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Kurz-Info: Änderungen durch das Zivilrechtsänderungsgesetz ab 1. Juli 2004
Neue Schlichtungsstellen für Streitigkeiten in
Nachbarschaftsangelegenheiten
Von der Notariats- und Rechtsanwaltskammer werden Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen
Streitbeilegung in Nachbarschaftsstreitigkeiten eingerichtet. Bevor Klagen wegen
Entzuges von Licht und Luft aufgrund von Bäumen und Pflanzen eingebracht
werden, ist die Schlichtungsstelle damit zu befassen, welche binnen 3 Monaten
ein Schlichtungsverfahren einzuleiten hat. Grundsätzlich treffen die Kosten den
Beteiligten, der die Einigung angestrebt hat, falls keine andere Vereinbarung
besteht.
Verbesserung des Konsumentenschutzes
Grundsätzlich besteht bei den sogenannten Haustürgeschäften beim Rücktritt
keine Anfechtungsfrist mehr. Ausgenommen davon sind Versicherungsverträge, für
welche die Frist noch 30 Tage beträgt. |