ÖSV STEUER - PORTAL

STEUER-
NEWSLETTER 
2011

TÄGLICHE
STEUERNEWS

   

Dr. Klinger & Rieger ::: Steuerberater
Steuerberatung - Buchhaltung -
  Lohnverrechnung

 

KANZLEI
Homepage
Mitarbeiter > Kontakt
Standort
Impressum
unverbindlich anfragen...
SERVICE
Steuerberatung
Buchhaltung
Lohnverrechnung
Weitere Leistungen
Aktion "Papierlos buchen"
DIVERSES
Finanzamt Salzburg
Behörden Salzburg
Finanzamt Cartoons
Partnerkanzlei Villach
Partnerkanzleien Wien
Fotogalerie
Presseartikel
Stellenangebote
   


Zurück zur Übersicht...

Steuererklärung 2004 für Kohleabgabe

Der Kohleabgabe unterliegen seit 1. Jänner 2004 die Lieferung und der Verbrauch von Kohle der Positionen 2701, 2702 und 2704 im Bundesgebiet mit Ausnahme in den Ortsgemeinden Jungholz / Tirol und Mittelberg / Vorarlberg.

Bemessungsgrundlage ist die gelieferte / verbrauchte Menge in kg. Die Abgabe beträgt 5 Cent / kg.

Abgabeschuldner ist der Lieferer bzw. Verbraucher der Kohle. Bei der Lieferung durch den ausländischen Lieferer an einen inländischen Empfänger haftet dieser für die Entrichtung der Abgabe. Der Abgabeschuldner ist verpflichtet Aufzeichnungen über die gelieferte oder verbrauchte Menge zu führen.

Ausgenommen von der Abgabe sind:

- Die Lieferung an Kohlehändler zur Weiterlieferung.
- Kohle, soweit sie zur Erzeugung von Koks oder elektrischer Energie verwendet wird.
- Kohle, die nicht zum Verheizen oder zur Herstellung einer Ware zum Verheizen oder als Treibstoff oder zur Herstellung von Treibstoffen verwendet wird.

Vergütung der Kohleabgabe als Befreiungsmethode

- Wird Kohle zur Erzeugung von elektrischer Energie oder
- Für andere Zwecke als zur Verwendung als Treibstoff, zur Herstellung von Treibstoffen, zum Verheizen oder zur Herstellung einer Ware zum Verheizen verbraucht, ist die Steuerbefreiung zu beantragen.

Formulare

- Erklärung über die Kohleabgabe KOH 1
- Antrag auf Vergütung von Kohleabgabe KOH 3

Jahreserklärung. Sie ist bei dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzubringen.

 

                              



Mit uns gegen-steuern...

Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis 14h, 
oder jederzeit nach Vereinbarung

Impressum

Dr. Klinger & Rieger, Steuerberater, FN 334t
5020 Salzburg. SCA Shopping Center Alpenstraße 107 (Lageplan)
Fon: (0662) 621317-0, Fax: (0662) 621317-9
office@klinger-rieger.at

Bitte markieren Sie unsere Seiten für Google+