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Erhöhung der Stundungs- und AussetzungszinsenAb 1. Februar 2005 werden diese Zinssätze erhöht und zwar um 0,5% die Stundungszinsen und um 1% die Aussetzungszinsen, sodass nunmehr folgende Zinssätze gelten:
Solange der Basiszinssatz von 1,47% gilt, bleibt es voraussichtlich bei den oben angeführten Zinssätzen. |
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Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis
14h, Dr. Klinger & Rieger, Steuerberater, FN
334t,
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