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Kurz-Info: Herabsetzung der Steuersätze bei der KraftfahrzeugsteuerWie bereits in der Jänner-Ausgabe berichtet, wurde mit 1. Jänner 2004 für
LKW und Reisebusse über 3,5 Tonnen eine kilometerabhängige Maut eingeführt.
Die Maut tritt an die Stelle der Straßenbenützungsabgabe und beträgt je nach
Achszahl 13 Cent (Zwei-Achser) bis 27,3 Cent (Vier-Achser) pro Autobahn- oder
Schnellstraßen-Kilometer. Gleichzeitig gelten ab dem 1. Jänner 2004 bei der
Kraftfahrzeugsteuer niedrigere Steuersätze.
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Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis
14h, Dr. Klinger & Rieger, Steuerberater, FN
334t,
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