| ||||||||||||||
Keine Getränkesteuerrückzahlung an RestaurantbetriebeDer VwGH 2005/16/0117-6 hat sich der Rechtsansicht des EuGH (Klienten-Info Juni 2005) angeschlossen und damit Rechtssicherheit für die Jahre 1995 - 2000 geschaffen. Weiters offen sind allerdings die Verfahren bei Handelsbetrieben, die lt. EuGH von der Getränkesteuer befreit sind. |
|
|
Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis
14h, Dr. Klinger & Rieger, Steuerberater, FN
334t,
|