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Kurz-Info: Pauschalierte Dienstgeberabgabe und Unfallversicherungsbeitrag für
geringfügig Beschäftigte ab 1. Jänner 2004
Lohnsumme unter dem 1,5fachen der Geringfügigkeitsgrenze
Liegt die Lohnsumme aller geringfügig Beschäftigten unter € 474,29, ist für
jeden geringfügig Beschäftigten bis zum 60. Lebensjahr der UV-Beitrag in der Höhe
von 1,4 % zu entrichten.
Lohnsumme über dem 1,5fachen der Geringfügigkeitsgrenze
Liegt die Lohnsumme aller geringfügig Beschäftigten über € 474,29, ist zusätzlich
zum UV-Beitrag von 1,4 % die pauschalierte Dienstgeberabgabe von 16,4 % zu
entrichten. Die Belastung beträgt demnach insgesamt 17,8 %. Die Befreiung vom
UV-Beitrag für Personen über 60 Jahre gilt auch in diesem Fall.
Fälligkeit - Respirofrist
Dienstgeberabgabe und der UV-Beitrag sind jeweils für ein Kalenderjahr im
Nachhinein bis zum 15. Jänner des Folgejahres zu entrichten. Selbstrechner
(Lohnsummenverfahren) können die Beiträge auch monatlich abrechnen. Für
Zahlungseingänge nach dem Fälligkeitstag und Verstreichen der Respirofrist von
3 Tagen, werden ab dem nächsten Arbeitstag Verzugszinsen verrechnet.
Kurz-Info: Kinderbetreuungsgeld für Mehrlingsgeburten
Ab 1. Jänner 2004 wurde das Kinderbetreuungsgeld um 50% für das zweite und
jedes weitere Kind bei Mehrlingsgeburten erhöht. Gleichzeitig wurde die
Zuverdienstgrenze für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld auf € 5.200,-
angehoben.
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