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Konjunkturbelebende Maßnahmen im Steuerrecht für 2004Förderung von Forschung und Entwicklung - Der Forschungsfreibetrag II für volkswirtschaftlich wertvolle
Erfindungen (bisher § 4 Abs. 4 Z 4 a EStG) wird in § 4 Abs. 4 Z 4 integriert
und von bisher 15 % auf 25 % ab 2004 der Forschungsaufwendungen
angehoben. Damit kommt es zur Gleichstellung mit dem bereits seit dem
Jahre 2000 bestehenden Forschungsfreibetrag I. Hinsichtlich des erhöhten
Forschungsfreibetrages III von 35 % von den das arithmetische
Mittel der letzten 3 Jahre übersteigenden Forschungsaufwendungen ändert sich
nichts. Übersicht:
Forschungsprämie:
Verlängerung der Investitionszuwachsprämie Verlängerung der katastrophenbedingten vorzeitigen Abschreibung sowie der Sonderprämie - Die gemäß § 10 c EStG für die Zeit von 1. Juni 2002 bis 31. Dezember
2003 eingeführte vorzeitige Abschreibung für Ersatzbeschaffung zur Beseitigung
von Katastrophenschäden (z.B. Hochwasser) wird bis Ende 2004 verlängert - Gleiches gilt für die gemäß § 108 d EStG alternativ bestehende Sonderprämie
in der Höhe von |
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Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis
14h, Dr. Klinger & Rieger, Steuerberater, FN
334t,
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