ÖSV STEUER - PORTAL

STEUER-
NEWSLETTER 
2011

TÄGLICHE
STEUERNEWS

   

Dr. Klinger & Rieger ::: Steuerberater
Steuerberatung - Buchhaltung -
  Lohnverrechnung

 

KANZLEI
Homepage
Mitarbeiter > Kontakt
Standort
Impressum
unverbindlich anfragen...
SERVICE
Steuerberatung
Buchhaltung
Lohnverrechnung
Weitere Leistungen
Aktion "Papierlos buchen"
DIVERSES
Finanzamt Salzburg
Behörden Salzburg
Finanzamt Cartoons
Partnerkanzlei Villach
Partnerkanzleien Wien
Fotogalerie
Presseartikel
Stellenangebote
   


Zurück zur Übersicht...

Änderungen bei der Sozialversicherung 2004

Beitragsrecht

Erhöhung der Krankenversicherung für Pensionisten
Der Beitragssatz erhöht sich von 3,75 % auf 4,25 %. Eine weitere Erhöhung tritt ab 1. Jänner 2005 auf 4,75 % ein. Infolge äußerst geringfügiger Pensionserhöhung wird es in vielen Fällen infolge Steuerbelastung und Erhöhung der Sozialversicherung möglicherweise zu geringeren Nettopensionen kommen.

Einheitlicher Krankenversicherungsbeitragssatz
Für Arbeiter und Angestellte wird der einheitliche Beitragssatz mit 7,3 % festgesetzt. Damit kommt es bei Arbeitern zu einer Senkung um 0,3 % Punkte und bei Angestellten zu einer Erhöhung um 0,4 % Punkte.
Bei freien Dienstverträgen erfolgt die Anhebung auf 6,9%.

Krankenversicherungszusatzbeitrag für Freizeitunfälle

Der ausschließlich vom Dienstnehmer zu tragende Krankenversicherungsbeitrag beträgt 0,1% der Beitragsgrundlage.

Übersicht Krankenversicherungs-Beiträge

 

  DN-Anteil DG-Anteil Summe
Angestellte
3,7%
3,7%
7,4%
Arbeiter
3,9%
3,5%
7,4%
Freie Dienstnehmer
3,55%
3,45%
7,0%

Beitragsentlastungen für ältere Arbeitnehmer

  • UV-Beitrag entfällt ab Vollendung des 60. Lebensjahres.
  • AlV-Beitrag wird ab Vollendung des 56. Lebensjahres bei Frauen und des 58. Lebensjahres bei Männern aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik getragen und entfällt ab Vollendung des 60. Lebensjahres zur Gänze.
  • IESG-Zuschlag entfällt ab Erreichen des Mindestalters für die Alterspension. (derzeit 56,5 Jahre bei Frauen [stufenweise Anhebung ab 1. Juli 2004] und 60 Jahre bei Männern)
  • DB/DZ-Beitrag nach FLAG entfällt nach Vollendung des 60. Lebensjahres

Kurze Übersicht über die Änderungen im Pensionsrecht

Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes
Ab 2004 kommt es stufenweise zu einer Erhöhung des Zeitraumes von bisher 15 auf 40 Jahre, welche ab 2028 erreicht werden. Sonderregelungen gibt es für Kindererziehungszeiten.

Abschaffung der vorzeitigen Alterspension
Diese läuft bis 2014 aus, wobei das Antrittsalter quartalsweise ab dem 3. Quartal 2004 um je 2 Monate und ab dem 1. Quartal 2005 jeweils um 1 Monat angehoben wird.

Hacklerregelung Neu im ASVG, GSVG und BSVG

  • Hacklerregelung I
    Ab 1. Jänner 2004 können in Pension gehen:
    Frauen geboren vor 1. Jänner 1952, 480 Beitragsmonate nach Vollendung des 55. Lebensjahres. Männer geboren vor 1. Jänner 1947, 540 Beitragsmonate nach Vollendung des 60. Lebensjahres.
  • Hacklerregelung II
    Tritt ab 1. Jänner 2007 in Kraft und gilt für Personen mit besonders langer Versicherungsdauer.
  • Hacklerregelung III
    Tritt ab 1. Jänner 2007 für Schwerarbeiter in Kraft.

Nachbemessung der Pension für erwerbstätige Pensionisten

Beiträge, die ab 1. Jänner 2004 entrichtet werden, führen zu einer Höherversicherung, die zu einer Pensionserhöhung führt.

Bonus/Malus-Regelung
Personen, die in vorzeitige Alterspension gehen, müssen einen Abschlag von 4,2% der Bruttopension in Kauf nehmen und zwar maximal bis 15 %.
Arbeitet eine Person über das Regelpensionsalter hinaus und nimmt die Pension nicht in Anspruch, gibt es einen Bonus. Die höchste Pension darf aber 91,76 % der Pensionsbemessungsgrundlage nicht übersteigen.

Pensionsanpassung
Die erste Pensionsanpassung für eine Pension, die ab
1. April 2004 zuerkannt wird, erfolgt später und zwar erst am 1. Jänner des dem Stichtag zweitfolgenden Kalenderjahres.

Neue Sozialversicherungswerte ab 2004

Geringfügigkeitsgrenze
Monatlich € 316,19 (2003 € 309,38)
täglich € 24,28 (2003 € 23,76)

Höchstbeitragsgrundlagen
ASVG € 3.450,- (2003 € 3.360,-)
GSVG € 4.025,- (2003 € 3.920,-)

Verlängerung des „Wartetastenzeitraumes“ für Selbstständige und Land- und Forstwirte

Dieser Zeitraum war bis 31. Dezember 2003 befristet und wird um 1 Jahr bis 31. Dezember 2004 verlängert. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz sieht nämlich vor, dass die für die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug des Arbeitslosengeldes maßgebliche Rahmenfrist um jene Zeiträume verlängert wird, in denen eine krankenversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit nach GSVG oder BSVG vorliegt. Durch diese Bestimmung ist gewährleistet, dass eine erworbene - jedoch auf Grund der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nicht in Anspruch genommene - Anwartschaft auf Arbeitslosengeld nicht verloren geht.

 

 

                              



Mit uns gegen-steuern...

Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis 14h, 
oder jederzeit nach Vereinbarung

Impressum

Dr. Klinger & Rieger, Steuerberater, FN 334t
5020 Salzburg. SCA Shopping Center Alpenstraße 107 (Lageplan)
Fon: (0662) 621317-0, Fax: (0662) 621317-9
office@klinger-rieger.at

Bitte markieren Sie unsere Seiten für Google+