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Kapitalherabsetzung: Kest- PflichtGrundsätzlich führt eine ordentliche Kapitalherabsetzung zu einer
steuerfreien Vermögensumschichtung, es sei denn, es erfolgte innerhalb der
letzten 10 Jahre eine steuerfreie Kapitalberichtigung aus Gesellschaftsmitteln
gem. § 3 Abs. 1 Z 29 EStG. In diesem Fall normiert § 32 Z 3 EStG eine
kestpflichtige Ausschüttung. Eine diesbezügliche Verschärfung ist der Rz 6911
EStR zu entnehmen, wonach bei wiederholten Kapitalberichtigungen die
10-Jahresfrist mit jedem Jahr neu zu laufen beginnt und die Rückzahlung nicht
auf die älteste - vor 10 Jahren beschlossene - Kapitalberichtigung bezogen
werden kann. (BMF 9. Juli 2004). |
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Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis
14h, Dr. Klinger & Rieger, Steuerberater, FN
334t,
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