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Vorsteuerabzug bei Gebäuden ab Feber 2005 und AufbewahrungspflichtDie Ermächtigung der EU für Österreich zur Einschränkung des
Vorsteuerabzuges bei Gebäuden, die nicht mindestens 10% unternehmerischen
Zwecken dienen, ist im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden, sodass diese
Regelung ab Feber 2005 in Kraft treten konnte. Sie ist mit 31. Dezember 2009
befristet. |
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Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis
14h, Dr. Klinger & Rieger, Steuerberater, FN
334t,
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