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Lehrlingsförderung neu

In der Juli-Ausgabe („Jugendbeschäftigungspaket - Änderungen bei neu begonnenen Lehrverhältnissen“) haben wir berichtet, dass die bisherige Lehrlingsausbildungsprämie von 1.000 € jährlich nur mehr für Lehrverhältnisse geltend gemacht werden kann, die vor dem 28.6.2008 begonnen haben. Anstelle dieser Prämie wurden neue Förderungen für Lehrbetriebe eingeführt, die für alle Lehrverhältnisse gelten, die nach dem 27.6.2008 beginnen.

Basisförderung: Die neue Basisförderung wird direkt an das Unternehmen ausbezahlt und ist steuerfrei. Die Förderung kann jeweils nach Abschluss eines Lehrjahres beantragt werden und beträgt im ersten Lehrjahr drei und im zweiten Lehrjahr zwei Lehrlingsentschädigungen. Ab dem dritten Lehrjahr beträgt die Förderung eine Lehrlingsentschädigung. Bei einem halben Lehrjahr reduziert sich auch die Förderung auf die Hälfte.

Blum-Bonus II: Diese Förderung löst den bisherigen Blum-Bonus ab und ist vorerst bis 31.12.2010 befristet. Künftig erhalten Unternehmen für die Einrichtung neuer Lehrstellen eine Prämie von jeweils EUR 2.000 €, sofern das Lehrverhältnis für zumindest ein Jahr aufrecht ist. Als neue Lehrstellen gelten alle Lehrstellen in neu gegründeten Unternehmen für fünf Jahre ab Gründung sowie alle Lehrstellen in Unternehmen, die erstmals Lehrlinge ausbilden bzw. die nach einer Pause von zumindest drei Jahren wieder Lehrlinge aufnehmen, für ein Jahr ab Aufnahme des ersten Lehrlings. Pro Lehrberechtigtem können maximal zehn Lehrlinge gefördert werden.

Qualitätsförderung: Betriebe, deren Lehrlinge zur Mitte der Lehrzeit einen Praxistest positiv absolvieren, erhalten eine Förderung von 3.000 € pro Lehrling, sofern u.a. eine Ausbildungsdokumentation geführt wird.

Weiters werden aufgrund der neuen Bestimmungen unter bestimmten Voraussetzungen zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen, Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder, ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen, Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten sowie Projekte zur Aufhebung der geschlechtsspezifischen Segregation des Lehrstellenmarktes gefördert. Alle Förderungen sind bei der Lehrlingsstelle der jeweiligen Landes-Wirtschaftskammer zu beantragen.

 

                              



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