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Kurz-Info: REVERSE CHARGE

Die Behandlung sonstiger Leistungen ausländischer Unternehmer im Inland an Unternehmer wird neu geregelt. Ab 1. Jänner 2004 wird gem. § 19 Abs. 1 UStG die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet. Die Haftung des inländischen Leistungsempfängers entfällt, da der Aussteller der Rechnung (= der leistende Unternehmer) für diese Steuer haftet.

 

Kurz-Info: Änderung des Zinssatzes für steuerfreie Zinsenersparnis ab 1. Jänner 2004

Der Zinssatz bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen bis zur Höhe von € 7.300,- wird mit Wirkung ab 1. Jänner 2004 von bisher 4,5 % auf 3,5 % gesenkt.

 

 

 

                              



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