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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2012

Das BMF hat die Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen (in €) für das Kalenderjahr 2012 mit Erlass vom 26.8.2011 wie folgt festgesetzt:

Altersgruppe 2012 2011 2010
0 bis 3 Jahre 186 180 177
3 bis 6 Jahre 238 230 226
6 bis 10 Jahre  306 296 291
10 bis 15 Jahre 351 340 334
15 bis 19 Jahre 412 399 392
19 bis 28 Jahre 517 501 492

Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in den Rz 795 bis 804 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 verwiesen. Die Regelbedarfsätze kommen nur dann zur Anwendung, wenn eine behördliche Festsetzung nicht vorliegt.