| ||||||||||||||
Vermeidung der Umsatzsteuer als KostenfaktorInfolge Abschaffung der Verordnung Nr. 800/1974 (umsatzsteuerfreie Lieferung und sonstige Leistung ausländischer Unternehmer in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen) mit Ausnahme für Werklieferungen, Bauleistungen und Lieferungen im Reihengeschäft mit 3 Unternehmen, sowie der Ausweitung des Reverse-Charge-System ab 1. Jänner 2004, kann es für inländische Leistungsempfänger bei Lieferungen ausländischer Unternehmen in Österreich zu einer Haftung für und somit Belastung mit Umsatzsteuer kommen. Neue Rechtslage ab 1. Jänner 2004 Bei allen sonstigen Leistungen und Werklieferungen von einem ausländischen
Unternehmer an ein inländisches Unternehmen kommt es zwingend zum Übergang der
Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse-Charge-System). Da der
Leistungsempfänger in diesem Fall selbst Steuerschuldner ist, bleibt für
Haftung kein Raum. Praxistipp Der Leistungsempfänger sollte bei Lieferungen ausländischer Unternehmer, die Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen, genau prüfen, ob zu Recht keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden ist. Dieser Umstand sollte dokumentiert werden, um im Falle einer finanzamtlichen Prüfung gewappnet zu sein. |
|
|
Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis
14h, Dr. Klinger & Rieger, Steuerberater, FN
334t,
|