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Arbeitsmarktpaket 2009
Das von den Sozialpartnern ausgehandelte Paket sieht eine zusätzliche
Stützung des Arbeitsmarktes im Ausmaß von 400 Mio. € bis zum Jahr 2013 vor
und behandelt nachfolgende Punkte. Neben einer Eindämmung der Arbeitslosenrate
wird auch angestrebt, Arbeitnehmer bzw. Arbeitsuchende beim Erwerb zusätzlicher
Qualifikationen zu unterstützen.
- Altersteilzeit: Um den Zugang zur Altersteilzeit für Neufälle zu
erleichtern, bleibt im Jahr 2010 das Mindestzugangsalter wie bisher mit 53
Jahren für Frauen und 58 für Männer bestehen. Somit wurde die stufenweise
Erhöhung um ein Jahr hinausgezögert. Ab 2011 wird die Altersgrenze wieder
jährlich um ein halbes Jahr angehoben. Im Jahr 2014 beträgt das „endgültige“
Zugangsalter schließlich 55 bzw. 60 Jahre. Außerdem wird für Neufälle
die kontinuierliche Arbeitszeitreduktion gegenüber der
Blockzeitvereinbarung (volle Arbeitsleistung in der ATZ Aufbauperiode und
gar keine Arbeitsleistung in der ATZ Abbauphase) begünstigt, da bei der
kontinuierlichen Reduktion 90% des zusätzlichen Aufwands vom AMS gedeckt
werden und beim Blockzeitmodell nur 55%. Der zusätzliche Aufwand besteht
darin, dass beispielsweise bei einer Reduzierung der Arbeitszeit eines
Arbeitnehmers um 50%, dieser trotzdem 75% des ursprünglichen Lohnes erhält
und die Beiträge für die Sozialversicherung weiterhin zu 100% geleistet
werden müssen.
- Bildungskarenz: seit 1.8.2009 kann eine geförderte Bildungskarenz bereits
bei einer ununterbrochenen Mindestbeschäftigungsdauer von sechs Monaten
vereinbart werden. Bisher war eine Bildungskarenz nur möglich, wenn der
Mitarbeiter bereits ein Jahr im Unternehmen beschäftigt war. Die
Mindestdauer für die Bildungskarenzzeit wurde von drei auf zwei Monate
herabgesetzt. Die Höchstdauer von 12 Monaten blieb unverändert. Diese
Neuregelung ist bis 31.12.2011 befristet.
- Kurzarbeit: Kurzarbeit ist die befristete Herabsetzung der
Normalarbeitszeit auf Grundlage einer arbeits- und lohnrechtlichen
Vereinbarung (Sozialpartnervereinbarung). Ziel von Kurzarbeit ist es, die
Beschäftigung bei unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen
Schwierigkeiten zu sichern. Im Zuge des Arbeitsmarktpaketes II wurde nun die
Gesamtdauer für die Kurzarbeitsbeihilfe von bisher 18 Monaten auf 24 Monate
ausgedehnt. Zudem erhöht sich die Beihilfe ab dem 7. Monat um die Differenz
zwischen dem tatsächlichen Bruttolohn des Dienstnehmers und der
Beitragsgrundlage der vor Beginn der Kurzarbeit zu entrichtenden
Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Diese Maßnahme ist mit
1.7.2009 in Kraft getreten und ist bis 31.12.2012 befristet.
Das Arbeitsmarktpaket wird mit folgenden Maßnahmen abgerundet:
- Arbeitslosenversicherungsbeitrag: der Entfall des
Arbeitslosenversicherungsbeitrages wird ab dem 1.9.2009 erst bei Personen,
die das 58. Lebensjahr vollendet haben eintreten (bisher 57. Lebensjahr).
- Bonus/Malus System: mit 1.9.2009 wurde das Bonus/Malus System abgeschafft.
Somit gibt es für die Einstellung von älteren Arbeitnehmern (ab 50.
Lebensjahr) keine Begünstigungen mehr (Entfall des DG-Anteils des
Arbeitslosenversicherungsbetrages) sowie keinen Malus (Sonderbeitrag) für
die Freisetzung von selbigen Mitarbeitern.
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