ÖSV STEUER - PORTAL

STEUER-
NEWSLETTER 
2011

TÄGLICHE
STEUERNEWS

   

Dr. Klinger & Rieger ::: Steuerberater
Steuerberatung - Buchhaltung -
  Lohnverrechnung

 

KANZLEI
Homepage
Mitarbeiter > Kontakt
Standort
Impressum
unverbindlich anfragen...
SERVICE
Steuerberatung
Buchhaltung
Lohnverrechnung
Weitere Leistungen
Aktion "Papierlos buchen"
DIVERSES
Finanzamt Salzburg
Behörden Salzburg
Finanzamt Cartoons
Partnerkanzlei Villach
Partnerkanzleien Wien
Fotogalerie
Presseartikel
Stellenangebote
   


Zurück zur Übersicht...

Arbeitgeber Steuersparcheckliste 2006 / 2007

- Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer

Folgende Zuwendungen sind pro Dienstnehmer p.a. steuerfrei:

  • Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) € 365,-
  • Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenke, keine Autobahnvignette!) € 186,-
  • Freiwillige soziale Zuwendungen an den Betriebsratsfonds sowie freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden.
  • Kostenlose oder verbilligte Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern zur Verfügung stellt. (z.B. Kindergärten, Sportanlagen oder Betriebsbibliotheken nicht jedoch vergünstigtes Fitnesscenter oder Garagenabstellplatz).
  • Zukunftssicherung (z.B. Er- und Ablebensversicherungen, Krankenversicherungen, Anteile an Pensionsinvestmentfonds oder Pensionskassenbeiträge) bis € 300,- jährlich pro Arbeitnehmer.
  • Mitarbeiterbeteiligung € 1.460,-
  • Freie oder verbilligte Mahlzeiten und Getränke am Arbeitsplatz. Gutscheine für Mahlzeiten bis zu einem Wert von € 4,40 pro Arbeitstag, wenn Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in direkter Umgebung verwendet werden können.

- Bildungsfreibetrag / Bildungsprämie

20% von Aufwendungen bei innerbetrieblicher Aus- und Fortbildung in einer - einem Teilbetrieb ähnlichen - Einrichtung können geltend gemacht werden, zusätzlich zu den für die Mitarbeiter aufgewendeten Aus- und Fortbildungskosten steht ein Bildungsfreibetrag von 20% der externen Bildungskosten (Kurs- und Seminargebühren, Skripten, nicht jedoch Kosten für Verpflegung und Unterbringung) zur Verfügung. Alternativ zum Bildungsfreibetrag kann auch eine Bildungsprämie in Höhe von 6% in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme der Bildungsprämie kann besonders in einer Verlustsituation und bei Körperschaften attraktiv sein.

- Lehrlings-Förderungen

  • Blum-Prämie 
  • Ausbildungsprämie 
  • Entfernungsbeihilfe 

- AMS-Beihilfe für Arbeitslose und Betriebe

Für Arbeitsverhältnisse, die vom 1. Februar bis 31. Dezember 2006 aufgenommen werden, gibt es die Kombilohn-Beihilfe für maximal 1 Jahr. (Klienten-Info 3/2006 und www.ams.at).

- Reisekosten für freie Dienstnehmer

Pauschale Reisekostenvergütungen (d.s. Kilometer-, Tages- und Nächtigungsgelder) sind rückwirkend ab 1. Jänner 2005 von der Sozialversicherung befreit. Für die falsch abgerechneten Zeiträume kann eine Aufrollung erfolgen, wobei die entsprechenden Beitragsgrundlagennachweise (L 16) zu korrigieren und an die zuständige GKK zu übermitteln sind.

                              



Mit uns gegen-steuern...

Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis 14h, 
oder jederzeit nach Vereinbarung

Impressum

Dr. Klinger & Rieger, Steuerberater, FN 334t
5020 Salzburg. SCA Shopping Center Alpenstraße 107 (Lageplan)
Fon: (0662) 621317-0, Fax: (0662) 621317-9
office@klinger-rieger.at

Bitte markieren Sie unsere Seiten für Google+