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Ärztliche weiße Bekleidung keine BetriebsausgabeNur eine typische Berufsbekleidung, die im Wesentlichen für die berufliche Verwendung geeignet ist (z.B. Schutzkleidung, Uniform etc.), ist lt. VwGH 26.4.2007,2006/14/0036 steuerlich abzugsfähig. |
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Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis
14h, Dr. Klinger & Rieger, Steuerberater, FN
334t,
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