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Bausparen und Zukunftsvorsorge 2005
Infolge fortschreitender Erosion im Bereich der staatlichen
Säule der Altersvorsorge durch Pensionskürzungen, kommt der privaten Vorsorge
erhöhte Bedeutung zu. Hier sei auf folgende staatliche Förderungen
hingewiesen:
Bausparen als Basisprodukt für den persönlichen Vermögensaufbau,
ohne Bauverpflichtung. Neben der attraktiven Verzinsung und der steuerfreien
staatlichen Prämie in der Höhe von 3,5% im Jahre 2005, besteht Sicherheit und
Verfügbarkeit. Die Rendite liegt bei etwa 3,5% bis 4,3%. Da es sich um Sparbücher
handelt, besteht auch eine Einlagensicherung, welche wie folgt geregelt ist: Die
Einlagen sind im Bankensektor vorläufig weiterhin bis € 20.000,- abgesichert.
Bei Sparkassen, Raiffeisenkassen und Volksbanken dagegen in voller Höhe.
Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge für die
Schaffung einer Zusatzpension. Bis zur Erreichung des jeweiligen
gesetzlichen Pensionsalters wird ab 2005 die jährliche Einzahlung von €
2.000,- mit einer staatlichen Prämie in der Höhe von 9% (€ 180,-) gefördert.
Massgebliche Kriterien sind:
- Laufzeit: Mindestbindung auf 10 Jahre. Ab dem 50.
Lebensjahr wahlweise auch unwiderruflich bis zum Erreichen des gesetzlichen
Pensionsalters.
- Kapitalgarantie: Diese bezieht sich auf das eingezahlte
Kapital und die Prämie.
- Verfügung über die Ansprüche nach Ablauf der
Bindungsfrist:
- Auszahlung: Die Hälfte der Prämie muss zurückbezahlt
werden und die Kapitalerträge sind mit 25% zu versteuern.
- Übertragung an eine andere
Zukunftsvorsorgeeinrichtung (Pensionskasse etc.)
Die Zusatzpension kann frühestens ab dem 40. Lebensjahr ausgezahlt
werden.
- Erbschaft: Die Übertragung der Ansprüche ist
erbschaftssteuerfrei; in der Ansparphase muss der Erbe aber in den
Vertrag eintreten, um die Nach-Versteuerung zu vermeiden. In der
Verrentungsphase an Ehepartner oder Lebensgefährten sowie Kinder bis
zum 27. Lebensjahr, bei entsprechender Vereinbarung vor der Verrentung.
- Steuerfreiheit: Bei widmungsgemässer Verwendung besteht
Steuerfreiheit von der KESt, Einkommen- und Versicherungssteuer. Die
Zusatzrente ist nämlich gem. § 29 Z 1 TS 3 EStG als wiederkehrender Bezug
steuerfrei gestellt.
Kritische Hinweise für die Praxis
- Prämienrendite: Die aktuelle Prämie von 9%
entspricht innerhalb von 10 Jahren etwa einer Rendite von 1,6%.
- Kapitalgarantie: Sie verursacht Kosten in der Höhe
von ca. 1% und bezieht sich nicht auf die erwirtschafteten Erträge (Zinsen,
Kursgewinne etc.). Ohne Wertsicherung kann daher infolge Kaufkraftverlust
auch ein Gesamtverlust herausschauen.
- Bindungsdauer: In der Praxis besteht sie auf
Lebensdauer. Während der Ansparphase gibt es überhaupt keinen Zugriff auf
das Kapital, nach Ablauf derselben nur mit erheblichen Abschlägen. In der
Verrentungsphase immerhin eine steuerfreie Zusatzrente.
- Kontostandsmitteilungen: Diese sind gesetzlich jährlich
zu übermitteln. Bei Unterlassung sollten sie daher angefordert werden.
- Alternativen: Je nach Risikobereitschaft ist die
Veranlagung in spekulative Papiere, festverzinsliche Anleihen oder
Lebensversicherung zu überlegen. Die Vorteile bestehen in der Verfügbarkeit
über das Kapital und bei festverzinslichen Papieren in der Kalkulierbarkeit
der Rendite, allerdings bei fehlender Steuerfreiheit.
- Rangordnung für individuelle Entscheidungen:
- Klassische Rentenversicherung mit Zinsgarantie
- Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge
- Fondsgebundene Lebensversicherung, die höhere Erträge,
aber auch ein höheres Risiko bringt.
- Leitsatz
Je älter umso besser ist die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge, je jünger
desto besser dagegen eine Lebensversicherung mit Zinsgarantie. Für junge
Einsteiger ist daher der Abschluss einer Rentenversicherung mit
langfristiger Garantieverzinsung zu empfehlen und erst in zweiter Linie die
staatlich geförderte Zukunftsvorsorge.
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