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Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für Arbeitgeber

Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro

Dienstnehmer p.a.)

· Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) 365 €.

· Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenk) 186 €.

· Freiwillige soziale Zuwendungen an den Betriebsratsfonds sowie zur Beseitigung von

Katastrophenschäden.

· Kostenlose oder verbilligte Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen

oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern zur Verfügung stellt (z.B. Kindergärten,

Sportanlagen oder Betriebsbibliotheken, nicht aber ein vergünstigtes Fitnesscenter oder

Garagenabstellplätze).

· Zukunftssicherung (z.B. Er- und Ablebensversicherungen, Krankenversicherungen, Anteile an

Pensionsinvestmentfonds oder Pensionskassenbeiträge) bis 300 €.

· Mitarbeiterbeteiligung 1.460 €.

· Freie oder verbilligte Mahlzeiten und Getränke am Arbeitsplatz. Gutscheine für Mahlzeiten bis zu

einem Wert von 4,40 € pro Arbeitstag, wenn sie nur am Arbeitsplatz oder in direkter Umgebung

verwendet werden können.

Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie

Bei innerbetrieblicher Aus- und Fortbildung können 20% der Aufwendungen als Betriebsausgabe

geltend gemacht werden. Zusätzlich steht ein Bildungsfreibetrag von 20% der externen Bildungskosten

(Kurs- und Seminargebühren, Skripten, nicht jedoch Kosten für Verpflegung und Unterbringung) zur

Verfügung. Alternativ zum Bildungsfreibetrag gibt es eine Bildungsprämie i.H.v. 6%.

Lehrlingsförderungen

Für ab dem 27.6.2008 abgeschlossene Lehrverhältnisse gelten neue Lehrlingsförderungen, welche eine

steuerfreie Basisförderung, den Blum-Bonus II sowie eine Qualitätsförderung umfassen. Für Details siehe

Klienten-Info 09/2008.

 

                              



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