ÖSV STEUER - PORTAL

STEUER-
NEWSLETTER 
2011

TÄGLICHE
STEUERNEWS

   

Dr. Klinger & Rieger ::: Steuerberater
Steuerberatung - Buchhaltung -
  Lohnverrechnung

 

KANZLEI
Homepage
Mitarbeiter > Kontakt
Standort
Impressum
unverbindlich anfragen...
SERVICE
Steuerberatung
Buchhaltung
Lohnverrechnung
Weitere Leistungen
Aktion "Papierlos buchen"
DIVERSES
Finanzamt Salzburg
Behörden Salzburg
Finanzamt Cartoons
Partnerkanzlei Villach
Partnerkanzleien Wien
Fotogalerie
Presseartikel
Stellenangebote
   


Zurück zur Übersicht...

Außergewöhnliche Belastung: Kosten für Haushaltshilfe

Die Kosten für eine Haushaltshilfe können nur ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dies setzt z.B. voraus, dass die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht derart sind, dass die Beschäftigung einer Haushaltshilfe als selbstverständlich erscheint. Die Abzugsfähigkeit ist möglich, wenn eine alleinstehende Person wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eine ständige Betreuung benötigt - bei dem Bezug von Pflegegeld ab der Stufe 1 ist automatisch davon auszugehen. In einer Partnerschaft ist zu beachten, dass der Partner im Rahmen der (ehelichen) Beistandspflicht diese Tätigkeiten unter Umständen zu übernehmen hat und die Kosten für eine Haushaltshilfe dann keine außergewöhnliche Belastung darstellen. Eine außergewöhnliche Belastung liegt hingegen jedenfalls vor, wenn beide Partner Pflegegeld beziehen oder wegen Krankheit ständige Betreuung benötigen.

                              



Mit uns gegen-steuern...

Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis 14h, 
oder jederzeit nach Vereinbarung

Impressum

Dr. Klinger & Rieger, Steuerberater, FN 334t
5020 Salzburg. SCA Shopping Center Alpenstraße 107 (Lageplan)
Fon: (0662) 621317-0, Fax: (0662) 621317-9
office@klinger-rieger.at

Bitte markieren Sie unsere Seiten für Google+