ÖSV STEUER - PORTAL

STEUER-
NEWSLETTER 
2011

TÄGLICHE
STEUERNEWS

   

Dr. Klinger & Rieger ::: Steuerberater
Steuerberatung - Buchhaltung -
  Lohnverrechnung

 

KANZLEI
Homepage
Mitarbeiter > Kontakt
Standort
Impressum
unverbindlich anfragen...
SERVICE
Steuerberatung
Buchhaltung
Lohnverrechnung
Weitere Leistungen
Aktion "Papierlos buchen"
DIVERSES
Finanzamt Salzburg
Behörden Salzburg
Finanzamt Cartoons
Partnerkanzlei Villach
Partnerkanzleien Wien
Fotogalerie
Presseartikel
Stellenangebote
   


Zurück zur Übersicht...

Steuerliche Erleichterungen für Hochwassergeschädigte 2005

Ähnlich wie im Jahre 2002 (Klienten-Info Sept. 2002) bestehen auch für2005 entsprechende steuerliche Begünstigungen wie folgt:

Verspätungs- sowie Säumniszuschläge fallen nicht an, wenn spätestens 2 Monate nach Eintritt der Katastrophe die versäumten Maßnahen nachgeholt werden, bzw. ein Zahlungserleichterungsansuchen gestellt wird.

Ersatzbeschaffungen im betrieblichen Bereich in der Zeit vom 1. Juli 2005 bis 31. Dezember 2006 können entweder vorzeitig abgeschrieben (12% Gebäude, 20% sonstige WG) oder eine Prämie (natürliche Personen für Gebäude 5%, sonstige WG 10 %, bzw. Körperschaften 3% und 5%) geltend gemacht werden. Im privaten Bereich als außergewöhnliche Belastung.

Für die Absetzung von Spenden gilt Gleiches wie 2002: Betriebsausgabe als Werbeaufwand.

Schenkungsteuer- und Gebührenfreiheit wie 2002.

                              



Mit uns gegen-steuern...

Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis 14h, 
oder jederzeit nach Vereinbarung

Impressum

Dr. Klinger & Rieger, Steuerberater, FN 334t
5020 Salzburg. SCA Shopping Center Alpenstraße 107 (Lageplan)
Fon: (0662) 621317-0, Fax: (0662) 621317-9
office@klinger-rieger.at

Bitte markieren Sie unsere Seiten für Google+