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Steuererklärung 2004 für KohleabgabeDer Kohleabgabe unterliegen seit 1. Jänner 2004 die Lieferung und der Verbrauch von Kohle der Positionen 2701, 2702 und 2704 im Bundesgebiet mit Ausnahme in den Ortsgemeinden Jungholz / Tirol und Mittelberg / Vorarlberg. Bemessungsgrundlage ist die gelieferte / verbrauchte Menge in kg. Die Abgabe beträgt 5 Cent / kg. Abgabeschuldner ist der Lieferer bzw. Verbraucher der Kohle. Bei der Lieferung durch den ausländischen Lieferer an einen inländischen Empfänger haftet dieser für die Entrichtung der Abgabe. Der Abgabeschuldner ist verpflichtet Aufzeichnungen über die gelieferte oder verbrauchte Menge zu führen. Ausgenommen von der Abgabe sind: - Die Lieferung an Kohlehändler zur Weiterlieferung. Vergütung der Kohleabgabe als Befreiungsmethode - Wird Kohle zur Erzeugung von elektrischer Energie oder Formulare - Erklärung über die Kohleabgabe KOH 1 Jahreserklärung. Sie ist bei dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzubringen.
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Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis
14h, Dr. Klinger & Rieger, Steuerberater, FN
334t,
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