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Steuerbegünstigte Betriebsaufgabe und rückwirkendes EreignisIm Artikel „Steuerklausel…“ (Klienten-Info 10/2005) kam es bei den diesbezüglichen Ausführungen zu einer Vermischung der Tatbestände Verlust des halben Steuersatzes (§§ 24 u. 37 EStG) und Verlust der Steuerfreistellung der stillen Reserven (§ 24 Abs. 6 EStG). Eine nachträgliche Änderung der jeweiligen Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung stellt aber in beiden Fällen ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 295aBAO dar. |
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Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis
14h, Dr. Klinger & Rieger, Steuerberater, FN
334t,
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