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Vereinfachte Losungsermittlung ab 1. Jänner 2007Laut Barbewegungs-VO ist die Ermittlung der Tageslosung durch Saldierung von End- und Anfangsbestand weiterhin möglich, wenn die laufenden Umsätze in den beiden Vorjahren € 150.000,– nicht überschritten haben. Unabhängig von der Umsatzgrenze bei Verkäufen in nicht fest umschlossenen Räumen (z.B. Maroniverkäufer). |
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Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis
14h, Dr. Klinger & Rieger, Steuerberater, FN
334t,
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