ÖSV STEUER - PORTAL

STEUER-
NEWSLETTER 
2011

TÄGLICHE
STEUERNEWS

   

Dr. Klinger & Rieger ::: Steuerberater
Steuerberatung - Buchhaltung -
  Lohnverrechnung

 

KANZLEI
Homepage
Mitarbeiter > Kontakt
Standort
Impressum
unverbindlich anfragen...
SERVICE
Steuerberatung
Buchhaltung
Lohnverrechnung
Weitere Leistungen
Aktion "Papierlos buchen"
DIVERSES
Finanzamt Salzburg
Behörden Salzburg
Finanzamt Cartoons
Partnerkanzlei Villach
Partnerkanzleien Wien
Fotogalerie
Presseartikel
Stellenangebote
   


Zurück zur Übersicht...

Wohnungseigentumsgemeinschaft und Vermietung

Werden Einkünfte aus Vermietung z.B. für die Anbringung eines Handy-Mastes oder einer ehemaligen Hausbesorgerwohnung erzielt, so wird nicht die Gemeinschaft, sondern der einzelne Wohnungseigentümer einkommensteuerpflichtig, während für die Umsatzsteuer die Gemeinschaft Steuersubjekt ist. Die Einkünfte sind aber nicht einheitlich und gesondert festzustellen, wenn hinsichtlich aller Grundstücksanteile Wohnungseigentum besteht (Rz 6410a EStR). Der Hausverwalter hat vielmehr bei der Jahresabrechnung die auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Einkünfte gesondert auszuweisen und auf die Steuerpflicht aufmerksam zu machen. Werden diese Einkünfte mit dem Wohngeld saldiert, stellen sie eine Einkommensverwendung dar und ändern nichts an der Steuerpflicht. Hat der Wohnungseigentümer ausschließlich Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit oder Pensionseinkünfte, unterbleibt die Einkommensteuererklärungspflicht, wenn die anteiligen Mieteinkünfte unter EUR 730,- p.a. bleiben.

                              



Mit uns gegen-steuern...

Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis 14h, 
oder jederzeit nach Vereinbarung

Impressum

Dr. Klinger & Rieger, Steuerberater, FN 334t
5020 Salzburg. SCA Shopping Center Alpenstraße 107 (Lageplan)
Fon: (0662) 621317-0, Fax: (0662) 621317-9
office@klinger-rieger.at

Bitte markieren Sie unsere Seiten für Google+