| ||||||||||||||
Firmen-KFZ bei wesentlich beteiligten Gesellschafter - GeschäftsführerDie zu § 15 Abs. 2 EStG ergangene Sachbezugsverordnung regelt die Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ durch den Arbeitnehmer. Der wesentlich beteiligte Gesellschafter- Geschäftsführer bezieht aber Einkünfte aus selbständiger Arbeit, obwohl diese hinsichtlich Dienstgeberbeitrags den Dienstnehmern zugeordnet werden. Laut VwGH 31.3.2005, 2002/15/0029 ändert das aber nichts daran, dass sie in einkommensteuerlicher Sicht nicht als Dienstnehmer anzusehen sind. Anstelle der Ermittlung des Sachbezugswertes für die Privatnutzung des Firmen-KFZ nach der Sachbezugs-VO (1,5% des Anschaffungswertes bis max. EUR 600,- p.m.) ist der Sachbezug, der als Betriebseinnahme zu versteuern ist, gem. § 184 BAO zu schätzen. Für die Kommunalsteuer dagegen ist die Sachbezugs-VO anwendbar (Rz 74 Info BMF vom 9. Mai 2005).
|
|
|
Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis
14h, Dr. Klinger & Rieger, Steuerberater, FN
334t,
|