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Seminarleistungen mit 20% UmsatzsteuersatzIm Juni 2007 wurde die umsatzsteuerliche Behandlung von Wellness- und Seminarleistungen dargestellt und darauf hingewiesen, dass der begünstigte Steuersatz für Beherbergungsleistungen (10%) nicht auf alle damit verbundenen Leistungen angewendet werden kann. Dies hat der VwGH (2006/15/0161 vom 20.2.2008) nunmehr bestätigt. Hoteliers, die sowohl Übernachtungsmöglichkeiten bieten als auch Seminarräume zur Verfügung stellen, haben - sofern ein einheitlicher Preis dafür berechnet wird - eine Aufteilung zwischen der begünstigten Beherbergungsleistung und der regulär steuerpflichtigen Seminarleistung vorzunehmen. |
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Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis
14h, Dr. Klinger & Rieger, Steuerberater, FN
334t,
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