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Lehrlingsförderung Neu
Das am 5.6.2008 im Nationalrat beschlossene Jugendbeschäftigungspaket bringt
einige Neuigkeiten für Lehrverhältnisse, die ab dem 28.6.2008 beginnen:
- Flexible Auflösung von Lehrlingsverträgen: Waren Lehrverhältnis bisher
de facto unkündbar, so besteht künftig für Lehrling und Arbeitgeber zum
Ende des ersten bzw. zweiten Lehrjahres die Möglichkeit, das
Lehrverhältnis außerordentlich aufzulösen. Zuvor muss allerdings ein
Mediationsverfahren (auf Kosten des Arbeitgebers) zwischen Betrieb und
Lehrling stattfinden.
- Lehrlingsförderung: Die derzeitige Förderung nach §108f EStG in Höhe
von 1.000 EUR je Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr wird nur mehr für
Lehrverhältnisse gewährt, die vor dem 28.6.2008 begonnen haben. Die neue
Basisförderung soll sich an der Höhe der Lehrlingsentschädigung
orientieren und nach Jahren gestaffelt sein. Daneben wird es auch
Förderungen für qualitätssteigernde Maßnahmen, für Zusatzausbildungen
und für besonders guten Erfolg bei Lehrabschlussprüfungen geben. Die
genauen Regelungen finden sich derzeit noch in Ausarbeitung durch den
Förderungsausschuss beim Bundesberufsausbildungsbeirat und sollten bis zur
nächsten Ausgabe der Klienten-Info bekannt sein.
- Ausbildungsgarantie: Für Jugendliche bis 18 Jahre, die in der Wirtschaft
keine Lehrstelle finden, wird die Ausbildung in einem überbetrieblichen
Ausbildungszentrum garantiert.
- Einheitliche Anlaufstelle: Die Beihilfen werden künftig zentral von den
bei den Wirtschaftskammern eingerichteten Lehrlingsstellen
vergeben.
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