeiten bei der Abrechnung von Hausbesorgern nach der alten Rechtslage für die Praxis erleichtern.
Freitag, 9. Juli 2010 - ASoK - Empfänger der Mindestsicherung erhalten e-card
Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger weist in einer Aussendung darauf hin, dass mit dem parlamentarischen Beschluss zur Einführung der Mindestsicherung und zur Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung nun auch rund 17.000 Sozialhilfeempfänger eine e-card erhalten werden und damit zu einem Vertragsarzt ihrer Wahl gehen können. Diese Personen waren – weil nicht per Gesetz krankenversichert – bisher vom e-card-System ausgenommen und mussten daher mit einem „Krankenhilfeschein“ zum Arzt gehen. Die neuen Regelungen treten mit 1. 9. 2010 in Kraft. Die Empfänger der Mindestsicherung werden laut Hauptverband noch im August 2010 ihre e-card per Post erhalten, sofern sie eine solche nicht schon haben.
Donnerstag, 8. Juli 2010 - SWI
- Verrechnungspreise: Nachweispflicht der Abgabenbehörde
Bisherige Erfahrungen aus der Judikatur zeigen, dass strenge Anforderungen an den Nachweis der Fremdüblichkeit von Verrechnungspreisen gestellt werden. Dies gilt seit dem VwGH-Erkenntnis vom 20. 10. 2009,2006/13/0116, bzw. der UFS-Entscheidung vom 28. 4. 2010, RV/3837-W/09, nicht nur für Abgabenpflichtige, sondern ebenso für die Abgabenbehörde. Es wird daher für Abgabepflichtige immer bedeutender, eine angemessene Dokumentation der Verrechnungspreise vorweisen zu können. Vorhandene Dokumentation muss von der Abgabenbehörde durch qualifizierte Gegenbeweise widerlegt werden, um in weiterer Folge eine Verrechnungspreisanpassung rechtfertigen zu können. Mehr dazu in einem Beitrag von Doris Bramo-Hackel und Cornelia Groß in der Juli-Ausgabe der SWI.
Donnerstag, 8. Juli 2010 - SWK - Neue Version des Formulars U 30
Das BMF stellt ab sofort eine neue Version des Formulars U 30 - Umsatzsteuervoranmeldung ab 1. 7. 2010 in der Formulardatenbank zur Verfügung. Die Änderung des Formulars betrifft Umsätze ab 1. 7. 2010 in Zusammenhang mit der Übertragung von Treibhausgasemmissionszertifikaten (§ 19 Abs. 1e UStG 1994).
Mittwoch, 7. Juli 2010 - UFSjournal
- Verpachtung einer Apotheke aus Betriebsaufgabe?
Im Falle der Verpachtung einer Apotheke wird zu prüfen sein, ob die gegebenen Tatsachen, insbesondere die Bestimmungen des betreffenden Pachtvertrages, mit hoher Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, dass der Verpächter selbst – sei es, wenn möglich, in eigener Person oder sonst im Wege eines verantwortlichen Leiters – die Apotheke nie mehr wieder auf eigene Rechnung und Gefahr führen wird (VwGH 3. 10. 1984, 83/13/0004). Aufgrund der Bestimmung des § 6 AVRAG besteht auch noch nach Übergabe eines Betriebes (hier im Wege einer Verpachtung) die Möglichkeit, dass der Übergeber für arbeitsrechtliche Ansprüche seiner früheren Dienstnehmer (die vor Übergang des Betriebes begründet wurden, aber erst danach anfallen) zur Leistung herangezogen wird. Selbst wenn der Übernehmer (Pächter) mit allen Rechten und Pflichten als neuer Arbeitgeber in die bestehenden Arbeitsverhältnisse eintritt, kann daher der Übergeber (Verpächter) einen entsprechenden Passivposten (Rückstellung) fortführen (UFS 18. 5. 2010, RV/0755-G/07).
Mittwoch, 7. Juli 2010 - ASoK
- EU-Parlament für Reglementierung unbezahlter Praktika
Das EU-Parlament erkennt Indizien, dass Praktikanten verstärkt als billiger Ersatz für teure Arbeitskräfte ausgebeutet werden, und möchte diesem Trend mit der Regulierung unbezahlter Praktika begegnen. In einem ersten Schritt sprach sich das Plenum am Dienstag in einer Resolution für die Schaffung einer europäischen Qualitätscharta mit Mindestanforderungen für Praktika aus. In dieser soll eine „Mindestzuwendung basierend auf den Lebenshaltungskosten am Praktikumsort“ enthalten sein. Praktikanten sollen zudem Versicherungsschutz und Sozialleistungen erhalten. Abgesichert werden soll zudem, dass ein Praktikum „keine realen Arbeitsplätze ersetzen“ soll, sondern Teil einer Ausbildung ist. Dass ein Praktikum nur während der Ausbildung gemacht werden kann und nicht, wenn diese schon abgeschlossen ist, könnte etwa durch einen Vertrag mit der zuständigen Bildungseinrichtung sichergestellt werden. Bei Praktika sollen künftig zudem die Art der Tätigkeit und die zu erwerbenden Qualifikationen klar ersichtlich sein. Außerdem sollen Praktika zeitlich begrenzt werden.
Dienstag, 6. Juli 2010 - SWK
- Kosten für „Workshops“ bei Vorsorgewohnungen
Die ertragsteuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen ist unabhängig von ihrer Bezeichnung in Rechnungen oder Honorarnoten nach dem Inhalt der erbrachten Leistung zu beurteilen, wobei auf einen ausufernden modellhaften Einsatz von Kosten das Verteilungsgebot des § 19 Abs. 3 EStG 1988 anzuwenden ist. Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Wolfgang Nemec in SWK-Heft 19/2010.
Dienstag, 6. Juli 2010 - PV-Info
- Aktuelle Liste der BV-Kassen
Die NÖ Gebietskrankenkasse macht in NÖDIS Nr. 9/2010 darauf aufmerksam, dass seit Kurzem eine weitere, die nunmehr 10. BV-Kasse besteht. Die aktuelle Liste sämtlicher BV-Kassen kann online abgerufen werden.
Dienstag, 6. Juli 2010 - ASoK
- Fehlende Bestellung eines Baustellenkoordinators
Die Kausalität einer Unterlassung für einen Schaden ist dann nicht gegeben, wenn derselbe Nachteil auch bei pflichtgemäßem Tun entstanden wäre. Auch die Beweislast, dass bei pflichtgemäßem Verhalten der Schaden nicht eingetreten wäre, trifft grundsätzlich den Geschädigten. Der Pflichtenkatalog des BauKG ist ein Schutzgesetz zugunsten der Arbeitnehmer i. S. d. § 1311 ABGB. Kommt ein Arbeitnehmer infolge fehlender Sicherheitsvorkehrungen zu Schaden, so liegt darin eine Schutzgesetzverletzung, auf die nach der Rechtsprechung die Beweislastumkehr gem. § 1298 ABGB zur Anwendung gelangt. Einer Hinweispflicht des Werkunternehmers gegenüber dem Bauherrn bei fehlender Bestellung eines Baustellenkoordinators kommt vor allem im Verhältnis zwischen diesen Vertragsparteien Bedeutung zu. Interessen des klagenden Arbeitnehmers sind dagegen gar nicht betroffen, ändert sich doch für ihn durch die unterbliebene Bestellung eines Baustellenkoordinators lediglich die Person des Haftpflichtigen, nicht aber der Haftungsumfang. Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts kann der Kläger gegen die Beklagte daher keine Direktansprüche aus einer Schutzgesetzverletzung (durch die Nichterfüllung der behaupteten Hinweispflichten gegenüber der Bauherrin und den anderen auf der Baustelle tätigen Werkunternehmern) ableiten (OGH 3. 3. 2010, 7 Ob 17/09i).
Montag, 5. Juli 2010 - SWK
- BMF-Erlass zur Änderung des § 1 Z 2 NoVAG 1991 durch das Abgabenänderungsgesetz 2010
Mit Erlass vom 30.06.2010, BMF-010220/0097-IV/9/2010, hat das Finanzministerium seine Rechtsansicht zur Änderung des § 1 Z 2 NoVAG 1991 durch das Abgabenänderungsgesetz 2010 bekanntgegeben. Analog zum Tatbestand des § 1 Z 1 NoVAG 1991, der in Anlehnung zur Umsatzbesteuerung die Lieferung eines bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeuges, ausgenommen die Lieferung an einen anderen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung, zum Gegenstand hat, wird mit dem Abgabenänderungsgesetz 2010 ein zweiter Tatbestand in Anlehnung zur Umsatzsteuer eingeführt: Der innergemeinschaftliche Erwerb. Sachverhalte, die ab 1. Juli 2010 unter diesen (neuen) Tatbestand fallen, unterlagen bislang gemäß § 1 Z 3 NoVAG 1991 anlässlich der erstmaligen Zulassung der Normverbrauchsabgabe. Der neue NoVA-Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs wurde mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2010 in § 1 Z 2 NoVAG 1991 eingefügt (Anmerkung: Der ursprünglich in § 1 Z 2 NoVAG 1991 normierte NoVA-Tatbestand der gewerblichen Vermietung wurde durch das Budgetbegleitgesetz 2007, BGBl. I Nr. 24/2007, aufgehoben - Entfall der gewerblichen Vermietung als NoVA-Tatbestand ab 1.7.2007). Wird ein Fahrzeug von einem befugten Fahrzeughändler zur Weiterveräußerung erworben, dann ist nicht der innergemeinschaftliche Erwerb, sondern erst die (Weiter-)Lieferung an den Nichtfahrzeughändler normverbrauchsabgabepflichtig.
Montag, 5. Juli 2010 - SWI
- Mehrwertsteuererhöhungen in Griechenland, Spanien und Rumänien
Griechenland hat die Mehrwertsteuer nun auf 23 % erhöht; erst im März war der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 21 % angehoben worden. Die im Rahmen der Sparbemühungen Athens angekündigte Mehrwertsteuererhöhung von 21 auf 23 % trat am 1. 7. 2010 in Kraft. In Spanien wurde die Mehrwertsteuer von 16 auf 18 % erhöht. Auch in Rumänien wurde nach einer Dringlichkeitssitzung der Regierung am 26. 6. 2010 die Anhebung der Mehrwertsteuer von derzeit 19 auf 24 % per 1. 7. 2010 angekündigt. – (APA)
Freitag, 2. Juli 2010 - SWK
- Niedrigere Provisionen für Immobilienmakler
Das Wirtschaftsministerium hat einen Entwurf zur Änderung der sog. Immobilienmaklerverordnung zur Begutachtung versandt. Durch entsprechende Adaptierungen der Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler soll eine Herabsetzung der Provisionshöchstbeträge für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen festgelegt werden. In den Erläuterungen heißt es, die Bruttomonatsmieten für Wohnungen und Einfamilienhäuser seien seit 1994 gestiegen. Da die Provisionshöchstsätze für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen die Bruttomonatsmieten als Basis hätten, sei es auch zu einem deutlichen Ansteigen der von den Mietern zu bezahlenden Provisionen gekommen. Dieser Entwicklung solle die geplante Verordnung entgegenwirken. Die Kaufkraft von Wohnungssuchenden würde dadurch gestärkt und die Inflation gedämpft. Die Begutachtungsfrist endet am 22. 7. 2010.
Freitag, 2. Juli 2010 - PV-Info
- Allgemeine Mindeststandards für qualifizierte Rettungs- und Krankentransportdienste
Das Bundeseinigungsamt hat am 21. 6. 2010 den Kollektivvertrag des Roten Kreuzes Österreich für alle qualifizierten Rettungs- und Krankentransportdienste in Österreich gesatzt. Durch die Erklärung zur Satzung wird den Bestimmungen eines Kollektivvertrages auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereiches für den kollektivvertraglich erfassten im Wesentlichen gleichartige Arbeitsverhältnisse rechtsverbindliche Wirkung zuerkannt (vgl. im Einzelnen §§ 18 ff. ArbVG).
Freitag, 2. Juli 2010 - ASoK
- Der Fahrplan zur Transparenzdatenbank
Die Regierungsparteien haben sich diese Woche auf die Einführung der sog. Transparenzdatenbank ab dem Jahr 2011 verständigt. Der erzielte Kompromiss bei der Transparenzdatenbank sieht vor, dass diese jedenfalls kommendes Jahr startet. Ab 1. 1. 2011 wird der Bund seine Daten betreffend Sozialtransfers und Subventionen in die Datenbank einspeisen, das entspricht immerhin 80 % des Gesamtvolumens an Förderungen. Mit den Ländern soll bis Ende Juni 2011 eine entsprechende Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG getroffen werden, sodass diese spätestens ab Jahresbeginn 2012 auch ihre Daten der Datenbank zuführen. Falls es zu keiner Einigung mit allen Bundesländern kommen sollte, werde es notwendig sein, eine diesbezügliche Verfassungsänderung herbeizuführen, hieß es aus Regierungskreisen. Dafür brauche man eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Es ist noch nicht klar, welche Ersparnisse die Transparenzdatenbank bringen wird.
Donnerstag, 1. Juli 2010 - SWK
- Unterfakturierte Ausfuhrlieferungen – Buchnachweis
Waren für unterfakturierte Lieferungen alle Tatbestandsvoraussetzungen für ihre umsatzsteuerliche Behandlung als steuerfreie Ausfuhrlieferungen, insbesondere auch hinsichtlich des Vorliegens eines Buchnachweises erfüllt, kann die Steuerbefreiung eines Teiles des darauf entfallenden Entgelts nicht mit der Begründung versagt werden, diesbezüglich liege kein Buchnachweis vor. Der Buchnachweis ist für den einzelnen Umsatz, nicht für einzelne Entgeltsteile zu erbringen (VwGH 29. 4. 2010, 2005/15/0057).
Donnerstag, 1. Juli 2010 - SWI
- Bericht über Steuertrends in der Europäischen Union
Die EU-Statistikbehörde EUROSTAT hat ihren aktuellen Bericht über Steuertrends 2010 vorgelegt. Dieser Bericht enthält eine detaillierte statistische und ökonomische Analyse der Steuersysteme in den Mitgliedstaaten der EU sowie Islands und Norwegens, die Mitglieder des EWR sind. Er basiert auf den Steuereinnahmen des Jahres 2008, was bedeutet, dass sich die gesamten Konsequenzen der Krise darin noch nicht niedergeschlagen haben. Es lässt sich aber jetzt schon feststellen, dass die Krise zu Steuersenkungen geführt hat. Dies galt insb. für Unternehmens- und Vermögenssteuern, da die Regierungen bemüht waren, die Auswirkungen der Wirtschaftskrise etwas abzumildern. Die Steuerbelastung in der EU der 27 bleibt jedoch verglichen mit dem Rest der Welt im Durchschnitt hoch: 2008 flossen rund 39,3 % des BIP direkt in die Staatskassen – nach vier Jahren war die Steuerquote zum ersten Mal wieder gesunken (um 0,4 Prozentpunkte gegenüber 2007), dennoch war sie noch über ein Drittel höher als in den USA oder Japan. Auch in den nächsten Jahren könne kaum mit einer geringeren Belastung gerechnet werden, da die meisten Länder nach umfangreichen Investitionen in den wirtschaftlichen Wiederaufschwung nun knapp bei Kasse seien, heißt es in einer zusammenfassenden Pressemitteilung der EU-Kommission.
Donnerstag, 1. Juli 2010 - UFSjournal
- Qualifikation der Einkünfte aus Appartementvermietungen am Bauernhof
§ 6 Abs. 2 LuF PauschVO 2006 ist nicht auf die „Zimmervermietung mit Frühstück im Ausmaß von höchstens 10 Betten“ beschränkt. Auch eine Appartementvermietung, bei der ein Frühstück nicht verabreicht und auch keine tägliche Reinigung der Zimmer vorgenommen wird, kann einen land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb darstellen. Voraussetzung ist, dass die Vermietung in der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit gleichsam aufgeht. Das Angebot „Urlaub am Bauernhof“ allein rechtfertigt allerdings noch nicht die Beurteilung, dass die Vermietung von Ferienwohnungen gleichsam in der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit aufgeht. Eine land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit erfordert die für einen Bauernhof typischen und einem „Urlaub am Bauernhof“ Attraktivität verleihenden Einrichtungen. Die Vermietung eines im Bauernhof befindlichen ca. 140 Quadratmeter großen Appartements mit 10 Betten gemeinsam mit der Vermietung von fünf Appartements in einer vom Bauernhaus etwa fünf bis sieben Gehminuten entfernten Fremdenpension jeweils kurzfristig an Feriengäste, wobei die Bewirtschaftung gemeinsam erfolgt, führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, auch wenn kein Frühstück verabreicht und keine Zwischenreinigung vorgenommen wird (UFS 28. 5. 2010, RV/0769-I/08).
Mittwoch, 30. Juni 2010 - ASoK
- EWR und Arbeitslosenversicherung
Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 haben die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 samt Durchführungsbestimmungen mit 1. 5. 2010 abgelöst. Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 regelt unter anderem die Ansprüche der Wanderarbeitnehmer auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Diese stellt Mag. Andreas Gerhartl, Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich und Verfasser des im Linde Verlag 2008 erschienenen Kommentars zum AlVG, in einem Aufsatz in der Juni-Ausgabe der ASoK vor. In die überblicksweise Darstellung der neuen Rechtslage wird dabei auch die (vorläufige) Durchführungsweisung des BMASK (BMASK-435.005/0020-VI/1/2010) miteinbezogen.
Mittwoch, 30. Juni 2010 - SWK
- Abgabenänderungsgesetz 2010
Ab sofort sind auf Lindeonline die durch das Abgabenänderungsgesetz 2010 – AbgÄG 2010 (BGBl. I Nr. 34/2010) nötigen Änderungen im EStG, KStG, UStG, BAO, UmgrStG, AVOG, GebG, GrStG und NoVAG verfügbar.
Außerdem sind im WTBG und BibuG die Änderungen aus BGBl. I Nr. 39/2010 eingearbeitet.
Dienstag, 29. Juni 2010 - PV-Info
- Neue Lehrlingsprämien nach dem Bau-KV sind beitragspflichtiger laufender Bezug
Der Kollektivvertrag für Baugewerbe/Bauindustrie sieht seit 1. 5. 2010 für Lehrlinge bei positiver Absolvierung des Praxistests zur Mitte der Lehrzeit sowie bei Lehrabschlussprüfungen mit gutem bzw. ausgezeichnetem Erfolg die Gewährung von Prämien vor. Diese zusätzlich zur Lehrlingsentschädigung erfolgenden Zahlungen stellen – wie die Sozialversicherung auf Anfrage klargestellt hat – keine beitragsfreien „freiwilligen soziale Zuwendungen“ dar, sondern sind (als laufender Bezug) beitragspflichtig abzurechnen. Durch deren Verankerung im Kollektivvertrag hat der Lehrling bei Erfüllung der vorgesehenen Bedingungen einen durchsetzbaren bzw. einklagbaren Rechtsanspruch auf den Erhalt dieser Prämien. Schon aus diesem Grund liegen hier keine freiwilligen sozialen Zuwendungen vor. Freiwilligkeit bedeutet, dass der Dienstgeber weder durch Gesetz, Kollektivvertrag etc. verpflichtet ist, dem Dienstnehmer diese Zuwendungen zu gewähren. Darüber hinaus können als soziale Zuwendungen nur solche Leistungen anerkannt werden, die aus der Fürsorgepflicht des Dienstgebers resultieren, der persönlichen bzw. familiären Sphäre des Dienstnehmers zuzuordnen sind und eindeutig einen sozialen Charakter aufweisen (Quelle: NÖDIS Nr. 8/Juli 2010).
Dienstag, 29. Juni 2010 - SWK
- Gewerberechts-Novelle mit Änderungen beim Rauchfangkehrergewerbe sowie im Betriebsanlagenrecht
Eine zurzeit in parlamentarischer Behandlung befindliche Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (780 BlgNR 24. GP) trägt dem Umstand Rechnung, dass das Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft für den Zugang zum Rauchfangkehrergewerbe aus Sicht der Europäischen Integration nicht mehr angemessen ist. Im Sinne der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit wird nunmehr auf die Staatsbürgerschaft eines EWR-Vertragsstaates abgestellt, was de facto einer Öffnung für EU-Bürger gleichkommt. Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle ist die Gastgartenregelung, die ins gewerbliche Betriebsanlagenrecht übertragen wird und auf dem Grundsatz der Genehmigungsfreistellung aufbaut. Erfüllt der Betreiber die vom Gesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen (maximal 75 Verabreichungsplätze, Erwartung der Einhaltung der Anrainerinteressen insb. hinsichtlich des Lärmpegels), dann kann der Gastgartenbetrieb durch Anzeige aufgenommen werden. Die Behörde wiederum trifft die Verpflichtung, bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen den Betrieb binnen drei Monaten zu untersagen. Eine Einschränkung rechtskräftiger Betriebsanlagengenehmigungsbescheide für Gastgärten ist mit dem Entwurf nicht verbunden.
Montag, 28. Juni 2010 - UFSjournal
- Spendenbegünstigung und Betätigungszeitraum
Für die Erlangung der Spendenbegünstigung ist eine der Voraussetzungen, dass die beantragende Körperschaft im Zeitraum von „mindestens drei Jahren“ bereits begünstigten Zwecken gedient haben muss. Um einen für alle Antragsteller gleich langen Mindestzeitraum für die bisher tatsächliche Betätigung auf begünstigtem Gebiet festzulegen, ist dem Begriff „Jahr“ nach dem einfachen Wortsinn ein Zeitraum von zwölf Monaten zuzuordnen. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Antragsteller den gleichen Mindestzeitraum von 36 Monaten (drei Jahren) zu erfüllen hat. Sowohl die Annahme von Kalenderjahren als auch Wirtschaftsjahren würde im Einzelfall zu unterschiedlich langen Zeiträumen und damit zu sachlich nicht gerechtfertigten gleichheitswidrigen Ergebnissen führen (UFS 27. 5. 2010, RV/0956-W/10).
Montag, 28. Juni 2010 - SWI
- Rumänien erhöht Mehrwertsteuer von 19 auf 24 Prozent
Die rumänische Regierung hat nach einer Dringlichkeitssitzung am 26. 6. 2010 die Anhebung der Mehrwertsteuer von derzeit 19 auf 24 Prozent angekündigt. Die Maßnahme greift ab 1. Juli 2010. Durch die fünfprozentige Mehrwertsteuer-Erhöhung sollen laut Finanzminister Sebastian Vladescu Budgeteinsparungen von bis zu einer Milliarde Euro erzielt werden, um das mit den internationalen Kreditgebern Rumäniens vereinbarte Defizitziel von 6,8 Prozent des BIP zu erreichen. Ursprünglich hatte die Regierung allein im öffentlichen Sektor ein Sparpaket angekündigt, im Zuge dessen Beamtengehälter um 25 Prozent und Pensionen um 15 Prozent gekürzt werden sollten. Nachdem der Verfassungsgerichtshof jedoch am 25. 6. die geplante Pensionskürzung für verfassungswidrig erklärte, wurde auf die nun angekündigte Steuererhöhung ausgewichen. Die Reduzierung der Gehälter um ein Viertel wird ab 1. Juli implementiert. Die Einheitssteuer von 16 Prozent bleibt unverändert. -(APA)
Montag, 28. Juni 2010 - ASoK
- Beamtendienstrecht: Neuregelung der Anrechnung von Vordienstzeiten
Mit einer als Regierungsvorlage in den Nationalrat eingebrachten Gesetzesnovelle reagiert die Bundesregierung auf ein EuGH-Urteil betreffend die Anrechnung von Vordienstzeiten bei der Gehaltseinstufung von öffentlich Bediensteten (781 BlgNR 24. GP). Der EuGH hatte es im vergangenen Jahr als unzulässige Altersdiskriminierung qualifiziert, Dienstzeiten, die vor dem 18. Lebensjahr zurückgelegt wurden, bei der Festlegung des Vorrückungsstichtags generell nicht zu berücksichtigen (EuGH 18. 6. 2009, Rs. C-88/08, Hütter; dazu Gerhartl, Altersdiskriminierung durch Vordienstzeitenanrechnung, ASoK 2010, 25). Nunmehr sollen die entsprechenden Bestimmungen im Gehaltsgesetz adaptiert und das Kriterium des Lebensalters durch das Kriterium der Erfüllung der Schulpflicht ersetzt werden. Gleichzeitig wird der für die Vorrückung von der jeweils ersten in die jeweils zweite Gehaltsstufe maßgebliche Zeitraum von zwei Jahren auf fünf Jahre – bei entsprechender Anrechnung etwaiger Schulzeiten – verlängert. Damit soll eine für den Bund kostenneutrale Regelung sichergestellt werden. Das gilt auch für die Jubiläumszuwendungen, die für neu eintretende Bedienstete nun i. d. R. künftig zwar früher anfallen, aber entsprechend reduziert werden. Ab 2011 neu ist außerdem, dass Beamten die sechste Urlaubswoche nicht mehr nach Erreichen von 25 Dienstjahren, sondern ab dem 43. Lebensjahr gebührt.
Freitag, 25. Juni 2010 - PV-Info
- Auswirkungen einer Rechtsformänderung auf die SV-Abrechnung
Die NÖ Gebietskrankenkasse macht darauf aufmerksam, dass sich die Änderung der Rechtsform eines Unternehmens – abgesehen von steuer- und haftungsrechtlichen Folgen – auch auf die Meldungserstattung und Beitragsabrechnung mit der Sozialversicherung auswirken kann. Eine neue Beitragskontonummer (BKNR) ist jedenfalls anzufordern, wenn das Firmenbuchgericht infolge der Umgründung eine neue Firmenbuchnummer und/oder das zuständige Finanzamt eine neue Steuernummer vergibt. Bleibt im Zuge der Umgründung ein Unternehmen im Firmenbuch bestehen, für das bereits eine BKNR existiert, kann diese weiter verwendet werden. Ist eine andere BKNR zu verwenden, wird im nächsten Schritt der Zeitpunkt des Kontowechsels festgelegt. Aus praktischen Gründen wird empfohlen, die Umstellung auf ein anderes Beitragskonto mit einem Monatsersten (entweder Monatserster des laufenden Beitragszeitraumes oder Monatserster nach der Eintragung ins Firmenbuch) durchzuführen. Dadurch wird eine untermonatige Trennung der Beitragsabrechnung vermieden. Achtung: Im Gegensatz zum Steuerrecht kann die Vergabe einer BKNR nicht rückwirkend erfolgen (Quelle: NÖDIS Nr. 8/Juli 2010).
Freitag, 25. Juni 2010 - SWI
- Steht die Steuerbefreiung für begünstigte Auslandstätigkeit vor dem Aus?
Aufgrund der seit 30 Jahren dem österreichischen Rechtsbestand angehörenden Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG sind Einkünfte, die Arbeitnehmer inländischer Betriebe für eine begünstigte Auslandstätigkeit von ihren Arbeitgebern beziehen steuerfrei, wenn die Auslandstätigkeit ununterbrochen über einen Zeitraum von einem Monat hinausgeht. Aufgrund der Rechtsprechung von des UFS gebietet jedoch die unionsrechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit, dass die Steuerbefreiung auch jenen Arbeitnehmern zugestanden wird, die bei Arbeitgebern beschäftigt sind, die innerhalb der EU, des EWR-Raumes bzw. der Schweiz ansässig sind. Gegen die Entscheidungen des UFS wurden Amtsbeschwerden beim VwGH eingebracht, der auf Grundlage des Art. 140 Abs. 1 B-VG den Antrag gestellt hat, § 3 Abs. 1 Z 10 EStG als verfassungswidrig aufzuheben. Begründet damit, dass durch die notwendige Ausweitung der Befreiungsbestimmung auf in Österreich grundsätzlich steuerpflichtige Arbeitnehmer ausländischer Arbeitgeber, das Ziel des mit § 3 Abs. 1 Z 10 EStG verfolgten Zwecks der Exportförderung als Rechtfertigungsgrund nicht mehr hinreichend sei. Außerdem gäbe es keine sachliche Rechtfertigung für die Beschränkung der Steuerbefreiung auf bestimmte anlagenbauspezifische Auslandstätigkeiten. Der VfGH hat ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Sollte der VfGH § 3 Abs. 1 Z 10 EStG zur Gänze aufheben, darf aufgrund der massiven Auswirkungen auf das internationale Projektgeschäft österreichischer Unternehmer die Reaktion des Gesetzgebers mit Spannung erwartet werden. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Stefan Bendlinger in der Juni-Ausgabe der SWI.
Freitag, 25. Juni 2010 - SWK
- EU-Kommission mahnt Österreich wegen MwSt-Befreiung für Luftfahrzeuge
Die EU-Kommission hat Österreich wegen der Mehrwertsteuer-Befreiung für Luftfahrzeuge, die im staatlichen Besitz sind, gemahnt. In der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens wurde Österreich aufgefordert, seine Rechtsvorschriften in diesem Bereich innerhalb von zwei Monaten zu ändern. Nach heimischem Recht sind Lieferung, Umbau, Reparatur, Wartung, Vercharterung und Vermietung von Luftfahrzeugen, die von staatlichen Einrichtungen verwendet werden, von der Umsatzsteuer befreit, ebenso der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von Gegenständen im Zusammenhang mit derartigen Umsätzen. Diese Bestimmung steht laut EU-Kommission nicht im Einklang mit den EU-Kriterien für MwSt-Befreiungen für Luftfahrzeuge, die von den Mitgliedstaaten einzuhalten sind. Eine ähnliche Aufforderung erging an Polen. - (APA)
Freitag, 25. Juni 2010 - ASoK
- Das Arbeitsmarktpaket 2009 und der Kündigungsschutz älterer Arbeitnehmer
Vor mittlerweile fast einem Jahr – mit 31. 8. 2009 – wurden die Bestimmungen zum Bonus-Malus-System in der Arbeitslosenversicherung (§§ 5a bis 5c AMPFG) aufgehoben. Der Wegfall dieser an sich sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen hat unmittelbare Auswirkung auf den allgemeinen Kündigungsschutz nach § 105 ArbVG. Arbeitnehmer, die gem. § 5a AMPFG eingestellt wurden, konnten sich erst nach Vollendung des zweiten Beschäftigungsjahres bei der Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit auf den erhöhten Bestandschutz für ältere Beschäftigte berufen. Infolge der Aufhebung des § 5a AMPFG ist diese Einschränkung für Arbeitnehmer über 50, die seit 1. 9. 2009 neu eingestellt wurden, weggefallen, womit sich auch deren Möglichkeit, eine Kündigung wegen Sozialwidrigkeit erfolgreich anzufechten, verbessert hat. Nähere Einzelheiten erfahren Sie in einem Beitrag von Mag. Dr. Werner Wagnest, Rechtsreferent der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, in der Juni-Ausgabe der ASoK.
Donnerstag, 24. Juni 2010 - SWK
- Rechnungshof soll künftig auch kleinere Gemeinden prüfen
Die Regierungsparteien haben sich auf eine Ausweitung der Prüfungsbefugnisse des Rechnungshofes in Bezug auf die Gemeindeprüfung geeinigt. Ein entsprechender Initiativantrag wurde in den Nationalrat eingebracht. Dessen Kernpunkt ist die Herabsetzung des festgelegten Grenzwerts für Rechnungshofprüfungen von 20.000 auf 10.000 Einwohner. Gleichzeitig soll dem Rechnungshof eine fallweise Gebarungsüberprüfung von Kleingemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern ermöglicht werden. Voraussetzung dafür ist laut vorliegendem Antrag allerdings ein entsprechendes Ersuchen einer Landesregierung oder eines Landtages, wobei pro Jahr nicht mehr als je zwei solcher Gebarungsüberprüfungen gleichzeitig anhängig gemacht werden dürfen. Damit will man den Erläuterungen zufolge eine Überlastung des Rechnungshofes vermeiden. Vice versa können die Länder die Landesrechnungshöfe in Hinkunft beauftragen, fallweise größere Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern zu prüfen. Für Gemeindeverbände sind analoge Bestimmungen vorgesehen. Begründet wird die Initiative mit der Umsetzung einer Vereinbarung im Regierungsprogramm.
Donnerstag, 24. Juni 2010 - PV-Info
- Kein Vertreterpauschale bei angestellter Immobilienmaklerin
Erbringt eine angestellte Immobilienmaklerin keinerlei Beweis dafür, dass bei ihrer Tätigkeit im Rahmen des (den Innendienst überwiegenden) Außendienstes der Kundenverkehr in Form des Abschlusses von Geschäften im Namen und für Rechnung des Arbeitgebers eindeutig im Vordergrund gestanden wäre (vgl. VwGH 24. 2. 2005, 2003/14/0044), ist sie nicht Vertreter im Sinne der Pauschalierungsverordnung. Die Pauschalierung dient der Verwaltungsvereinfachung, entbindet aber den Steuerpflichtigen nicht davon, das Vorliegen der Pauschalierungsvoraussetzungen bezogen auf die konkret von ihm ausgeübte Tätigkeit nachzuweisen (UFS 12. 4. 2010, RV/0112-F/09).
Mittwoch, 23. Juni 2010 - SWK
- Getränkesteuerguthaben aus Bewirtungsumsätzen
Aufgrund der Tatbestandsstruktur der landesgesetzlichen Rückzahlungssperren unterbleibt in Wien und in der Steiermark die Rückzahlung der Getränkesteuerguthaben aus Bewirtungsumsätzen. In den übrigen Bundesländern sind dagegen derartige Guthaben ungekürzt, ohne Hinterfragung von Überwälzungsaspekten, auszubezahlen. Letzteres soll durch das Abgabenänderungsgesetz 2010, BGBl. I Nr. 34/2010, in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise unterbunden werden. Mehr dazu in einem Beitrag von Univ.-Prof. Dr. Otto Taucher in SWK-Heft 18/2010.
Mittwoch, 23. Juni 2010 - SWI
- Doppelbesteuerungsgesetz für Gebiete ohne Völkerrechtssubjektivität
Im Verhältnis zu ausländischen Gebieten mit Steuerjurisdiktion, denen keine anerkannte Völkerrechtssubjektivität zukommt (beispielsweise Taiwan), erscheint der Abschluss von Staatsverträgen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung völkerrechtlich verwehrt. Da der Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen mit solchen Gebieten rechtlich nicht möglich ist, initiiert die Regierung ein Bundesgesetz über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität (Doppelbesteuerungsgesetz – DBG), das eine rechtliche Grundlage für die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung auf der Grundlage der Gegenseitigkeit schafft (RV 778 BlgNR 24. GP). Vorgesehen ist eine Verordnungsermächtigung an den Finanzminister zur Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung nach den üblichen Grundsätzen des internationalen Steuerrechts samt Verankerung eines Informationsaustausches gemäß neuem OECD-Standard für steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft.
Mittwoch, 23. Juni 2010 - UFSjournal
- Pendlerpauschale und Gleitzeit
Ermöglichen sowohl die rechtliche Ausgestaltung einer für den Arbeitnehmer geltenden Gleitzeitregelung als auch die tatsächlichen Verhältnisse im Wesentlichen eine an die Fahrzeiten des öffentlichen Verkehrs angepasste Dienstzeit, ist für die Prüfung der Zumutbarkeit der Verwendung von Massenverkehrsmitteln für die Frage, ob das kleine oder das große Pendlerpauschale zusteht, von einer optimalen Arbeitszeitwahl im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszugehen (UFS 28. 4. 2010, RV/0702-W/10).
Mittwoch, 23. Juni 2010 - ASoK
- Neue Kriterien für die Einstufung der Behinderung
Künftig wird es neue Kriterien für die Einschätzung des Grades der Behinderung bei Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung geben. Der Sozialminister hat – wie berichtet – eine neue Verordnung erarbeitet, die bei der Beurteilung der Schwere der Behinderung in verschiedenen Bereichen die auf dem Kriegsopferversorgungsgesetz basierende Richtsatzverordnung aus dem Jahr 1965 ersetzen und mit 1. 9. 2010 in Kraft treten soll (siehe ASoK-News vom 12. 2. 2010). Berücksichtigung finden soll diese neue Einschätzungsverordnung laut einem Gesetzentwurf der Regierung betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (770 BlgNR 24. GP) insb. bei der Ausstellung eines Behindertenpasses, bei der etwaigen Gewährung einer erhöhten Familienbeihilfe, bei der Festsetzung des Freibetrags nach dem EStG und bei Anträgen auf Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten gem. BEinstG. Für bereits laufende Verfahren sind Übergangsbestimmungen vorgesehen. Zudem soll, um Eingriffe in bestehende Rechte zu vermeiden, ein rechtskräftig festgestellter Behinderungsgrad weiter gelten.
Dienstag, 22. Juni 2010 - SWI
- Haushaltssanierung: Großbritannien will 20 Mrd. Euro einsparen
Die neue konservativ-liberale Koalitionsregierung unter Premier David Cameron hat ein massives Sparpaket in der Höhe von 17 Mrd. Pfund (20,4 Mrd. Euro) bis zum Budgetjahr 2014/2015 angekündigt. Ziel sei ein nahezu ausgeglichener Haushalt in fünf Jahren, so Finanzminister George Osborne. Unter anderem wird die Mehrwertsteuer mit Jahresanfang 2011 von 17,5 % auf 20 % erhöht. Die Gehälter für Angestellte im öffentlichen Sektor werden für zwei Jahre eingefroren. Außerdem ist eine Bankenabgabe vorgesehen. Großbritannien leidet derzeit unter einem Defizit von 155 Mrd. Pfund (186 Mrd. Euro). Das sind rund 10 % des Bruttoinlandsprodukts.
Dienstag, 22. Juni 2010 - SWK
- Strengere Regeln für das Krisen- und Risikomanagement bei Banken
Dem Finanzausschuss des Nationalrats liegt eine Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (RV 754 BlgNR 24. GP), zur Beschlussfassung vor: Im Zuge einer umfassenden Reform des Regelwerks für Kreditinstitute auf EU-Ebene wird den Mitgliedstaaten in Form neuer und geänderter Richtlinien den Mitgliedstaaten vorgeschrieben, zusätzliche kapitalmarktstärkende Maßnahmen einzuführen. Überwachung und Kontrolle von Großveranlagungsrisiken sollen sichergestellt und harmonisierte Regelungen zur Behandlung von hybriden Eigenmittelinstrumenten eingeführt werden. Die Einrichtung neuer Aufsichtskollegien dient der besseren Kontrolle der Institute, vor allem ihres Krisenmanagements. Zudem bedarf es strengerer Regeln für das Risikomanagement von Verbriefungen und eines besseren Liquiditätsrisikomanagements, um den Schutz der Gläubigerinteressen und die Finanzstabilität zu stärken.
Dienstag, 22. Juni 2010 - ASoK
- BUAG-Novelle: Entfall der Regelung für Samstagsfeiertage geplant
Die Regierungsvorlage zur Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (RV 774 BlgNR 24. GP) sieht unter anderem Adaptierungen im Urlaubsrecht, etwa was die Anwartschaft sowie den Entfall der „Samstagfeiertagsregelung“ betrifft, die Auszahlung der ersatzweisen Winterfeiertagsvergütung an den Arbeitnehmer auch ohne Antragstellung und die Herausnahme von Doppellehrlingen Spengler/Dachdecker aus dem Geltungsbereich des Gesetzes vor. Zudem sollen die Informationspflichten der Arbeitgeber gegenüber der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse erweitert werden, um Sozialbetrug zu erschweren.
Montag, 21. Juni 2010 - SWI
- Österreich 2009 viertreichster EU-Mitgliedstaat
Auf Grundlage der ersten vorläufigen Eurostat-Schätzungen für 2009 variierte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf in Kaufkraftstandards von 41 % bis 268 % des EU-27-Durchschnitts zwischen den Mitgliedstaaten. In Finnland (110), Frankreich (107), Spanien (103), Italien (102), Zypern (98) und Griechenland (95) lag das BIP pro Kopf innerhalb von 10 % um den EU-27-Durchschnitt. Irland (131), die Niederlande (130), Österreich (124), Schweden (120), Dänemark, das Vereinigte Königreich (beide 117), Deutschland (116) und Belgien (115) lagen zwischen 15 % und 35 % über dem Durchschnitt, während Luxemburg mit 268 den höchsten BIP-Wert pro Kopf verzeichnete. Slowenien (86), die Tschechische Republik (80), Malta, Portugal (beide 78) und die Slowakei (72) lagen zwischen 10 % und 30 % unter dem EU-27-Durchschnitt. Ungarn (63), Estland (62), Polen (61) und Litauen (53) lagen zwischen 30 % und 50 % darunter, während Lettland (49), Rumänien (45) und Bulgarien (41) zwischen 50 % und 60 % unter dem Durchschnitt lagen.
Montag, 21. Juni 2010 - SWK
- Zuständigkeit österreichischer Gerichte bei Gesellschafterausschluss
Der Zuständigkeitstatbestand des Art. 22 Z 2 EuGVVO ist auf Anträge der ausgeschlossenen Minderheitsgesellschafter auf Überprüfung der Barabfindung nach § 6 Abs. 2 Gesellschafter-Ausschlussgesetz anzuwenden. Ein solches Rechtsschutzbegehren betrifft die Gültigkeit eines Bestandteils des Gesellschafterbeschlusses, der nicht nur den Ausschluss der Minderheitsgesellschafter selbst, sondern auch die Höhe der Barabfindung umfasst. Für das Verfahren auf Überprüfung der Barabfindung, das sich auf ein Squeeze-out durch einen EU-ausländischen Hauptaktionär bei einer österreichischen Gesellschaft bezieht, besteht daher die internationale Zuständigkeit Österreichs. (OGH 18. 2. 2010, 6 Ob 221/09g).
Montag, 21. Juni 2010 - UFSjournal
- Sonderklassegebühren als außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die eigene medizinische Betreuung erwachsen, können u. U. auch dann zwangsläufig i. S. d. § 34 Abs. 3 EStG sein, wenn sie die durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckten Kosten übersteigen. Eine pauschale A-priori-Ablehnung geltend gemachter Kosten für eine Sonderklassebehandlung ist daher verfehlt; vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die höheren Aufwendungen aus triftigen medizinischen Gründen angefallen sind. Lesen Sie mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Gerhild Fellner vom UFS Feldkirch in der Juniausgabe des UFSjournals.
Montag, 21. Juni 2010 - ASoK
- Unfallversicherungsschutz bei kurzer Unterbrechung der geschützten Tätigkeit
Der Kläger, ein Außendienstmitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft, vereinbarte mit einem Kunden ein dienstliches Gespräch in einem Café. Während dieser Besprechung ging eine Bekannte des Klägers, die in einem Uhrengeschäft arbeitet, vor dem Café vorbei. Der Kläger wollte ihr seine defekte Armbanduhr aushändigen, stürzte jedoch auf dem Weg zum Ausgang des Kaffeehauses, etwa 4 m vom Tisch im Café entfernt, und verletzte sich schwer. Nach Ansicht des OGH führt die hier vorliegende eigenwirtschaftliche (private) Tätigkeit hinsichtlich ihrer Dauer und Art nur zu einer geringfügigen Unterbrechung der versicherten Tätigkeit. Eine – zeit- und wegmäßig – nur ganz kurze Entfernung von einer dienstlichen Besprechung zu privaten Zwecken unterbreche aber den Unfallversicherungsschutz nicht, sodass hier von einem Arbeitsunfall auszugehen sei (OGH 16. 6. 2009, 10 ObS 98/09y).
Freitag, 18. Juni 2010 - SWK
- Glücksspielgesetz-Novellen 2008 und 2010
Das Plenum des Nationalrates hat am 16. Juni 2010 die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden – Glücksspielgesetz-Novelle 2008 (GSpG-Novelle 2008) und die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden – Glücksspielgesetz-Novelle 2010 (GSpG-Novelle 2010 unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages, eines Entschließungsantrages sowie der Ausschussfeststellungen des Finanzausschusses beschlossen. Mehr dazu auf der Parlaments- Homepage.
Freitag, 18. Juni 2010 - ASoK
- Ärztegesellschaften im Zentrum einer großen Strukturreform des Gesundheitswesens
Der Ministerrat hat am 15. 6. 2010 eine Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung (779 BlgNR 24. GP) beschlossen. Für Ärzte und Angehörige des zahnärztlichen Berufs bringt dies im Rahmen der Neupositionierung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung die Möglichkeit der Gründung einer Gruppenpraxis auch in der Rechtsform der GmbH. Für Gruppenpraxen wird ein – mit den Regelungen für selbständige Ambulatorien harmonisiertes – Zulassungsverfahren etabliert, um der Forderung des EuGH nach Gleichbehandlung dieser beiden Bereiche nachzukommen. Das im ÄrzteG 1998 bestehende Regelungsgebilde im Bereich der ärztlichen Qualitätssicherung soll Änderungen mit dem Ziel der Installierung eins partnerschaftlichen Modells zwischen Ärzteschaft und Sozialversicherung erfahren. Die begleitend vorgesehenen Änderungen im Sozialversicherungsrecht sollen hierzu die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für die Zusammenarbeit der (Zahn-)Ärzte in Form von Gruppenpraxen als Gesellschaft (mit beschränkter Haftung) mit den Träger der Krankenversicherung im Vertragspartnerbereich schaffen bzw. bei bereits bestehenden Regelungen Anpassungen und Ergänzungen an die neuen Gesellschaftskonstruktionen vornehmen.
Donnerstag, 17. Juni 2010 - SWK
- Bonusmeilen aus einem „Vielfliegerprogramm“
„Vielflieger“ können einen Anspruch auf Prämien, wie etwa „Bonusmeilen“ erwerben. Wird der Bonus auf Dienstreisen angesammelt, stellt sich die Frage nach einer allfälligen Lohnsteuerpflicht bzw. nach dem Zeitpunkt des Zuflusses dieser Einkünfte. Der VwGH hat im Erkenntnis vom 29. 4. 2010, 2007/15/0293 klargestellt, dass die Einkünfte zwar einkommensteuerpflichtig sind, aber nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen und der Zufluss erst bei der tatsächlichen Verwertung der Bonusmeilen stattfindet. Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Bernhard Renner in SWK-Heft 18/2010.
Mittwoch, 16. Juni 2010 - PV-Info - Sachbezugsbewertung bei Gebrauchtfahrzeugen
Nach § 4 Abs. 4 Sachbezugswerteverordnung i. V. m. der Euro-Steuerumstellungsverordnung ist bei Gebrauchtfahrzeugen für die Sachbezugsbewertung der Listenpreis im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs maßgebend. Sonderausstattungen bleiben dabei unberücksichtigt. Anstelle dieses Betrags können die nachgewiesenen tatsächlichen Anschaffungskosten (einschließlich allfälliger Sonderausstattungen und Rabatte) des ersten Erwerbs des Kraftfahrzeugs zugrunde gelegt werden. Mit dem Ansatz eines entsprechenden Sachbezugswerts wird der (geldwerte) Vorteil erfasst, der darin besteht, dass sich der Arbeitnehmer jenen Aufwand erspart, der ihm erwachsen würde, wenn er für die Kosten eines vergleichbaren Kraftfahrzeugs aus Eigenem aufkommen müsste. Im Hinblick auf den klaren Wortlaut der Verordnung ist hinsichtlich der Höhe des Sachbezugs vom ursprünglichen Neuwert des Fahrzeugs auszugehen. Den Ansatz der (tatsächlichen) Anschaffungskosten des Kraftfahrzeugs im gebrauchten Zustand sieht die Sachbezugswerteverordnung nicht vor (VwGH 22. 3. 2010, 2008/15/0078).
Mittwoch, 16. Juni 2010 - SWK
- Begutachtungsentwurf zur Finanzstrafgesetz-Novelle 2010
Am 15. 6. 2010 hat das BMF den Begutachtungsentwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 – FinStrG-Novelle 2010), versendet. Mit der Novellierung des FinStrG soll insbesondere folgenden Zielen Rechnung getragen werden: Nach einer umfassenden Anpassung des Finanzstrafgesetzes an die Reform des strafprozessualen Vorverfahrens sollen in einem weiteren Schritt Interessen von Betroffenen gesichert sowie die Treffsicherheit und Effektivität des Finanzstrafrechts verbessert werden. Maßnahmen der Verfahrensbeschleunigung sollen durch verantwortungsbewusste Erleichterungen erzielt werden. Eine zeitnahe und rasche Verfahrensabwicklung unter Wahrung der Beschuldigtenrechte soll auch in einer Zeit knapper werdender personeller Ressourcen bei gleichzeitig steigenden rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen durch eine effizientere Verfahrensgestaltung gewährleistet werden. Durch ein klares Sanktionssystem und Tatbestände, die Sanktionsdefizite schließen, soll die Rechtssicherheit gestärkt werden. Die Begutachtungsfrist läuft bis 2. 7. 2010.
Mittwoch, 16. Juni 2010 - ASoK
- Testbetrieb für „e-Medikation“ beginnt
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat den Startschuss für das Projekt „e-Medikation“ gesetzt. Zunächst werden in einem Pilotbetrieb in drei Regionen (Reutte/Zams, Wels-Grieskirchen, Wien-Donaustadt) Ärzte, Apotheken, Spitäler und Patienten freiwillig teilnehmen: Dabei wird erprobt, wie der Online-Check von verschriebenen Arzneimitteln auf Wechselwirkungen mit rezeptfreien Arzneimitteln, die der betroffene Patient einnimmt, in der Praxis funktioniert. Ziel ist es, nach erfolgreichem Testbetrieb das System auf ganz Österreich auszudehnen und mittelfristig die Zahl von gesundheitlichen Schäden durch unerkannte Wechselwirkungen spürbar zu vermindern. Die technische Basis dafür bildet das e-card-System, wobei die persönlichen Arzneimitteldaten nicht auf der e-card selbst, sondern in einem Arzneimittelkonto gespeichert werden. Die e-card dient dabei als Zugangs-Schlüssel zu den Arzneimitteldaten des Patienten.
Dienstag, 15. Juni 2010 - SWK
- BMF versendet Entwurf zum Betrugsbekämpfungsgesetz 2010
Am 15. 6. 2010 wurde der Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das EU-Polizeikooperationsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 – BBKG 2010), zur Begutachtung versendet. Hauptgesichtspunkte des Gesetzes sind: Einführung einer Haftungsbestimmung für Bauunternehmer (Auftraggeberhaftung) für Lohnabgaben des Auftragnehmers (alternativ zur Haftung kann das auftraggebende Unternehmen 10 % des Werklohns an das Finanzamt des beauftragten Unternehmens überweisen); Schaffung der Möglichkeit der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers für Lohnabgaben in Betrugsfällen; Datenübermittlung der Sozialversicherungsträger über gemeldete Dienstnehmer zur Sicherstellung einer laufenden Überwachung der Lohnabgaben; Verpflichtung zum Steuerabzug bei ausgezahlten Beträgen für bestimmte selbständige Leistungen; Meldepflicht für Zahlungen über 100.000 Euro ins Ausland; Nichtabzugsfähigkeit der Zinsen in Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung von gewissen Kapitalanteilen zur Vermeidung von Steuerumgehungsmodellen; Zuschlag auf die Körperschaftsteuer bei unterlassener Empfängernennung; Erweiterung der Aufsichts-, Kontroll- und Beweissicherungsbefugnisse der Organe der Abgabenbehörden; Sicherstellung, dass das Bankgeheimnis nicht als Deckmantel missbraucht werden kann, um schweren Steuerbetrug und daran anschließende Geldwäsche zu verschleiern. Die Begutachtungsfrist endet am 2. 7. 2010.
Dienstag, 15. Juni 2010 - SWI
- EuGH bestätigt: Roamingverordnung ist gültig
Die Roamingverordnung legt Obergrenzen für die Entgelte fest, welche die Mobilfunkbetreiber für Sprachanrufe berechnen dürfen, die ein Nutzer außerhalb ihres Netzes annimmt oder tätigt, und schreibt außerdem eine Obergrenze für Großkundenentgelte vor. Die Verordnung bezweckt, die Bedingungen für das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, und konnte somit auf der Grundlage von Art. 95 EG erlassen werden. Die Höchstentgelte auf Endkundenebene können als zum Schutz der Verbraucher gegen überhöhte Entgelte geeignet und erforderlich angesehen werden. Ein Eingriff auf einem dem Wettbewerb unterliegenden Markt, der zeitlich begrenzt ist und die Verbraucher unverzüglich vor überhöhten Entgelten schützt, steht in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Ziel, selbst wenn er möglicherweise negative wirtschaftliche Folgen für einzelne Betreiber hat. Überdies durfte der Gemeinschaftsgesetzgeber aufgrund der Wechselwirkungen zwischen den Großkunden- und den Endkundenentgelten berechtigterweise annehmen, dass ein gemeinsamer Ansatz auf Gemeinschaftsebene erforderlich ist, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sicherzustellen und es dadurch den Betreibern zu ermöglichen, in einem einheitlichen und kohärenten Rechtsrahmen tätig zu werden (EuGH 8. 6. 2010, Rs. 58/08, Vodafone u. a.).
Dienstag, 15. Juni 2010 - UFSjournal
- Großes Pendlerpauschale bei unregelmäßigen Arbeitszeiten?
Nach dem Gesetzeswortlaut des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 besteht dann Anspruch auf das „große“ Pendlerpauschale, wenn überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar ist. Der reine Gesetzeswortlaut stellt somit auf das objektive Ergebnis einer tatsächlich bestehenden überwiegenden Unzumutbarkeit ab, die für jeden Lohnzahlungszeitraum vorliegen und daher auch mittels einer Ex-post-Betrachtung feststellbar sein muss. Entscheidend ist daher nicht die an jedem Arbeitstag bestehende abstrakte Möglichkeit, wegen verpflichtender Überstundenleistungen nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln heimfahren zu können, sondern die Tatsache, dass diese Unmöglichkeit (Unzumutbarkeit) in einem Monat überwiegend besteht (bzw. bestanden hat) (UFS 8. 4. 2010, RV/2591-W/08; siehe dazu auch die Besprechung von Mag. Martin Kuprian, UFS Innsbruck, in der Juniausgabe des UFSjournals).
Montag, 14. Juni 2010 - SWK
- Achtung: Unzulässigkeit von Zahlscheingebühren
In einem Verbandsverfahren gegen Vertragsklauseln einer Kung-Fu-Schule hat das OLG Wien erstmals zur Frage der (Un-)Zulässigkeit sog. Zahlscheingebühren nach der neuen Rechtslage entsprechend dem Zahlungsdienstegesetz Stellung genommen (OLG Wien 7. 5. 2010, 2 R 18/10x). Der eindeutige Gesetzeswortlaut des § 27 Abs. 6 ZaDiG verbiete – so das OLG – die Verrechnung sog. Zahlscheingebühren. Nach jener – im November 2009 in Kraft getretenen – Bestimmung ist die Erhebung von Entgelten durch den Zahlungsempfänger im Falle der Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments unzulässig. Dieses Verbot bedeutet nach Ansicht des OLG Wien jedenfalls, dass keine Mehrgebühren für Zahlungen mittels Bankomat oder Kreditkarte gegenüber Barzahlungen verlangt werden dürfe. Es umfasse dem Wortlaut nach aber auch die Überweisungen mittels Zahlschein. Diese werden, so das Gericht, „zweifellos“ von der Legaldefinition des Zahlungsinstrumentes in § 3 Z 21 ZaDiG umfasst. Das OLG verweist dabei auch auf die mittlerweile überwiegend vertretene Auffassung in der Literatur, dass das Verbot des § 27 Abs. 6 ZaDiG auch die bislang üblichen „Erlagscheingebühren“ miteinbeziehe. Das Handelsgericht Wien hat diese Rechtsprechung inzwischen fortgesetzt und Zahlscheingebühren eines Mobilfunkbetreibers untersagt (HG Wien 1. 6. 2010, 18 CG 14/10p). Beide Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.
Montag, 14. Juni 2010 - ASoK
- Keine Geltung des BAGS-KV für einen Tagesmütterverein
Die Mitgliedschaft eines Tagesmüttervereins bei einem Tagesmütterverband, der wiederum Mitglied der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) war, führt nicht zur Kollektivvertragsunterworfenheit des Tagesmuttervereins und seiner Arbeitnehmerinnen. Nach den Verfahrensergebnissen steht nämlich fest, dass der beklagte Verein zu keinem Zeitpunkt selbst eine Erklärung des Beitritts zur BAGS abgegeben hat. Auch die Voraussetzungen für die Annahme einer durch den Tagesmütterverband vermittelten „mittelbaren Mitgliedschaft“ bei der BAGS liegen nicht vor. Dafür wären mangels ausdrücklicher Erklärungen der Beteiligten Grundlagen in den Statuten des Tagesmütterverbands erforderlich, die hier fehlen. Nach dem Wortlaut der Beitrittserklärung trat im Übrigen lediglich der Tagesmütterverband der BAGS bei, der gleichzeitig darüber informierte, dass ihm verschiedene Vereine angehören. Es mag zutreffen, dass seinerzeit die Meinung bestand, alle dem Tagesmütterverband angehörenden Vereine seien Mitglieder des BAGS; dies kann aber an der Tatsache, dass eine solche Mitgliedschaft nie rechtswirksam begründet wurde, nichts ändern (OGH 22. 4. 2010, 8 ObA 59/09y).
Freitag, 11. Juni 2010 - SWK
- Tätigkeitsbericht des VwGH für 2009
Laut Tätigkeitsbericht des VwGH fielen im Jahr 2009 5.358 Beschwerdefälle und 1.940 Anträge auf aufschiebende Wirkung neu an. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang bei den Beschwerdefällen um 2.976 (35,71 %) und bei den Anträgen auf aufschiebende Wirkung um 2.386 (55,15 %). Die durchschnittliche Erledigungsdauer der 3.718 mit Sachentscheidung (Erkenntnis) erledigten Bescheidbeschwerden betrug (vom Tag des Einlangens bis zum Tag der Beschlussfassung im Senat) etwa 19 Monate (2008: rund 20 Monate), bei den 12 mit Sachentscheidung erledigten Säumnisbeschwerden rund 12 Monate (2008: etwa 20 Monate). Von den im Jahr 2009 erledigten Beschwerdesachen betrafen 533 den Bereich Abgaben, 44 Gebühren und Verkehrsteuern, 154 das Gewerberecht, 223 den Bereich Sozialversicherung, 353 das Arbeitsrecht, 387 das Baurecht und 3.596 das Sicherheitswesen.
Freitag, 11. Juni 2010 - UFSjounal
- Zur Parteistellung eines Unternehmers im Umsatzsteuerverfahren einer anderen Person
Die Bestimmung des § 78 Abs. 3 letzter Halbsatz BAO ist nicht so auszulegen, dass es einem Unternehmer zukäme, in das Umsatzsteuerverfahren einer anderen Person, mit der er bloß Leistungsbeziehungen im Sinne des UStG 1994 unterhält, als Partei einzugreifen. Dieser Unternehmer ist daher auch nicht berechtigt, gemäß § 299 BAO die Aufhebung eines an diese Person ergangenen Umsatzsteuerbescheids zu beantragen. Ein solcher Antrag ist durch das Finanzamt zurückzuweisen (UFS 12. 5. 2010, RV/0054-G/10).
Freitag, 11. Juni 2010 - ASoK
- Abfertigung bei Mutterschaftskarenz
Für die Beurteilung des Anspruchs auf Abfertigung alt sind durch Karenzurlaube unterbrochene Beschäftigungszeiten zusammenzurechnen. Im konkreten Fall hatte eine angestellte Pflegehelferin den Mutterschaftsaustritt aus ihrem Arbeitsverhältnis erklärt, nachdem sie i. Z. m. der Geburt ihrer beiden Kinder zweimal Karenzurlaub in Anspruch genommen hatte. Bei Zusammenrechnung der aktiven Beschäftigungszeiten der Klägerin (ohne Karenzzeiten) betrug die Dauer des Dienstverhältnisses mehr als fünf Jahre, weshalb sie die erhöhte Abfertigung geltend machte. Der OGH kam zusammengefasst zum Ergebnis, dass trotz grundsätzlicher Nichtberücksichtigung der Zeiten einer Mutterschaftskarenz bei der Ermittlung der Dauer der dienstzeitabhängigen Ansprüche bei Inanspruchnahme eines Karenzurlaubs weiterhin vom aufrechten Bestand des Dienstverhältnisses auszugehen sei, weshalb die Zeiten der tatsächlichen (aktiven) Beschäftigung bei der Ermittlung der Beschäftigungsdauer für den Abfertigungsanspruch zusammenzurechnen seien (OGH 23. 3. 2010, 8 ObA 9/10x).
Donnerstag, 10. Juni 2010 - PV-Info
- KV-Abschluss für Angestellte in Bauindustrie und Baugewerbe
Die Gewerkschaft der Privatangestellten berichtet vom erfolgreichen Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die Bauindustrie und das Baugewerbe mit folgenden Ergebnissen: Erhöhung der KV-Gehälter um durchschnittlich 1,37 % bei Aufrundung auf volle Euro-Beträge; Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen sowie der kollektivvertraglichen Zulagen um jeweils 1,3 %; verbesserte Anpassungen im Urlaubsrecht; dynamische Anpassung des Kilometergeldes an den Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten; Prämiensystem für Lehrlinge, die erfolgreich ihre Zwischenprüfungen ablegen. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 6. 2010 und hat eine Laufzeit von 11 Monaten.
Donnerstag, 10. Juni 2010 - SWK
- Steuertermine im Juli
Am 15. Juli 2010 sind folgende Abgaben fällig:
•Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Mai 2010;
•Normverbrauchsabgabe für den Monat Mai 2010;
•Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat Mai 2010;
•Werbeabgabe für den Monat Mai 2010;
•Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Mai 2010;
•Lohnsteuer für den Monat Juni 2010;
•Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Juni 2010;
•Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Juni 2010;
•Kommunalsteuer für den Monat Juni 2010.
Donnerstag, 10. Juni 2010 - SWI
- Italien: Steueramnestie brachte 5,6 Mrd. Euro
Eine weitreichende Amnestie für Steuerflüchtlinge hat in Italien die Legalisierung von 104,5 Mrd. Euro ermöglicht. In den Staatskassen seien damit 5,6 Mrd. Euro gelandet, teilte das Wirtschaftsministerium in einer Presseaussendung mit. Die italienische Regierung hatte im vergangenen September eine Aktion zur Rückführung des illegal ins Ausland gebrachten Kapitals eingeleitet: Vom 15. 9. bis zum 15. 12. 2009 galt eine Amnestieregelung, nach der für neu gemeldete Vermögen eine pauschale Strafsteuer von 5 % zu entrichten war. Dieser Satz erhöhte sich für die zweite Phase bis Ende Februar 2010 auf 6 % und stieg dann nochmals bis Ende April 2010 auf 7 %. Schon vor einigen Jahren hatte die Regierung unter Ministerpräsident Silvio Berlusconi eine andere Steueramnestie beschlossen, die damals zur Anmeldung von Vermögen im Wert von mehr als 70 Mrd. Euro führte.
Mittwoch, 9. Juni 2010 - SWK
- Keine Rundfunkgebühren ohne Empfang sämtlicher ORF-Programme
Versorgungsauftrag des ORF und Programmentgelt stehen miteinander verknüpft in der (gesetzlichen) Fiktion eines Synallagmas. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass entsprechend dem Versorgungsauftrag sämtliche davon erfassten Programme des ORF empfangen werden. Die Normierung einer Verpflichtung zur Leistung des (vollen) Programmentgelts bei nur teilweiser Empfangsmöglichkeit kann im Hinblick auf das vom Gesetzgeber intendierte Synallagma nicht angenommen werden. Eine Verpflichtung zur Entrichtung des Programmentgelts liegt demnach nur dann vor, wenn eine betriebsbereite Rundfunkempfangsanlage vorhanden ist; „betriebsbereit“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass mit ihr der Empfang sämtlicher vom Versorgungsauftrag umfasster Programme des ORF möglich sein muss. Die Möglichkeit, die Programme ORF 2 Europe und ORF Sport Plus zu empfangen, reicht somit mangels Vorliegens einer betriebsbereiten Rundfunkempfangsanlage hinsichtlich sämtlicher vom Versorgungsauftrag umfasster Programme nicht aus, eine Programmentgeltpflicht auszulösen (VwGH 10. 5. 2010, 2009/17/0084).
Mittwoch, 9. Juni 2010 - SWI
- Deutschland kauft Steuerdaten-CD
Wie das deutsche Finanzministerium am 9. 6. 2010 bestätigte, hat der Bund gemeinsam mit dem Bundesland Niedersachsen die umstrittene Steuerdaten-CD gekauft. Die CD mit Daten über deutsche Steuerhinterzieher in der Schweiz war ursprünglich Baden-Württemberg angeboten worden. Nachdem die Landesregierung in Stuttgart den Kauf abgelehnt hatte, erklärte sich der Bund bereit, mit einem anderen Bundesland das von einem unbekannten Informanten angebotene brisante Material zu kaufen. Die Steuerbehörden rechnen mit zusätzlichen Einnahmen in Millionenhöhe. Auch könnte es erneut eine Welle von Selbstanzeigen geben.
Mittwoch, 9. Juni 2010 - ASoK
- Erlöschen einer Arztbefugnis wegen Berufspflichtverletzung
Einem Frauenarzt wurde die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes mangels Vorliegens der für die ärztliche Berufsausübung erforderlichen Vertrauenswürdigkeit entzogen und der Arzt aus der Ärzteliste gestrichen. Ausschlaggebend waren hygienische Mängel beim Betrieb der Ordination sowie die Beziehung unausgebildeter Hilfskräfte zu ärztlichen Tätigkeiten. Die Wertung des Arztes, es habe sich nur um „geringe Mängel und Missstände“ gehandelt, konnte der VwGH in Anbetracht der Feststellung, Leben und Gesundheit von Patientinnen seien gefährdet gewesen, nicht nachvollziehen. Die Vertrauenswürdigkeit ist auch mehr als ein Jahr nach Aufhebung der Sperre der Ordinationsstätte bzw. nach Beendigung der vorläufigen Untersagung der Berufsausübung noch nicht gegeben. Die Verstöße des Arztes gegen ärztliche Berufspflichten haben sich nicht auf Hygienemängel beschränkt. Er hat zudem in einem Beobachtungszeitraum von mehr als 10 Jahren keine nachhaltige Beseitigung der Hygienemissstände vorgenommen, vielmehr trotz laufender sanitätspolizeilicher Überprüfungen aufgezeigte Mängel nur teilweise behoben und es hingenommen, dass noch weitere hinzutreten. Er behauptete auch gar nicht, dass die festgestellten Missstände tatsächlich dauerhaft beseitigt worden wären. Unter diesen Umständen konnte der VwGH die Beschwerde ohne weiteres Verfahren als unbegründet abweisen (VwGH 20. 4. 2010, 2010/11/0047).
Mittwoch, 9. Juni 2010 - UFSjournal
- Außerordentliches Studium ist keine Berufsausbildung
Die Absolvierung eines Studiums als außerordentlich Studierende (nach einem nicht schädlichen Studienwechsel) an einer Universität stellt keine Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG dar, weil die Studierende zu keinem speziellen Beruf ausgebildet wird. Wenn die abgelegten Prüfungen im nächsten ordentlichen Studium mit Bescheid (§ 78 UG) anerkannt werden, kann es bei Erreichen der acht Semesterwochenstunden zu einer früheren Gewährung von Familienbeihilfe kommen (UFS 14. 5. 2010, RV/0649-G/09).
Dienstag, 8. Juni 2010 - SWK - Verzögerungen bei der Arbeitnehmerveranlagung
Die Arbeitnehmerveranlagung wird heuer langsamer als üblich abgewickelt, berichtet der Österreichische Rundfunk. Die Ursache für diese Verzögerung sei die nunmehr mögliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Durch diese neue Absetzbarkeit komme es beim Finanzamt zu einem höheren Prüfaufwand. Die Verzögerung bei der Arbeitnehmerveranlagung soll sich laut Finanzministerium aber auf Einzelfälle beschränken, im Durchschnitt betrage die Abwicklungsdauer weniger als drei Wochen. Für das Jahr 2009 haben 2 Mio. Steuerpflichtige ihren Antrag auf Steuerausgleich gestellt, darunter wurden 45.000 Mal auch Kinderbetreuungskosten geltend gemacht.
Dienstag, 8. Juni 2010 - SWI - Deutschland: Erste Einzelheiten zur Budgetkonsolidierung sind bekannt
Das deutsche Bundeskabinett hat in seiner Klausurtagung am 6. und 7. 6. 2010 die Grundlagen für die Haushaltskonsolidierung bis 2014 festgelegt. Vorgesehen ist, den Haushalt bis 2014 um insgesamt rund 80 Mrd. Euro zu entlasten. Gleichzeitig investiert die Bundesregierung zusätzlich 12 Mrd. Euro in Bildung und Forschung. Finanzhilfen und Steuervergünstigungen stehen hingegen auf dem Prüfstand. In erster Linie reduziert die Bundesregierung zunächst die Ausnahmeregelungen der sog. Ökosteuer 2011 um 1 Mrd. und ab 2012 um 1,5 Mrd. Euro. Sie erhebt eine nationale ökologische Luftverkehrsabgabe für alle Passagiere, die Einnahmen von jährlich 1 Mrd. Euro bringen soll. Die Kernenergiewirtschaft zahlt ab 2011 einen steuerlichen Ausgleich von 2,3 Mrd. Euro. In dieser Legislaturperiode wird es weder neue Subventionen geben noch werden bestehende erhöht. Die Bundesregierung beteiligt die Finanzwirtschaft ab 2012 mit rund 2 Mrd. Euro jährlich. Gleichzeitig setzt man auf Bürokratieabbau durch Steuervereinfachung. Die Einkommensteuersätze werden nicht verändert, der Katalog der vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % erfassten Waren und Dienstleistungen wird jedoch noch überprüft.
Montag, 7. Juni 2010 - PV-Info
- Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften i. Z. m. Arbeitskräfteüberlassung
Nach § 9 Abs. 1 ASchG liegt eine Überlassung im Sinne dieses Bundesgesetzes vor, wenn Arbeitnehmer Dritten zur Verfügung gestellt werden, um für sie und unter deren Kontrolle zu arbeiten. Überlasser ist, wer als Arbeitgeber Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung an Dritte verpflichtet. Beschäftiger ist, wer diese Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung einsetzt. Gemäß § 9 Abs. 2 ASchG gelten für die Dauer der Überlassung die Beschäftiger als Arbeitgeber im Sinne dieses Bundesgesetzes. Nach den Erläuterungen erfasst § 9 Abs. 1 ASchG neben der Überlassung von Arbeitskräften nach dem AÜG auch die vom Geltungsbereich des AÜG ausgenommene Überlassung von Arbeitskräften. § 9 ASchG enthält nämlich keine der Bestimmung des § 1 Abs. 2 AÜG vergleichbare Ausnahmeregelung. Es kann daher keine Rede davon sein, dass durch die Behörde eine unzulässige Ausweitung der Strafbarkeit entgegen dem Grundsatz „keine Strafe ohne Gesetz“ erfolgt wäre (VwGH 26. 2. 2010, 2009/020302).
Montag, 7. Juni 2010 - UFSjournal
- Zustellung von Abgaben- und Haftungsbescheiden im Konkursverfahren
Während des Konkursverfahrens dürfen weder Abgabenbescheide noch Haftungsbescheide, mit denen der Gemeinschuldner zur Haftung (hier für Lohnsteuer) herangezogen werden soll, an den Gemeinschuldner gerichtet werden. Eine nach Konkurseröffnung an den Gemeinschuldner gerichtete Erledigung geht daher ins Leere; sie entfaltet weder eine Wirkung für den Gemeinschuldner noch für den Masseverwalter (UFS 29. 4. 2010, RV/0794-G/06).
Montag, 7. Juni 2010 - ASoK
- VfGH behandelt Kinderbetreuungsgeld-Zuschuss und Rücklagenauflösung der GKK
Der VfGH beschäftigt sich in der heute beginnenden Juni-Session unter anderem mit der Rückforderung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld. Die beanstandete Regelung sieht vor, dass bei getrennt lebenden Eltern nicht der Elternteil, der den Zuschuss bezogen hat, zur Rückzahlung verpflichtet wird, sondern der jeweils andere Elternteil des Kindes. Konkret haben sich Väter, die (mittlerweile) von der Mutter des Kindes getrennt leben und jetzt zur Rückzahlung des Kindergeldzuschusses verpflichtet werden, mit Beschwerden an den VfGH gewendet. Diese Rückzahlungsverpflichtung würde nämlich ihrer Auffassung nach in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte eingreifen. So seien sie etwa zur Rückzahlung verpflichtet worden, ohne dass sie im Verfahren über die Gewährung angehört worden wären. Dies, so wird behauptet, sei unsachlich und daher verfassungswidrig. Die Landesregierungen von Vorarlberg, Oberösterreich und Salzburg wiederum haben an den VfGH Anträge gestellt, mit denen sie sich gegen die Auflösung von Rücklagen der Gebietskrankenkassen wehren. Per Gesetz sei festgelegt worden, dass die WGKK unverhältnismäßig mehr Mittel aus diesen Rücklagen erhält als die anderen Gebietskrankenkassen. Die Landesregierungen sehen darin eine ungerechtfertigte Bevorzugung der Wiener Kasse, einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz sowie einen verfassungswidrigen Eingriff in das Eigentumsrecht.
Montag, 7. Juni 2010 - SWK
- Juni-Session des VfGH beginnt
Am Montag, 7. Juni, beginnen im Verfassungsgerichtshof die Beratungswochen der diesjährigen Juni-Session, die bis 26. Juni dauern wird. Auf der Tagesordnung der 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter steht unter anderem eine Beschwerde wegen Vorschreibung der Grundsteuer. Die Berechnung der Grundsteuer sei nach Ansicht des Beschwerdeführers verfassungswidrig, weil sie ebenfalls auf Basis der Einheitswerte erfolge. Nachdem der Verfassungsgerichtshof diese Art der Bemessung bei Erbschafts- und Schenkungssteuer als verfassungswidrig aufgehoben habe, müsste dies, so die Beschwerde, auch für die Grundsteuer so gelten: Auch hier sei die Berechnungsmethode unsachlich, weil die Einheitswerte über Jahrzehnte hinweg nicht angepasst wurden. Aufgrund mehrerer VfGH-Beschwerden beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof erneut mit dem Thema Kinderbetreuungsgeld. Diesmal geht es konkret um die Rückforderung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld. Ein weiteres Thema der Juni-Session ist die Auflösung von Rücklagen der Gebietskrankenkassen.
Freitag, 4. Juni 2010 - SWK
- EU klagt Österreich wegen Hürden für ausländische Fonds und Banken
Die EU-Kommission hat gegen Österreich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der heimischen Regeln für Fonds und Kreditinstitute zur Ernennung von Steuervertretern eingebracht. Die Bestimmungen, wonach ausländische Investmentfonds, Immobilienfonds und Kreditinstitute einen Steuervertreter ernennen müssen, führten zu diskriminierender Behandlung, kritisierte die Brüsseler Behörde am 2. Juni. Die EU-Kommission hält es auch für diskriminierend, dass ausländische Kreditinstitute und Wirtschaftsprüfer in Österreich nicht als Steuervertreter von Investoren in Investment- oder Immobilienfonds ernannt werden dürften. Dies sei unvereinbar mit der in der EU geltenden Dienstleistungsfreiheit. Nach Angaben der Kommission sind nach österreichischem Recht einheimische Kreditinstitute, die einheimische Investment- oder Immobilienfonds verwalten, von der Verpflichtung zur Ernennung eines Steuervertreters befreit. Ausländische Investment- und Immobilienfonds, die in Österreich tätig sind, müssten auf jeden Fall einen Steuervertreter ernennen. Darüber hinaus müssten diese stets in Österreich ansässig sein. - (APA)
Freitag, 4. Juni 2010 - ASoK
- Gleichbehandlung: Gesetzliche Verankerung von Einkommenstransparenz
Die Regierung plant nach einer Einigung der Sozialpartner, eine Regelung zur Herstellung erhöhter Einkommenstransparenz zwischen männlichen und weiblichen Beschäftigten im Gleichbehandlungsgesetz zu verankern. Die Maßnahme soll in Anlehnung an ein schwedisches Modell einen Beitrag leisten, Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen zu verkleinern. Die Unternehmen werden den durchschnittlichen Verdienst von Männern und Frauen in vergleichbaren Positionen betriebsintern anonymisiert veröffentlichen. Bis 2014 wird in einem Stufenplan fast die Hälfte aller österreichischen Arbeitnehmer erfasst sein; den Anfang machen ab 2011 Großbetriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im Jahr 2014 werden dann mittelständische Betriebe mit mehr als 150 Beschäftigten Einkommensberichte erstellen. Die Gehaltsinformationen stehen der Belegschaftsvertretung zur Verfügung und gelten vor Gericht auch als Beweismittel. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Mittwoch, 2. Juni 2010 - SWI - Wegzugsbesteuerung auf Grund eines nachträglichen DBA
Hat ein Albaner, der an einer österreichischen AG mehrheitlich beteiligt ist, im Herbst 2006 seinen Familienwohnsitz und damit seine Ansässigkeit von Wien nach Tirana verlegt und in Österreich noch einen Zweitwohnsitz beibehalten, dann hatte diese Ansässigkeitsverlegung keine Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG zur Folge, weil hierdurch keine österreichischen Besteuerungsrechte am Wertzuwachs der Beteiligung verloren gegangen sind. Allerdings sind mit dem Wirksamwerden des österreichisch-albanischen Doppelbesteuerungsabkommens am 1. Jänner 2009 “Umstände” eingetreten, die gemäß Art. 13 Abs. 4 des Abkommens zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu Albanien geführt und damit gemäß § 31 Abs. 2 Z. 2 EStG die zur Wegzugsbesteuerung Anlass gebende Veräußerungsfiktion ausgelöst haben. Die Wegzugsbesteuerung hat daher nicht im Jahr des Wegzuges, sondern bei der Veranlagung 2009 zu erfolgen (EAS 3157 vom 26.5.2010)
Mittwoch, 2. Juni 2010 - SWK - Führt die Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise zu Werbungskosten?
Reisekosten sind nur dann in Werbungskosten und Aufwendungen für die private Lebensführung aufzuteilen, wenn die beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge objektiv voneinander abgegrenzt werden können. Als sachgerechter Aufteilungsmaßstab kommt dafür vor allem das Verhältnis der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile in Betracht. Im Streitfall ging es um eine achttägige Fortbildungsreise für Englischlehrer nach Dublin. Die Reise lief nach einem festen Programm ab, das kulturelle Vortragsveranstaltungen und Besichtigungstermine sowie einen Tagesausflug umfasste. Zur Klärung der Veranlassungsbeiträge bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise gelten nach Auffassung des BFH auch nach der geänderten Rechtsprechung des Großen Senats die früher entwickelten Abgrenzungsmerkmale grundsätzlich weiter. Haben nicht nur berufliche Gründe den Steuerpflichtigen bewogen, die Reisekosten zu tragen, so ist zu prüfen, ob die beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge objektiv voneinander abgrenzbar sind. Reisekosten sind nur dann als Werbungskosten steuerlich abziehbar, wenn sie beruflich veranlasst sind. Sind diese Aufwendungen sowohl beruflich als auch privat veranlasst (sog. gemischte Aufwendungen), so können sie nach der geänderten Rechtsprechung des Großen Senats des BFH (21. 9. 2009, GrS 1/06) grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind (BFH 21. 4. 2010, VI R 5/07).
Mittwoch, 2. Juni 2010 - ASoK - Heranziehung der Ausgleichszulage für den Ersatz von Sozialhilfeleistungen
Die Klägerin machte geltend, die Ausgleichszulage dürfe nicht zur Befriedigung der Ersatzansprüche eines Sozialhilfeträgers herangezogen werden. Ihre Klage blieb in allen Instanzen erfolglos. Der OGH hielt dem Standpunkt der Klägerin entgegen, dass gem. § 295 ASVG die Bestimmungen des ASVG über die Pension aus der Pensionsversicherung auch auf die Ausgleichszulage anzuwenden seien, soweit im ASVG nichts anderes bestimmt sei. Da die maßgebende Bestimmung des § 327 ASVG keine Ausnahmeregelung enthalte, sei diese Bestimmung auch auf die Ausgleichzulage anzuwenden. Demnach gebühre dem Sozialhilfeträger ein Ersatzanspruch auch aus der Ausgleichszulage. Die gegenteilige Auffassung der Klägerin würde zu einem Wertungswiderspruch führen und würde auch dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz widersprechen (OGH 21. 7. 2009, 10 ObS 76/08m).
Dienstag, 1. Juni 2010 - SWK
- Verbraucherkreditgesetz
Ab sofort sind auf Lindeonline die durch das Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz – DaKRÄG (BGBl. I Nr. 28/2010) nötigen Änderungen im ABGB, der GewO, im VAG, im KSchG und in weiteren Normen verfügbar. Zusätzlich ist nun auch das neue VKrG online.
Mit dem DaKRÄG wurde die Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge in nationales Recht umgesetzt. Die geänderten Bestimmungen bringen (unter anderem) neue Rahmenbedingungen für:
Verbraucherinformation und die Werbung
Rücktrittsrecht des Verbrauchers
Vorzeitige Tilgung und Kündigung von Kreditverträgen
Zum Archiv: März 2010, April
2010, Mai 2010
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