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Termine für die Abgabe von Steuererklärungen für 2004
In begründeten Fällen ist auf Antrag eine Fristverlängerung möglich. Für die berufsmäßigen Parteienvertreter gibt es eine gesonderte Fristenregelung. Abgabeform Wenn ein Internetanschluss vorliegt, besteht ab 2005 die unbedingte Verpflichtung
zur Einreichung der Formulare E1 hiezu gehören auch E1a, E1b
und E1c, U1 und K1 über FINANZOnline. Nur dann,
wenn die technischen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung nicht
vorliegen oder keine Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
besteht (Vorjahresumsatz unter € 100.000,- und keine Aufforderung durch das
Finanzamt zur Abgabe der UVA, vgl. Rz. 2751f UStR) können diese Erklärungen
weiterhin in Papierform abgegeben werden. Gleiches gilt für die berufsmäßigen
Parteienvertreter. Das BMF hat kundgetan, dass die Toleranzregelung, welche noch
2004 für die Abgabe der Erklärungen 2003 gegolten hat, ab 2005 nicht mehr
anwendbar ist. Die pflichtwidrige Nichteinreichung über FINANZOnline könnte
als verspätete Abgabe qualifiziert werden und damit einen Verspätungszuschlag
auslösen. Werden zusätzlich zur Übermittlung im elektronischen Wege
schriftliche Beilagen auf dem Postweg übermittelt und langen diese beim
Finanzamt später ein, als die elektronische Erklärung, ist dies für den
Zeitpunkt der Einreichung ohne Belang. |
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Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis
14h, Dr. Klinger & Rieger, Steuerberater, FN
334t,
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