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Ferialjob Zuverdienstgrenzen
Wie viel verdient werden darf, ohne folgende Beihilfen zu verlieren:
Familienbeihilfe
- Kinder unter 18 Jahren: Sie können in unbeschränkter Höhe
dazuverdienen.
- Kinder über 18 Jahren: Übersteigt ihr Einkommen pro Jahr € 8.725,-
(inkl. 13. und 14. Bezug € 10.835,-) geht die Beihilfe verloren, gleichgültig
ob es in einem oder mehreren Monaten erzielt worden ist.
Studierende Eltern
- Studienbeihilfe: Die jährliche Einkommensgrenze beträgt € 5.814,-, bei
ausschließlich nicht selbständiger Tätigkeit € 7.195,- und erhöht sich pro
unterhaltsberechtigtem Kind um € 2.762,- bis € 4.216,- je nach Alter des
Kindes.
- Kinderbetreuungsgeld: Wird die Zuverdienstgrenze von € 14.000,- p.a. von
einem Elternteil überstiegen, entfällt es, wenn die Toleranzgrenze von 10%
überschritten wird.
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