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Archiv 2007:

Nachkauf von Versicherungszeiten

Damit Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen und für die Pensionsberechnung berücksichtigt werden können, müssen diese nachgekauft werden. Sie gelten als Beitragszeiten der freiwilligen Versicherung. Lediglich bei Hinterbliebenenpensionen erfolgt eine Berücksichtigung für die Erfüllung der Voraussetzungen auch ohne Nachkauf. Die Höhe der Beiträge hängt vom Schultyp und von der jeweils geltenden Höchstbeitragsgrundlage ab. Für bestimmte Jahrgänge ist ein Risikofaktor vorgesehen. Für ab 1. Jänner 2005 gelegene Zeiten des Besuches einer Bildungseinrichtung kann eine Selbstversicherung in der Pensionsversicherung eingegangen werden.

Nachgekaufte Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten

Für eine mittlere Schule (Fachschule, Handelsschule…) können pro Schuljahr 12 Monate nachgekauft werden, insgesamt höchstens 24 Monate. Für eine höhere Schule (Gymnasium, HTL, HAK…) 36 Monate und für eine Hochschule oder Uni 6 Monate pro Semester, insgesamt höchstens 72 Monate.

Kosten des Nachkaufes

Ein Studien- bzw. Ausbildungsmonat kostet EUR 583,68 und jeder sonstige Schulmonat EUR 291,84. Für Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits das 40. Lebensjahr vollendet haben, verteuert sich der Nachkauf durch einen so genannten „Risikozuschlag“.

Antrag auf Nachkauf

nach Vollendung des pro Schulmonat pro Studienmonat

40. Lebensjahres EUR 326,86 EUR 653,72
45. Lebensjahres EUR 391,07 EUR 782,13
50. Lebensjahres EUR 484,45 EUR 968,91
55. Lebensjahres EUR 647,88 EUR 1.295,77
60. Lebensjahres EUR 682,91 EUR 1.365,81

Für Versicherte bestimmter Geburtsjahrgänge (Frauen bis Jahrgang 1946, Männer bis Jahrgang 1941) werden Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten auch ohne nachträglichen Einkauf zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen als Ersatzzeiten herangezogen.

Der Nachkauf der Schul- und Studienzeiten ist bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zu beantragen, eine Ratenzahlung ist möglich. Die Aufwendungen für den Nachkauf der Schul- und Studienzeiten sind – ohne Höhenbegrenzung – als Sonderausgabe absetzbar. Bei Einmalzahlung kann auf Antrag die Verteilung auf 10 aufeinander folgende Jahre gestellt werden. Ob sich der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten lohnt, sollte nur aufgrund einer Pensionsvorausberechnung bei der PVA entschieden werden. Die Pensionsversicherungsträger müssen von Amts wegen die Beiträge für nachgekaufte Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten zurückzahlen, wenn sich diese Zeiten weder auf die Anspruchsvoraussetzungen noch auf die Pensionshöhe auswirken.

Als Alternative ist bei einem sehr hohen Nachzahlungsbetrag eine Veranlagung in Wertpapieren zu überlegen, da in diesem Fall die Liquidität erhalten bleibt, was bei den entrichteten Beiträgen nicht der Fall ist und deren Rentabilität vom erhöhten Pensionsbezug für die Restlebenszeit abhängt.