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Aufzeichungspflicht der BAO ab 1. Jänner 2007Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 wurden neben Änderungen im EStG, NoVAG, FinStrG, ASVG u.a. die Formvorschriften für die Führung von Büchern und Aufzeichnungen lt. BAO verschärft. GrundsatzAufzeichnungen sind so zu führen, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln können. Konkrete Maßnahmen
SanktionenEine Verletzung dieser Vorschriften kann zu einer Schätzung führen, während die Einhaltung derselben die Vermutung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung für sich hat, falls nicht begründeter Anlass besteht, die sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen. |
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Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis
14h, Dr. Klinger & Rieger, Steuerberater, FN
334t,
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