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Steuerliche Tipps zum JahreswechselFür alle SteuerpflichtigenSonderausgaben (Zahlung vor Jahresende)
"Topfsonderausgaben" (Personenversicherungen, junge Aktien, Wohnraumschaffung) unterliegen einer Einschleifregelung bei Einkünften ab € 36.400,- bis € 50.900,- und bleiben darüber hinaus unberücksichtigt. Ferner sind sie nur bis zu einem Viertel des Höchstbetrages von € 2.920,- abzugsfähig (maximal € 730,-). Dieser erhöht sich um weitere € 2.920,-, wenn ein Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht und um weitere € 1.460,- ab 3 Kindern.
Der Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, bestimmte Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten, sofern sie nicht Betriebsausgaben sind. Auch pauschalierte Steuerpflichtige können Steuerberatungskosten als Sonderausgaben absetzen.
Kirchenbeiträge bis € 100,- und bestimmte Zuwendungen für Forschung bis 10% der Vorjahreseinkünfte. Außergewöhnliche BelastungenDamit der vom Einkommen und Familienstand abhängige Selbstbehalt (max. 12% des Einkommens) überstiegen wird, ist es sinnvoll, Zahlungen noch 2007 zu leisten. (z.B. Krankheitskosten, Einbau eines behindertengerechten Bades, Begräbniskosten bis € 3.000,-, wenn sie keine Deckung im Nachlass finden, bei höheren Kosten ist deren Zwangsläufigkeit nachzuweisen). Unterhaltsaufwendungen sind nur insoweit abzugsfähig, als sie beim Berechtigten selbst a.g. Belastung darstellen. Bei bestimmten a.g. Belastungen (z.B. Katastrophenschäden) entfällt der Selbstbehalt. Für Kinder kann ein Pauschalbetrag von monatlich € 110,- geltend gemacht werden, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Anmerkung: Ausländische Einkünfte sind bei der Einkommensermittlung sowohl für die Höhe der Topfsonderausgaben als auch der a.g. Belastung mitbestimmend. SpendenAn bestimmte Organisationen (Forschungseinrichtungen, öffentliche Museen etc.) können Spenden in der Höhe von 10% des Vorjahresgewinnes bzw. der Einkünfte als Betriebs- ausgaben/Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden. Zukunftsvorsorge - Bausparen: Prämien 2007Die 2007 geförderte private Zukunftsvorsorge im prämienbegünstigten Ausmaß von € 2.115,- pro Jahr führt zu einer staatlichen Prämie von 9%, d.s. € 190,44. Beim Bausparen gilt für 2007 eine staatliche Prämie von 3,5% (ab 2008: 4%) bis zu einem Einzahlungsbetrag von € 1.000,-. Für UnternehmerSteuerbegünstigte Gewinnbesteuerung
Die Begünstigung kann von bilanzierenden natürlichen Personen (ab 2007 auch von Freiberuflern) in Anspruch genommen werden. Der Gewinn kann bis zur Höhe des Eigenkapitalzuwachses, höchstens jedoch bis € 100.000,- mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert werden.
Dieser kann ab 2007 von natürlichen Personen geltend gemacht werden, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Ausgabenrechnung ermitteln. Die Grenze liegt bei 10% des Gewinnes, maximal € 100.000,-. Voraussetzung ist die Anschaffung oder Herstellung von begünstigten abnutzbaren körperlichen Anlagegütern (nicht aber Investitionen in Gebäude, PKW, geringwertige oder gebrauchte Wirtschaftsgüter) mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren oder von bestimmten Wertpapieren, die dem Anlagevermögen ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens vier Jahre gewidmet werden. Scheiden körperliche Wirtschaftsgüter vorzeitig aus, ist der geltend gemachte Freibetrag im Jahr des Ausscheidens gewinnerhöhend anzusetzen, wenn kein Ersatzwirtschaftsgut angeschafft wird, wobei Wertpapiere ab 2008 hiefür ausscheiden. Sonstige Maßnahmen
Bei Anschaffung und Inbetriebnahme noch vor Jahresende kann die Halbjahres-AfA abgesetzt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis € 400,-) sind in voller Höhe absetzbar.
Als Betriebsausgaben können 25% vom Aufwand ("Frascati-Manual") bzw. 35% für erhöhten F&E Aufwand für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen und 25% für Auftragsforschung bis maximal € 100.000,- p.a. geltend gemacht werden - seit 2007 gilt dies jedoch nur für Aufwendungen in Betriebstätten innerhalb des EWR. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Forschungsprämie von 8%.
Kleinunternehmer (Jahresumsatz unter € 30.000,-, Einkünfte unter € 4.093,92) können eine Ausnahme von der GSVG-Pflichtversicherung für 2007 bis 31. Dezember 2007 beantragen. Sie ist möglich für Jungunternehmer (max. 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten 5 Jahren), generell für Männer über 65 bzw. Frauen über 60 und für Personen über 57 Jahre, wenn die erwähnten Einkommens- und Umsatzkriterien in den letzten fünf Jahren erfüllt waren.
Am 31. Dezember 2007 endet die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2000. Unterlagen, die für ein anhängiges Abgaben- oder sonstiges behördliches / gerichtliches Verfahren von Bedeutung sind, sind weiterhin aufzubewahren. Unterlagen für Grundstücke bei Vorsteuerrückverrechnung sind 12 Jahre lang aufzubewahren. Für Grundstücke, die nicht ausschließlich einem unternehmerischen Zweck dienen und für die beim nicht-unternehmerischen Teil ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde, verlängert sich die Aufbewahrungspflicht auf 22 Jahre. Unterlagen, die zur Beweisführung z.B. bei Produkthaftung, Eigentums-, Bestands- und Arbeitsvertragsrecht dienen, sollten jedenfalls aufbewahrt werden.
Unternehmer, die in den Jahren 2005 und 2006 die Umsatzgrenze von € 150.000,- überschritten und bis jetzt eine vereinfachte Losungsermittlung (Kassasturz) vorgenommen haben, sind ab 1. Jänner 2008 zur Führung von Einzelaufzeichnungen für Bareinnahmen und -ausgänge verpflichtet (Klienten-Info 10/2007). Rechtzeitige Vorbereitungen für die Umstellung auf das neue System sind bei Zutreffen dieser Kriterien daher erforderlich.
Eingangsrechnungen sind stets auf alle wesentlichen Rechnungsmerkmale hin zu prüfen. Die Übermittlung vorsteuerabzugsberechtigter Faxrechnungen wurde erneut bis 31. Dezember 2008 verlängert.
Übersteigen die Entnahmen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH die vereinbarten Bezüge und bestehen keine konkreten Vereinbarungen, die dem Fremdvergleich entsprechen, droht die KESt-Versteuerung als verdeckte Gewinnausschüttung. Vor Jahresende sollte daher der betreffende Aufwandsposten sowie das Verrechnungskonto diesbezüglich überprüft werden. Für Arbeitgeber
Zusätzlich zu den für die Mitarbeiter aufgewendeten Aus- und Fortbildungskosten kann ein Bildungsfreibetrag von 20% der externen Bildungskosten (Kurs- und Seminargebühren, Skripten, nicht jedoch Kosten für Verpflegung und Unterbringung) geltend gemacht werden. Alternativ zum Bildungsfreibetrag kann die Bildungsprämie in Höhe von 6% in Anspruch genommen werden.
€ 1.000,- Lehrlingsausbildungsprämie stehen für jeden noch 2007 eingestellten Lehrling zu. Details hierzu sowie Blum-Prämie und Integrative Berufsausbildung (Klienten- Info 10/2007).
Prämien hiefür sind im Ausmaß eines um 15% erhöhten Jahressechstels nur mit 6% zu versteuern. (Keine trivialen Vorschläge, sondern Sonderleistungen!) Neu ist, dass diese Begünstigung rückwirkend ab 2005 der Arbeitnehmer bei der Antragsveranlagung geltend machen kann (§ 124b Z 36 EStG). Für Arbeitnehmer
Für Beiträge, die im Jahr 2004 aufgrund einer Mehrfachversicherung über die Höchstbeitragsgrundlage (laufendes Entgelt monatlich € 3.450,-) hinaus geleistet wurden, ist ein Antrag auf Rückzahlung bis 31. Dezember 2007 möglich. Rückerstattete Beträge sind aber einkommensteuerpflichtig.
Erhöhte Werbungskosten, die das Pauschale von € 132,- p.a. übersteigen, können von Arbeitnehmern geltend gemacht werden. Darunter fallen u.a. berufsbedingte Fortbildungskosten, Familienheimfahrten, Kosten für doppelte Haushaltsführung. Entsprechende Nachweise (Rechnungen, Quittungen, Fahrtenbuch) sind erforderlich.
Neben der Pflichtveranlagung (z.B. nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte von mehr als € 730,- p.a.) gibt es auch die Antragsveranlagung innerhalb von 5 Jahren. Am 31. Dezember 2007 läuft die Frist für das Jahr 2002 ab. Anträge können über FinanzOnline https://finanzonline.bmf.gv.at/ gestellt werden. |
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Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis
14h, Dr. Klinger & Rieger, Steuerberater, FN
334t,
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