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Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für alle Steuerpflichtigen

Sonderausgaben – Topfsonderausgaben

Durch Vorziehen von Sonderausgaben lässt sich das steuerpflichtige Einkommen vermindern. Zu

beachten ist, dass die Absetzbarkeit mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für

Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt ist. Ein Alleinverdiener mit

drei Kindern kann daher max. 7.300 € als "Topfsonderausgaben" geltend machen. In diese Grenze fallen

insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen, Ausgaben für

Wohnraumsanierung sowie die Anschaffung junger Aktien. Die im Rahmen dieser Höchstbeiträge geltend

gemachten Ausgaben wirken sich nur mit einem Viertel steuermindernd aus. Bei einem

Jahreseinkommen zwischen 36.400 € und 50.900 € reduziert sich der absetzbare Betrag überdies

gleichmäßig auf null.

Ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig

Dazu zählen der Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung

in der Pensionsversicherung, bestimmte Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten

(wenn nicht bereits Betriebsaugaben/Werbungskosten). Pauschalierte Steuerpflichtige können

Steuerberatungskosten jedenfalls als Sonderausgaben absetzen.

Höchstbetrag ohne Einschleifregel

Kirchenbeiträge bis zu 100 € und bestimmte Zuwendungen für Forschung bis zu 10% der

Vorjahreseinkünfte.

Außergewöhnliche Belastungen

Damit der Selbstbehalt überstiegen wird, kann es sinnvoll sein, Zahlungen noch in das Jahr 2008

vorzuziehen (z.B. für Krankheitskosten, Einbau eines behindertengerechten Bades). Unterhaltskosten

sind nur insoweit abzugsfähig, als sie beim Unterhaltsberechtigten selbst außergew. Belastungen

darstellen würden. Bei Katastrophenschäden entfällt der Selbstbehalt.

Anmerkung: Ausländische Einkünfte sind bei der Einkommensermittlung sowohl für die Höhe der

Topfsonderausgaben als auch der außergew. Belastung mitbestimmend.

Zukunftsvorsorge – Bausparen - Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge

Die 2008 geförderte private Zukunftsvorsorge im prämienbegünstigten Ausmaß von 2.165 € p.a. führt zu

einer staatlichen Prämie von 9,5%. Beim Bausparen gilt für 2008 eine staatliche Prämie von 4% bis zu

einem Einzahlungsbetrag von 1.000 €. Ebenso sind Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung,

Pensionskasse, betrieblichen Kollektivversicherung bzw. freiwilligen Höherversicherung in der

gesetzlichen Pensionsversicherung im Höchstausmaß von 1.000 € mit 9,5% begünstigt.

Abzugsfähigkeit von Spenden an bestimmte Organisationen

An bestimme Organisationen (Forschungseinrichtungen, öffentliche Museen etc.) können Spenden i.H.v.

max. 10% des Vorjahreseinkommens geltend gemacht werden.

 

                              



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