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Archiv 2011: Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2011

Das BMF hat die Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen (in €) für das Kalenderjahr 2011 mit Erlass vom 19.10.2010 wie folgt festgesetzt:

Altersgruppe

2011

2010

2009

0 bis 3 Jahre

180,-

177,-

176,-

3 bis 6 Jahre

230,-

226,-

225,-

6 bis 10 Jahre

296,-

291,-

290,-

10 bis 15 Jahre

340,-

334,-

333,-

15 bis 19 Jahre

399,-

392,-

391,-

19 bis 28 Jahre

501,-

492,-

491,-

Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in den Rz 795 bis 804 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 verwiesen. Die Regelbedarfsätze kommen nur dann zur Anwendung, wenn eine behördliche Festsetzung nicht vorliegt.

Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in den Rz 795 bis 804 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 verwiesen. Die Regelbedarfsätze kommen nur dann zur Anwendung, wenn eine behördliche Festsetzung nicht vorliegt.