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Einnahmen/Ausgaben-Rechner: Abflusszeitpunkt bei Kontoüberweisungen
Die Überweisung erfolgte von einem Girokonto mit einem
Schuldenstand, im nächsten Jahr mit Valuta 31. Dezember. Der VwGH hatte zu
entscheiden, welchem Jahr der Abfluss gemäß § 19 Abs. 2 EStG zuzurechnen ist.
Der VwGH E.22.1.2004, 98/14/0025 entschied für den Zeitpunkt der tatsächlichen
Abbuchung durch die Bank im Folgejahr. Steuerlich ist dieser Umstand
insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Abbuchungsauftrag Ende Dezember, die
tatsächliche Abbuchung aber erst Anfang Jänner erfolgt. Die Valutastellung ist
demnach unbeachtlich. Eine gesetzliche Ausnahme besteht aber für regelmäßig
wiederkehrende Einnahmen bzw. Ausgaben, die kurze Zeit vor Beginn oder nach
Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen
oder bezahlt worden sind. Als kurze Zeit gelten bis zu 15 Tage.
Beispiel: Die Büromiete für Dezember 2003 wird vom
Einnahmen/Ausgabenrechner am 10. Jänner 2004 bezahlt. Sie ist als
Betriebsausgabe im Jahr 2003 geltend zu machen. | |
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