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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2013

Das BMF hat die Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen (in €) für das Kalenderjahr 2013 mit Erlass

vom 12.10.2012 wie folgt festgesetzt:

Altersgruppe      2013     2012       2011

0 bis 3 Jahre          190,-     186,-        180,-

3 bis 6 Jahre          243,-     238,-        230,-

6 bis 10 Jahre        313,-     306,-        296,-

10 bis 15 Jahre      358,-      351,-       340,-

15 bis 19 Jahre      421,-      412,-       399,-

19 bis 28 Jahre      528,-      517,-       501,-

Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die

Ausführungen in den Rz 795 bis 804 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 verwiesen. Die Regelbedarfsätze

kommen nur dann zur Anwendung, wenn eine behördliche Festsetzung nicht vorliegt.