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Aufzeichnung Schwerarbeitszeiten ab 2007

In der ab 1. Jänner 2007 geltenden Schwerarbeitsverordnung (SchAVO) sind folgende Meldevorschriften vorgesehen:

  • Für Dienstnehmer obliegt die Meldepflicht dem Dienstgeber nach § 41 ASVG; Selbständige (GSVG, FSVG, BSVG) haben diese Meldung selbst zu erstatten.
  • Folgende Daten sind für Männer über dem 40. Lebensjahr und Frauen über dem 35. Lebensjahr gesondert zu melden:
    • Besonders belastende Tätigkeit i.S. § 1 SchAV
    • Name und Versicherungsnummer dieser Person
    • Dauer dieser Tätigkeit
  • Zeitpunkt der Meldung ist jeweils Ende Februar des Folgejahres. Für 2007 demnach spätestens der 29. Februar 2008.

Für die Aufzeichnung enthält die Dienstgeberinformation der GKK die Empfehlung, die entsprechenden Aufzeichnungen schon während des laufenden Jahres (erstmals also 2007) zu führen, um der Meldeverpflichtung zeitgerecht 2008 nachkommen zu können.

Was unter Schwerarbeit fällt ist in der Dienstgeber-Info www.sozialversicherung.at im Detail erläutert, wobei in der Liste 1 (Männer) 70, in der Liste 2 (Frauen) 48 Berufsarten angeführt sind.

Die Schwerarbeitspension steht frühestens ab dem 1. Jänner 2007 nach Vollendung des 60. Lebensjahr mit 540 Versicherungsmonaten (45 Jahre) und mindestens 120 Monaten Schwerarbeit in den letzten 240 Monaten vor dem Pensionsstichtag zu. Ferner darf am Pensionsstichtag keine pflichtversicherte Erwerbstätigkeit ausgeübt, sowie die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (2007: € 341,16) nicht überschritten werden. Bei Beamten genügen 42 Versicherungsjahre (504 Monate), mit der Begründung, dass ein öffentliches Dienstverhältnis erst mit 18 Jahren begonnen werden kann.

                              



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