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Erhöhung des Kategorie-Mietzinses ab 1.9.2008

Im Mai 2008 wurde der gesetzliche Schwellenwert von 5 % überschritten und es kam daher mit 1.9.2008

zu einer Anhebung der Kategorie-Mietzinse um 5,7 %. Gleichzeitig wurden die Mindestmietzinse

(vormals Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge) ebenfalls um 5,7 % angepasst. Die erhöhten Mietzinse

gelten für Zinstermine ab 1.10.2008. Das mietrechtliche Verwaltungskostenpauschale ist an den

Mietzins der Kategorie A gekoppelt und wurde bereits per 1.9.2008 um 5,7 % erhöht. Die neuen und

alten Kategoriemietzinse sowie Mindestmietzinse je m² Nutzfläche in € betragen im Einzelnen wie folgt:

Kategoriemietzins Mindestmietzins

alt neu alt neu

Kategorie A 2,91 3,08 1,93 2,04

Kategorie B 2,19 2,31 1,46 1,54

Kategorie C 1,46 1,54 0,97 1,03

Kategorie D

brauchbar

1,46 1,54 0,97 1,03

Kategorie D

unbrauchbar

0,73 0,77 0,73 0,77

Für die von Wiener Wohnen verwalteten Objekte werden die neuen – ab 1. Oktober 2008 wirksamen –

Kategoriebeträge bis auf weiteres nicht angewendet.

 

                              



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