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Keine KESt-Freiheit für die Wertsteigerung von Zertifikaten ab 31. Juli 2005

Die in der Klienten-Info Juli 2005 aufgezeigte Unklarheit betreffend die Besteuerung von Zertifikaten hat das BMF in den Aussendungen vom 17. Juni bzw. 1. August 2005 nunmehr wie folgt beseitigt:

Für den Ertrag (Wertsteigerung) jedes ab dem 1. August 2005 emittierten Zertifikates fällt bis zur Tilgung 25% KESt an.

Für die Wertsteigerung des vor dem 1. März 2004 emittierten und vor dem 1. August 2005 geschlossenen Zertifikates gilt die KESt-Freiheit bei Einhaltung der 1-jährigen Spekulationsfrist.

Wird die Emission über den 1. August 2005 hinaus fortgesetzt, ist die erzielte Wertsteigerung linear auf den gesamten Behaltzeitraum zeitanteilig zu verteilen und jener Anteil, der auf die Zeit nach dem 1. August 2005 entfällt, der KESt zu unterziehen.

                              



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